Entscheidungsvorlage - FB 61/0385/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 678 und Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 - Brander Feld - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen der Autobahn A 44 und der Schagenstraßehier:Änderungsbeschluss zum FNPSatzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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02.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 678 sowie zur Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplans 1980 zur Kenntnis.
Er beschließt, die VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 678 -Brander Feld- gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
-Festsetzung von zwei 10,0m breiten Schutzstreifen mit Leitungsrechten zugunsten der Versorgungsträger
Er beschließt weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, für beide Bauleitplanverfahren zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt die VII. Änderung des Bebauungsplans Nr. 678 - Brander Feld - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen der Autobahn A 44 und der Schagenstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Des Weiteren beschließt der Rat die Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB 61/0032/WP17 – Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und
FB 61/0365/WP17 – Ergebnis der öffentlichen Auslegung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Die VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 678 und die Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplans umfassen den Bereich des Brander Walls von der Münsterstraße bis zum Tunneldurchgang Driescher Hof. Die Änderungen sollen die vorhandene Nutzung planungsrechtlich sichern, in dem für einen Großteil der Fläche „Öffentliche Grünfläche“, Zweckbestimmung „Parkanlage“ und für einen kleineren Bereich Zweckbestimmung „Sportplatz“ festgesetzt wird. Damit soll der Brander Wall als Naherholungsgebiet für die Brander Bürgerschaft gesichert werden. Das Naherholungsgebiet steht im Bereich der Parkanlage uneingeschränkt der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung. Der Sportplatz dient ebenfalls der Naherholung und steht den Bürgern eingeschränkt über die Vereinsmitgliedschaft zur Verfügung.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes wurde mit der Programmberatung und dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 06.05.1999 und in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 12.05.1999 eingeleitet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 29.05.2000 bis 31.05.2000 mit einer öffentlichen Anhörungsveranstaltung am 31.05.2000, die im Bezirksamt Aachen-Brand stattfand.
Am 10.09.2014 empfahl die Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Planungsausschuss, den Beschluss zur Aufstellung der VII. Änderung des Bebauungsplanes und deren öffentlicher Auslegung zu fassen. Außerdem empfahl sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 ebenfalls öffentlich auszulegen.
Der Planungsausschuss hatte sich in seiner Sitzung am 25.09.2014 der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand angeschlossen und die Aufstellung und öffentliche Auslegung der VII. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 678 sowie die öffentliche Auslegung der Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Planungsausschuss beauftragte die Verwaltung zudem, angesichts des langen Zeitraums zwischen der frühzeitigen Beteiligung im Jahre 2000 und der jetzt geplanten öffentlichen Auslegung eine zusätzliche Informationsveranstaltung in Brand durchzuführen. Dieses war auch Wunsch der Bezirksvertretung Aachen-Brand.
Diese Informationsveranstaltung fand vor Beginn der öffentlichen Auslegung am 19.11.2014 im Bezirksamt Aachen-Brand statt. In dieser Veranstaltung wurde über den aktuellen Stand der Planung und die bevorstehende Beteiligung der Öffentlichkeit informiert. Am Anfang der Veranstaltung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die im Rahmen der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen und Bedenken in die Abwägung aufgenommen werden. Es waren ca. 30 Bürger und Bürgerinnen zur Veranstaltung erschienen, die sich mit zahlreichen Wortbeiträgen vehement gegen die Verlagerung des Sportplatzes von der Karl-Kuck-Straße an den Brander Wall äußerten.
Die öffentliche Auslegung der Planung fand in der Zeit vom 24.11.2014 bis zum 05.01.2015 im Verwaltungsgebäude am Marschiertor statt. Zusätzlich waren die Unterlagen im Internet einzusehen.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt.
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 25.02.2016 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Brand wird darüber am 17.02.2016 beraten.
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund einer Eingabe in der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern und zwei 10,0m breiten Trassen mit einem „Leitungsrecht zugunsten der Versorgungsträger“ festzusetzen.
Gleichzeitig empfiehlt die Verwaltung, die Anregungen sowohl aus der frühzeitigen als auch aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Offenlage - soweit sie nicht in die Planungen eingeflossen sind - zurückzuweisen und den Satzungsbeschluss zur VII. Änderung Bebauungsplan Nr. 678 - Brander Feld – ebenso wie den Änderungsbeschluss zur Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplans zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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