Kenntnisnahme - FB 02/0010/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen des Fachbereichs Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten zu den neuen Förderkulissen zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

 

pfadstasFachbereich Wirtschaftsförderung
Europäische Angelegenheiten

Der Oberbürgermeister
 

 

 

 

 

 

Neue Förderkulissen

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Erstmalig seit Jahrzehnten steht mit dem ‘Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)‘ wieder eine Förderkulisse zur Verfügung, mit der Investitionen in Betriebsgebäude und -anlagen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen direkt unterstützt werden. Der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheit bewirbt das RWP aktiv und setzt die Fördermöglichkeit offensiv bei Ansiedlungsgesprächen ein.

Ebenso hat die 7-jährige Förderperiode der Europäischen Union (EU) im Januar 2014 begonnen. Innerhalb der Förderperiode 2014 -2020  legt die EU fest, wie viel Geld für Projekte und Organisationen aller Mitgliedsstaaten zur Verfügung steht. Dabei sollen die Projekte und Organisationen einen ‘Europäischen Mehrwert‘ schaffen und zur Gesamtstrategie ‘Europa 2020‘ beitragen.  Vorrangige Ziele sind die Förderung von nachhaltigem Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit. Das Budget für die aktuelle Förderphase liegt bei 960 Milliarden Euro. Diese Fördermittel verteilen sich auf verschiedene Förderinstrumente mit unterschiedlichen Themen, Zielen und Schwerpunkten. Ein für die Stadt Aachen wichtiger europäischer Struktur- und Investitionsfonds ist der ‘Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)/ Operationelles Programm EFRE.NRW 2014-2020‘.

 

 

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

Das Förderprogramm

Seit dem 01.07.2014 ist die Stadt Aachen im Rahmen des RWPs offiziell Fördergebiet D. Unterstützt werden dabei Fördermaßnahmen vorrangig von kleineren und mittleren Unternehmen aus Stadt und StädteRegion Aachen, im Einzelfall ist auch die Bezuschussung von Großunternehmen nicht ausgeschlossen. Die Förderung setzt sich zusammen aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe ‘Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)‘. Ziele sind die Schaffung und Sicherung von Ausbildungs- und Dauerarbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen des Landes sowie die Verbesserung der Einkommensstruktur und Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von insgesamt 430 Mio. € bis 2020, damit doppelt so viel wie die vorherige Förderphase. Davon sind 74,8 Mio. € für NRW geblockt, die jedoch nicht kontingentiert sind.

Im Rahmen der RWP-Förderung werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen ab einem Investitionsvolumen von 150.000 €, Beratungs- und Schulungsleistungen, Humankapitalbildung sowie Maßnahmen zur Markteinführung innovativer Produkte gefördert.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist abhängig von der Art des Vorhabens  sowie der Größe des Unternehmens. Bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen beträgt der Förderumfang maximal 20% bei kleinen und maximal 10 % bei mittleren Unternehmen. Etwas geringer fällt dieser bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen aus. Bei investiven Maßnahmen beträgt die maximale Höhe der förderfähigen Ausgaben je gefördertem Dauerarbeitsplatz 150.000 € bei Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen und 50.000 € bei Arbeitsplatz sichernden Maßnahmen.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, die betriebliche Investitionen vornehmen und deren Betriebsstätte innerhalb eines Fördergebietes liegt. In verschiedenen Wirtschaftsbereichen ist eine Förderung nur eingeschränkt möglich bzw. komplett ausgeschlossen.

 

Aktivitäten vor Ort

Um das RWP bei den Betrieben bekannt zu machen, bewirbt der Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische Angelegenheiten die Fördermöglichkeit im Rahmen von gezielten Unternehmensveranstaltungen und nutzt den unmittelbaren Kontakt über die verschiedenen Unternehmensbesuche.

Am 03.12.2014 hat der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten gemeinsam mit der StädteRegion Aachen eine Informationsveranstaltung mit Vorträgen der NRW Bank und eines Best-Practice-Unternehmens zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm für Unternehmen organisiert. Insgesamt  58 Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich bei dieser Veranstaltung über die Förderzuschüsse, Fördervoraussetzungen und die Antragsstellung.

Vor Antragstellung berät der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten kostenlos zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm. Innerhalb der Beratung werden die Förderfähigkeit, die richtige Berechnung der Zuschüsse und allgemeine Fragen vor Antragstellung abgeklärt. Anträge werden vor Beginn des Vorhabens schriftlich bei der NRW Bank gestellt. Antragsformulare sind online auf der Homepage der NRW Bank abrufbar. Im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Antragverfahrens werden verschiedene Stellungnahme von Institutionen wie Bezirksregierung, Kammern, Gewerkschaft oder Wirtschaftsförderungen zur Förderfähigkeit der antragstellenden Unternehmen eingefordert.

Mit den bisherigen Aktivitäten hat der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten dazu beigetragen, dass seit Juli 2014 rund 65% der Antragstellungen zum RWP in NRW aus dem Rheinland stammten. Das RWP erfreut sich großer Resonanz.

 

 

Operationelles Programm EFRE.NRW 2014-2020

Das Förderprogramm

Das Operationelle Programm (OP) EFRE.NRW wurde am 17.01.2014 von der EU genehmigt. Die Mittelausstattung beträgt in diesem Fonds insgesamt 2,4 Milliarden Euro. 1,2 Milliarden Euro stehen davon für das Programm ‘Wachstum und Beschäftigung‘ bereit. Der größte Teil dieser Mittel verteilt sich auf die vom Land festgelegten vier Prioritätenachsen:

  1. ‘Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation‘
  2. ‘Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU‘
  3. ‘Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emmissionen‘
  4. ‘Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung‘

Im Rahmen der Umsetzung des Programms hat das Land NRW Leitmärkte vorgegeben, welche in mehreren Wettbewerbsrunden ausgelobt werden. Der erste Aufruf hat im Oktober 2014 stattgefunden. Die nachfolgende Übersicht zeigt wann die jeweiligen Aufrufe der acht Leitmärkte veröffentlicht wurden/werden.

-          Medien- & Kreativwirtschaft (21. Oktober 2014)

-          Energie- und Umweltwirtschaft (17. November 2014)

-          Neue Werkstoffe (20. Januar 2015)

-          Gesundheit (Februar 2015)

-          Maschinen & Anlagenbau/Produktionstechnik (März 2015)

-          Mobilität & Logistik (April 2015)

-          Life Science (Mai 2015)

-          Informations- und Kommunikationswirtschaft (Juni 2015)

 

Das zweistufige Wettbewerbsverfahren gibt den Projektantragstellern i.d.R. zunächst drei Monate nach Veröffentlichung des Projektaufrufs Zeit die Bewerbungsbögen bei der ‘Leitmarktagentur Jülich‘ einzureichen. Sollte die Bewerbung von der Jury als förderwürdig eingestuft werden, so haben die Antragsteller nochmal rund acht Wochen Zeit einen vollständigen Förderantrag einzureichen. Die Leitmarktwettbewerbe sind insbesondere für die Förderung von KMU und Verbundprojekten zwischen KMU und/oder Hochschulen konzipiert. Öffentliche Institutionen sind nicht zuwendungsberechtigt.

Für Kommunale Antragsteller sind die folgenden Projektaufrufe im Rahmen des EFRE.NRW von besonderem Interesse:

-          Interessensbekundungsverfahren zur Einrichtung regionaler Kompetenzzentren für verantwortungsvolle Unternehmensführung (im Oktober 2014 gestartet)

-          Regio.NRW (im November 2014 gestartet)

-          Präventive und nachhaltige Entwicklung von Quartieren/Armutsbekämpfung: Im Rahmen der Landeskampagne ‘NRW hält zusammen - Für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung‘ wird es einen gemeinsamen Aufruf der Operationellen Programme EFRE, ELER und ESF geben. Im Fokus steht dabei die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen in benachteiligten Quartieren in der logischen Fortsetzung der Programme ‘Soziale Stadt‘ und ‘Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf‘. Der OP-Aufruf für benachteiligte Quartiere befindet sich auf der Zielgeraden und wird voraussichtlich in der 7. KW 2015 veröffentlicht.

-          Tourismus (1. Hälfte 2015)

-          Fachkräfte (1. Hälfte 2015)

-          Regionale und kommunale Klimaschutzkonzepte

 

Aktivitäten vor Ort

Der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten sieht im Operationellen Programm EFRE.NRW 2014-2020 einen zentralen Ansatz der Unterstützung von Unternehmen, Innovationsvorhaben und Quartieren. Allein in der letzten Förderperiode 2007 – 2013 ist der weitaus größte Teil aller EFRE-Mittel in NRW in die Region Aachen geflossen.

Aktivitäten die durch den Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten durchgeführt werden sind Informations- und Kooperationsveranstaltungen zum Operationellen Programm EFRE.NRW 2014-2020. Für März 2015 wird eine Informationsveranstaltung für KMU zum Aufruf des Leitmarktwettbewerbs ‘Maschinen & Anlagenbau/Produktionstechnik‘ geplant. Des Weiteren wird das Operationelle Programm EFRE.NRW aktiv in Unternehmenskontakten beworben. Im Rahmen von Projektkooperationen hilft der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten darüber hinaus geeignete Projektpartner zu finden und berät KMU bei der Antragstellung.

 

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