Kenntnisnahme - FB 45/0177/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NWhier: Errichtung einer Skater-Anlage im Kaiser-Friedrich-Park
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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01.12.2015
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Eine Reihe von Kindern beantragt die Errichtung einer Skateranlage im Kaiser-Friedrich-Park und fügt ihrem Anliegen die beigelegte Unterschriftenliste zur Petition "Wer unterstützt die Halfpipe am Hangeweiher" bei.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist produktverantwortlich für die öffentlichen Spielplätze, zu denen auch Bolz- und Skateplätze gehören.
Der Wunsch der Kinder und Jugendlichen nach einer Skateanlage in diesem Stadtgebiet wird vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule sehr begrüßt.
Eine Halfpipe (Höhe ca. 1,8 bis 2 m) fehlt bislang im Stadtgebiet und stellt besonders durch die Innenstadtnähe eine hervorragende Ergänzung zum bestehenden Angebot dar. Eine größere Skateranlage, wie sie z. B. in Raeren steht, würde eine besondere Attraktion darstellen.
Als Standort für eine solche Skateanlage oder eine Halfpipe im Bereich des Hangeweihers bietet sich aus Sicht des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule das angrenzende Gelände des alten Klinikums im Bereich des heutigen Grillplatzes an.
Von der Errichtung einer Skateanlage im Kaiser-Friedrich-Park selbst wird hingegen dringend abgeraten. Der Kaiser-Friedrich-Park ist eine denkmalgeschützte Grünfläche mit zwei öffentlichen Spielplätzen. Alle Altersgruppen nutzen den Park in vielfältiger Weise, der Spielplatz am Weiher ist besonders bei Eltern mit jüngeren Kindern sehr beliebt. Durch das neue Spielangebot wird der Spielplatz nun auch vermehrt von Kindern mit Handicap genutzt. Die Errichtung einer Skateanlage wird die eher ruhige Atmosphäre des Parks empfindlich stören und zu einer Kollision der Nutzergruppen führen.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule empfiehlt, die Anregung der Kinder und Jugendlichen weiter zu verfolgen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind zzt. nicht bezifferbar.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
