Entscheidungsvorlage - FB 61/0377/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt, die neuen Verkehrsflächen Bobenden und Lotzenweg nach deren endgültigem Straßenausbau als Verkehrsberuhigte Bereiche nach §325/326 StVO auszuschildern.

Das Parken wird dann nur noch innerhalb der gekennzeichneten und farblich hervorgehobenen Flächen zulässig sein.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit einem von insgesamt 56 Anwohnern unterzeichneten Antrag vom 10.08.2015 bitten die dort neu eingezogenen Familien um Ausschilderung der beiden Wohnstraßen als Verkehrsberuhigte Bereiche nach deren Endausbau. Der geplante niveaugleiche Ausbau dieses Neubaugebietes, die Anbindungen an die Schagenstraße als Grundstückszufahrten sowie die fehlenden Abkürzungsmöglichkeiten in benachbarte Straßen lassen die beiden neuen Wohnstraßen als geeignet für die Ausschilderung nach Zeichen 325/326 StVO erscheinen. Den Anwohnern ist bewusst, dass nach Ausschilderung das Parken nur noch innerhalb der im Pflaster farblich gekennzeichneten Parkflächen erlaubt sein wird. In einem Gespräch vor Ort am 14.01.2016 haben die Anwohner und die Straßenbauabteilung des FB 61 die möglichen  öffentlichen Parkstände diskutiert. Nachfolgende Eingaben fordern eine deutliche Reduzierung des öffentlichen Parkangebots. Über die tatsächliche Zahl der noch verbleibenden Parkmöglichkeiten wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Eine Ausschilderung wird erst nach Fertigstellung des Straßenbaus erfolgen, da vorher bzw. in der Straßenbauphase mit eingesetzten Baustellenfahrzeugen Kinderspiele in der Straße nicht zu verantworten sind. Mit der Fertigstellung des Straßenbaus wird Mitte 2016 gerechnet.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Die Kosten für die Ausschilderung der Verkehrsberuhigten Bereiche an den insgesamt vier Zufahrten in Höhe von ca. 1.400 Euro werden aus der Straßenbaumaßnahme Bobenden/Lontzenweg bezahlt.

 

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Anlagen

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