Kenntnisnahme - FB 11/0043/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum weiteren Vorgehen in dem Reorganisationsprozess zur Bildung des Fachbereiches Wohnen und Soziales zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen haben mit Schreiben vom 27.10.2014 beantragt, die „Bildung eines Fachbereiches Wohnen und Soziales“ auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses zu setzen.  Der entsprechende Ratsantrag vom  30.09.2014 wurde in die  Sitzung des Rates am 22.10.2014 eingebracht:

 

„ Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, einen neuen Fachbereich Wohnen und Soziales zu bilden. Der neue Fachbereich führt unter anderem die Aufgaben der bestehenden Fachbereiche Wohnen (FB 64) sowie Soziales und Integration (FB 50) zusammen. Die Bildung des Fachbereiches soll 2014 beginnen und bis spätestens Mitte 2015 abgeschlossen werden.“

 

Der Ratsantrag wird wie folgt begründet:

 

„Die Aufgaben der Fachbereiche Wohnen sowie Soziales und Integration haben in den letzten Jahren eine starke Wechselwirkung entwickelt. Das gilt insb. Für die Themen Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, geförderter Wohnungsbau und Unterbringung von Flüchtlingen.

Die Bildung eines neuen,  gestärkten  Fachbereiches Wohnen und Soziales soll helfen, alle wohnraumrelevanten Aufgaben der Stadt zu bündeln und dadurch bessere Einflussmöglichkeiten der Stadt auf die Wohnraumentwicklung zu erlangen. Darüber hinaus wird der neu gebildete Fachbereich mit Aufgaben der aktiven Sozialpolitik, der Integration in den Arbeitsmarkt und der Stadtteilerneuerung beauftragt. Das hilft den betroffenen Menschen in der Stadt und hilft der Stadt, Ressourcen zu schonen.“

 

Die Verwaltung schlägt nachstehend das weitere Vorgehen vor:

 

Die Fusionierung der Fachbereiche FB 50 und FB 64 ist immer mal wieder  auch Thema in der Verwaltung  gewesen. Aufgrund des politischen Auftrags wird die Verwaltung nunmehr  einen ergebnisoffenen Entwurf einer möglichen neuen Aufbauorganisation erarbeiten,  um in eine konkrete Realisierung einzusteigen.

 

Hierzu werden unter Federführung der  Dezernate  VI –Wirtschaftsförderung, Soziales und Wohnen- und V –Personal und Organisation-  die Fachbereichsleitungen 50 und 64 sowie  23 –Immobilienmanagement- gemeinsam mit dem Fachbereich 11 -Personal und Organisation- Arbeitstreffen organisieren.  Zu diesen wird eine Vertretung des Personalrates der allgemeinen Verwaltung eingeladen. 

 

Die Abteilung FB 11/500 –Organisationsmanagement- erstellt  hierzu  einen ersten  Vorschlag als Diskussionsgrundlage (Organigramm). Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt wird eine zumindest kostenneutrale Lösung angestrebt, mögliche Synergieeffekte der Bündelung aufgabenverwandter  Funktionen der beiden Fachbereiche 50 und 64 sollen selbstverständlich  identifiziert werden.  Mit dem Ergebnisvorschlag aus den Arbeitstreffen wird sich zunächst der Verwaltungsvorstand befassen und sodann den Abstimmungsprozess mit der Politik betreiben. Auf dieser konsensualen Basis könnte die neue Fachbereichsleitung via Stellenausschreibung und AC-Verfahren ausgewählt werden. Damit  wird für diese die Möglichkeit geschaffen, von Beginn an die Neuorganisationen des Fachbereiches Wohnen und Soziales mit verantwortlich umzusetzen.

 

Falls zum Startzeitpunkt des Fachbereiches und damit  Dienstantritt der neuen Fachbereichsleitung  einzelne Schnittstellenbetrachtungen noch offen sind, können diese produkt- und geschäftsprozessorientiert analysiert und einer organisatorischen Optimierung zugeführt werden. Die Übernahme solcher etwaigen Punkte im Abstimmungsprozess zwischen Politik und Verwaltung in den Arbeitsspeicher für die Reorganisation hilft, einerseits den Fachbereich Wohnen und Soziales in seiner wesentlichen Struktur frühmöglich wirksam zu bilden und andererseits an Sicherheit in der „richtigen“ Organisationsentscheidung zu gewinnen.     

 

Der Personalrat der allgemeinen Verwaltung wird zeitgleich mit dieser Vorlage im Rahmen seines prozessbegleitenden Informationsrechtes gem. § 65 LPVG NRW über das Vorhaben informiert. Gleiche Post haben die beteiligten Fachbereichsleitungen 23, 50 und 64 mit der Bitte erhalten,  ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in geeigneter Form zu informieren. Ebenso sind das Gleichstellungsbüro und die Schwerbehindertenvertretung einbezogen.

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Anlagen

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