Entscheidungsvorlage - FB 45/0183/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17. Hiermit verbunden sind:

 

1.)    die Erhöhung des Platzangebotes für U3 im Umfang von 74 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2016/17 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung,

2.)    die Erhöhung des Platzangebotes für Ü3 im Umfang von 107 zusätzlichen Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2016/17 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung und

3.)    darüber hinaus die Erhöhung des Platzangebotes in der Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im Kindergartenjahr 2016/17 um  50  Plätze auf 700 Plätze.

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17 zur Kenntnis und beschließt die von der Verwaltung vorgelegte Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17. Hiermit verbunden sind:

 

1.)    die Erhöhung des Platzangebotes für U3 im Umfang von 74 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2016/17 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung,

2.)    die Erhöhung des Platzangebotes für Ü3 im Umfang von 107 zusätzlichen Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2016/17 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung und

3.)    darüber hinaus die Erhöhung des Platzangebotes in der Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im Kindergartenjahr 2016/17 um  50  Plätze auf 700 Plätze.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Anlage wird die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/17 der Stadt Aachen vorgelegt.

Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr 2016/17 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse zu erhalten.

 

Die U3-Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote von 43,96 % im Kindergartenjahr 2016/2017, beginnend mit dem 01.08.2016.

 

Die neue Einrichtung „Eisenbahnweg“ wird „technisch“ zunächst als städtische Einrichtung geführt. Bis zur endgültigen Verabschiedung der Kindertagesstättenbedarfsplanung sollte (ggfls. In der gleichen Sitzung) über die Vergabe der Trägerschaft an einen freien Träger der Jugendhilfe entschieden werden. Insofern wird der Beschluss zum Kindertagesstättenbedarfsplan noch durch die Entscheidung über die Trägerschaft ergänzt.

 

Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung am 10.02.2016 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Für die Umsetzung des Kindergartenbedarfsplanes 2016/17 sind ausreichende Haushaltsmittel etatisiert.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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