Entscheidungsvorlage - FB 36/0076/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung für die Verlegung einer Wassertransportleitung von der Dreilägerbachtalsperre zum ehemaligen Wasserbehälter an Relais Königsberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Dammers, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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01.12.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Trinkwasserversorgung der Stadt Aachen erfolgt zum größten Teil über das Wasserwerk Roetgen. Zwei parallel geführte Versorgungsleitungen bestehen seit Jahrzehnten. Im Abschnitt zwischen einer vorhandenen Schieberkreuzstation im Vichtbachtal unterhalb der Trinkwasseraufbereitungsanlage und dem ehemaligen
Wasserbehälter gegenüber Relais Königsberg an der Himmelsleiter (B 258) soll nun ein drittes Rohr zur Erneuerung und Ertüchtigung des Systems verlegt werden. Aus Gründen der Versorgungssicherheit sollen künftig alle drei Leitungen betriebsfähig bleiben. Der Streckenabschnitt auf Aachener Gebiet verläuft auf etwa 1,2 km Länge ausschließlich durch Wald und ist durch die vorhandene Leitungstrasse vorgegeben. Im Vorfeld wurden weitere Varianten für den Trassenverlauf auf ihre Tauglichkeit untersucht. Sie schieden aber aus topographischen Gründen bzw. wegen der schwierigen felsigen Bodenverhältnisse aus.
Zur Verlegung einer 1000 mm-Druckwasserleitung ist schweres Baugerät mit entsprechendem Platzbedarf notwendig. Zum Schutz der vorhandenen Leitungen darf der vorhandene Fahrweg zwischen den bestehenden Leitungen nicht genutzt werden kann. Es ist daher einseitig die Freilegung einer Schneise von etwa 15 m Breite im Wald erforderlich. Es muss ein separater Arbeitsstreifen gerodet werden. Die Beanspruchung der Waldflächen ist teils temporär, teils aber auch dauerhaft, da die Trasse nicht wieder mit Bäumen zuwachsen darf.
Die Baumaßnahme erfordert etwa ein Jahr, wobei sich die Baustelle entlang der Trasse bewegt.
Die vorhandenen Wege können als Zufahrt genutzt werden, müssen aber ggfls. verstärkt werden. Der Ausbau wird nach Beendigung der Maßnahme wieder zurückgebaut.
Der Eingriff in Natur und Landschaft wurde durch ein Fachbüro bewertet. Hierin sind auch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen beschrieben, um den unabwendbaren Eingriff auf das absolut Notwendige zu beschränken und sensible Biotopflächen zu schützen. Ebenfalls wurde der Aspekt des Artenschutzes geprüft. Bei Berücksichtigung von bestimmten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (u.a. Bauzeitenfenster) können diesbezügliche Konflikte ausgeschlossen werden. Für einige Waldvogelarten hat die Öffnung einer Schneise voraussichtlich sogar Vorteile.
Ein Bodenschutzgutachten liegt zusätzlich vor.
Die Maßnahme erfolgt unter einer ökologischen und bodenkundlichen Baubegleitung.
Die Kompensation des Eingriffs soll durch Aufwertungen im Wald erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,4 MB
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411,7 kB
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