Entscheidungsvorlage - FB 50/0103/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat beschließt, den eingereichten Projektantrag (Nr. 6) mit einer Gesamtsumme in Höhe von 544,- Euro zu fördern.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Beratung über die Vergabe von Mitteln „Projekte zur Integration“

 

Am 30.09.2015 sollte die Sitzung des Vergabegremiums zur Beratung über die Vergabe der Mittel für „Projekte zur Integration“ stattfinden. Da für diese Sitzung lediglich ein Antrag vorlag,  hat das Vergabegremium keine Vorberatung vorgenommen.

 

 

Projektantrag Nr. 6

 

Aachener Förderverein Integration durch Sport

"Mädchen mittendrin-Baustein Ausbildung“

Beantragt: 544,- Euro

 

Gemäß der anliegend beigefügten Projektbeschreibung sollen vier Schülerinnen mit und ohne Migrationshintergrund der Hauptschule Aretzstraße gefördert werden. 

 

Die Teilnehmerinnen werden im Rahmen eines einwöchigen Lehrgangs im Feriendorf am Eisenberg zu DFB-Vereinsassistentinnen ausgebildet. Während des Lehrgangs lernen sie die Grundlagen der ehrenamtlichen Vereinsarbeit kennen. Insbesondere das Wissen über die Planung und Durchführung von Kindertrainingseinheiten und den Betreuungsmöglichkeiten wird ihnen in Theorie und Praxis vermittelt. Jede Teilnehmerin sammelt Erfahrungen indem sie die gewonnenen Erkenntnisse im Rahmen eigenständig durchgeführter Lehrproben mit 6-12 jährigen anwendet und umsetzt. So lernen die Teilnehmerinnen während des Lehrgangs Verantwortung zu übernehmen und die Funktion eines Vorbildes zu erfüllen. Darüber hinaus entwickeln sie über die sportfachliche Komponente den Teamgeist.

 

Ziel der Maßnahme ist es, die Teilnehmerinnen als Trainerassistentinnen an den sechs projektbeteiligten Schulen einzusetzen.  Des Weiteren ergeben sich durch die Vielseitigkeit der Ausbildung variable Einsatzmöglichkeiten in Vereinen. So sind neben Betreuer- oder Trainertätigkeiten auch die Übernahme von Vorstandsaufgaben und anderes möglich.

 

Bei der Förderfähigkeit eines Projektes sind die Voraussetzungen der Richtlinien für „Projekte zur Integration“ zu erfüllen.  Diese besagen:

 

  1. Gefördert werden Projekte, die geeignet sind, die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in Aachen zu unterstützen oder das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte in Aachen zu fördern.
  2. Antragsfrist für Projekte ist jeweils der 30.09. des Vorjahres. Vorbehaltlich noch vorhandener Haushaltsmittel können auch im laufenden Jahr weitere Anträge gestellt werden. Die Anträge sind jedoch mindestens drei Monate vor Projektbeginn einzureichen.
  3. Antragsberechtigt sind Institutionen, Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, Vereine,  Migrantenselbstorganisationen (MSO), Netzwerke/ Kooperationsverbünde.
  4. Eine Förderung durch andere städtische Stellen oder weitere Fördermittelgeber ist vorrangig auszuschöpfen. Diese kann eine Förderung über Mittel aus „Projekten zur Integration“ ausschließen.
  5. Förderhöhe: Der Höchstbetrag der Förderung beträgt maximal 5.000 € pro Projekt.

 

Die Ausbildung der Mädchen zu DFB-Vereinsassistentinnen, wirkt sich integrationsfördernd aus, indem die Teilnehmerinnen als Vorbilder fungieren und den Gruppensport mit Personen mit und ohne Migrationshintergrund, mitgestalten können. So wird auch das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte gefördert.

 

Da Antragsstellungen vorbehaltlich noch vorhandener Haushaltsmittel auch im laufenden Jahr möglich und nach heutigem Stand noch ausreichend Mittel vorhanden sind, kann einer Förderung zugestimmt werden.

 

Als eingetragener Verein ist der Aachener Förderverein Integration durch Sport, den Richtlinien entsprechend berechtigt, einen Antrag auf Zuschuss aus „Projekte zur Integration“ stellen zu können.

 

Da der Antragsteller beim Kommunalen Integrationszentrum einen Antrag auf Förderung des Projektes gestellt hat, ist davon auszugehen, dass keine vorrangigen Förderstellen oder Fördermittelgeber vorhanden sind.

 

Da die Voraussetzungen zur Förderfähigkeit erfüllt sind, empfiehlt die Verwaltung, das Projekt mit einer Summe in Höhe von 544,- Euro zu fördern.

 

Förderhöhe: 544,- Euro

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

 

 

Die Aufwendungen bewegen sich im Rahmen des genehmigten Haushaltsansatzes für 2015 zu PSP-Element 4-050501-901-3, Sachkonto 53180000

 

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Anlagen

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