Kenntnisnahme - FB 61/0390/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beantragte am 13.02.2015 einen sicheren Fußgängerüberweg auf der Von-Coels-Straße, Höhe Cockerillpark. Da sich der Fußgängerverkehr seit dem Ausbau des Wohngebietes Cockerillpark auf dieser Höhe der Von-Coels-Straße erhöht hat, wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, eine sichere Überquerung der Straße für Fußgänger zu ermöglichen (beispielsweise durch einen Fußgängerüberweg oder andere, zusätzliche Querungshilfen). Vor allem Schulkinder müssten bei einem hohen Verkehrsaufkommen auf der Von-Coels-Straße die Straße überqueren, um zur Bushaltestelle „Bayerhaus“ zu gelangen bzw. von dieser wieder nach Hause zu kommen.

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 19.08.2015 wurde die dazugehörige Stellungnahme der Verwaltung beraten:

 

Die Verwaltung verwies auf die bereits bestehende Mittelinsel zwischen der stadteinwärtigen und stadtauswärtigen Haltestelle „Bayerhaus“ und empfahl nach Prüfung der Situation, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen. Entgegen der Empfehlung der Verwaltungsvorlage war die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf der Auffassung, dass weitergehende Maßnahmen zur Sicherung der Querung und eine Verbesserung der Sichtverhältnisse erforderlich sind. Sie bat die Verwaltung „um Vorschläge zur besseren Hinweisung für den Kfz-Verkehr auf die Querungshilfe und zur Verbesserung der Sichtverhältnisse im Einmündungsbereich Cockerillpark“.

 

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Querungshilfe an der Haltestelle „Bayerhaus“ (vgl. Anlage 2)

Nach § 25 (3) StVO müssen Fußgänger an Querungsstellen (ausgenommen Fußgängerüberwege und Signalanlagen) den Fahrzeugverkehr beachten. Eine zusätzliche Beschilderung oder auch Blinklichter an der Mittelinsel zur besseren Hinweisung stehen im Widerspruch zur straßenverkehrsrechtlichen Wartepflicht der Fußgänger.

 

Die Sichtverhältnisse an der Querungsstelle wurden geprüft: gemäß Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 06) ist ein rechtzeitiges Anhalten von Kraftfahrzeugen möglich. Die notwendige Haltesichtweite von 47 m bei Tempo-50 steht in beiden Richtungen zur Verfügung, ohne dass ständige Hindernisse oder Bewuchs die Sicht behindern.

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 19.08.2015 wurde zudem aufgeführt, dass auch weder die Unfallsituation noch die Querungszahlen einen Ausbau der Querungshilfe rechtfertigen. Die Querungssituation der Von-Coels-Straße an der Bushaltestelle „Bayerhaus“ ist dieselbe wie an vielen weiteren Bushaltestellen in Aachen. In Aachen gibt es vergleichsweise unfallträchtige Stellen (in Eilendorf zum Beispiel in der Heckstraße), an denen ein weitaus größerer Handlungsbedarf besteht, so dass der Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen im Bereich Von-Coels-Straße aus Verwaltungssicht nicht vertretbar ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt, zunächst nur die gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Von-Coels-Straße im Bereich der Bushaltestelle zu prüfen, um festzustellen, ob eventuell geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen erforderlich sind.

 

Einmündung Cockerillpark (vgl. Anlage 3)

In der StVO (§ 12 (3)) ist festgelegt, dass das Parken vor und hinter Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig ist. In der Regel wird dieser Bereich in untergeordneten Straßen für die Anfahrsicht genutzt. Im Einmündungsbereich der Straße Cockerillpark wird dieser Bereich durch eine Grenzmarkierung („Zick-Zack-Linie“) auf der Von-Coels-Straße stadtauswärts zusätzlich um etwa 6 m verlängert. Sichtbehindernder Bewuchs ist auch hier nicht vorhanden.

 

Flankierende Maßnahmen zur Vergrößerung der Sichtfelder sind zum Beispiel Haltverbot, Geschwindigkeitsbeschränkung, Lichtsignalanlagen oder Ausschluss von Fahrbeziehungen. Aber wie an der Querungshilfe an der Bushaltestelle „Bayerhaus“ gilt auch hier aus verkehrsplanerischer und straßenverkehrsrechtlicher Sicht der Gleichheitsgrundsatz: bei fehlender Begründung / Notwendigkeit von zusätzlichen Maßnahmen soll die Einmündung nicht anders als andere Einmündungen im Stadtgebiet bewertet und behandelt werden.

 

Ob erhöhte Geschwindigkeiten dass Abbiegen aus der Straße Cockerillpark erschweren und diesbezüglich Maßnahmen erforderlich sind, wird durch die oben empfohlene Messung geprüft.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

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Deckung ist gegeben

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

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Ertrag

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Sachaufwand

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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