Entscheidungsvorlage - E 18/0043/WP17
Grunddaten
- Betreff:
- 
Abfallgebührensatzung der Stadt Aachen-Gebührenbedarfsberechnung 2016- 
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
●
Erledigt
 |  | Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb | Anhörung/Empfehlung |  | 
|  | 03.11.2015 | |||
| 
●
Erledigt
 |  | Finanzausschuss | Anhörung/Empfehlung |  | 
|  | 01.12.2015 | |||
| 
●
Erledigt
 |  | Rat der Stadt Aachen | Entscheidung |  | 
|  | 09.12.2015 | 
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
- Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallgebühren für das Jahr 2016 zu beschließen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses die Beibehaltung der derzeit gültigen Abfallgebühren für das Jahr 2016.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aus Sicht der Finanzsteuerung ist eine Gebührenerhöhung der Abfallgebühren für das Jahr 2016 nicht erforderlich.
Die unter Berücksichtigung der voraussichtlichen städtischen Gebühreneinnahmen 2016 entstehende Unterdeckung in Höhe von 2.518.776,61 € kann 2016 letztmalig aus dem Sonderposten der Abfallwirtschaft entnommen werden.
Sollten die Unterdeckungen ab 2017 nicht durch innerbetriebliche Einsparungen oder strukturelle Veränderungen beim E 18 aufgefangen werden können, so ist ab 2017 eine Gebührenerhöhung unumgänglich.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2016 ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (wie Dokument) | 172,9 kB | 
