Entscheidungsvorlage - FB 61/0386/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage dargestellte Kategorisierung der Maßnahmenanmeldungen zum ÖPNV Bedarfsplan dem NVR mitzuteilen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Derzeit erstellt das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW  (MBWSV NRW) einen neuen ÖPNV-Bedarfsplan für den Neu- und Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV in NRW. Der Bedarfsplan umfasst die langfristigen Planungen für den streckenbezogenen Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur und für andere bedeutsame Investitionsmaßnahmen des ÖPNV mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als drei Millionen Euro.

Die Stadt Aachen wurde im vergangen Oktober von der Bezirksregierung Köln aufgefordert entsprechende Vorhabenmeldungen zu benennen.

Nach einer regionalen Abstimmung zwischen Stadt Aachen, Städteregion Aachen, ASEAG, AVV und NVR hat die Stadt Aachen fristgerecht zum 20.11.2015 die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen bei der Bezirksregierung Köln und beim NVR angemeldet.

 

Die Zweckverbandsversammlung des Nahverkehr Rheinland und der Regionalrat Köln haben in ihren jeweiligen Sitzungen (10.12.2015 und 15.01.2016) die regionalen Projektvorschläge beschlossen. Die gemeinsame Vorschlagliste wurde dem MBWSV NRW fristgerecht übermittelt.

 

Die beiden Gremien hatten sich zudem vor dem Hintergrund der Vielzahl gemeldeter Vorhaben und des insgesamt hohen Investitionsbedarfs darauf verständigt, die Projektvorschläge in vordringlichen und weiteren Bedarf zu kategorisieren und diese Kategorisierung an das zuständige Ministerium weiter zu leiten. Hierzu wurde vereinbart, die jeweiligen Aufgabenträger unter Einbeziehung der politischen Vertreter dazu aufzufordern, eine entsprechende Einordnung ihrer Maßnahmen vorzunehmen.

Als vordringlicher Bedarf sollen grundsätzlich Vorhaben gelten, die aus Aufgabenträgersicht unter Angabe der für den Bedarf wesentlichen Gründe im Zeitraum bis 2025 in Betrieb gehen könnten. Der NVR weist darauf hin, dass der Zeitraum der Inbetriebnahme mit der Dauer der Planungs- und Bauzeit, mit der Abhängigkeit von anderen Projekten und mit dem Zeitraum für die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils an der Gesamtfinanzierung vereinbar sein muss.

 

Der NVR hat zur Einschätzung der Dringlichkeit der Vorhaben einen Bewertungsbogen aufgestellt (s. Anlage 2) der eine zeitliche und qualitative Differenzierung aller Projektvorschläge ermöglichen soll. Die Stadtverwaltung hat für die von ihr gemeldeten Vorhaben eine Bewertung vorgenommen und kommt hinsichtlich einer Kategorisierung der Vorschläge in vordringlichen und weiteren Bedarf zu dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis.

 

Weiteres Vorgehen

Nach einem Beschluss im Mobilitätsausschuss wird die Stadtverwaltung das Ergebnis der Kategorisierung dem NVR mitteilen. Seitens des NVR und der Bezirksregierung Köln ist vorgesehen, die Ergebnisse in einem gemeinsamen Vorschlag in die Sitzungen der Zweckverbandsversammlung (29.06.2016) und in den Regionalrat (1.7.2016) einzubringen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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0

Auszahlungen

0

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0

0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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