Kenntnisnahme - B 06/0044/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat die AWA Entsorgung GmbH (AWA) mit der Entsorgung der ihm überlassenen behandlungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung beauftragt und in dem abgeschlossenen Vertrag die AWA verpflichtet, die hierfür notwendigen Anlagen zu betreiben

bzw. betreiben zu lassen. Zur Erfüllung dieses Vertrags ist die AWA zu 50% an der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG beteiligt. Die Müllverbrennungsanlage wurde von Stadt und Kreis (jetzt StädteRegion) Aachen geplant und errichtet. Mitgesellschafter an der Betreibergesellschaft ist die Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (EGN), Viersen, die den verbleibenden hälftigen Anteil an der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG hält. Die EGN ist 100%ige Tochtergesellschaft der SWK-EGN Verwaltungs GmbH, die wiederum zu 100% zur Holding der SWK STADTWERKE KREFELD AG gehört. Seit Errichtung der Anlage nutzt die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG zum technischen Betrieb der Anlage Infrastruktur und Personal der RWE Power AG.

 

Nachdem im Herbst des vergangenen Jahres nach intensiven Verhandlungen die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG mit Zustimmung ihrer Gesellschafter AWA und EGN die Betriebsführungsverträge mit der RWE Power AG zu verbesserten Konditionen bis zum 21.12.2020 verlängert hat, haben AWA und EGN intensive Verhandlungen darüber aufgenommen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit beim Betrieb der MVA Weisweiler verlängert werden kann.

 

Da auch die Verträge zwischen ZEW und AWA erstmals zum 31.12.2020 gekündigt werden können, war es auch Ziel der Verhandlungen, die Vertragslaufzeiten auf den verschiedenen Ebenen zu synchronisieren, um die Handlungsalternativen zu den jeweiligen Stichtagen zu verbessern. Dabei

ging es um folgende Verträge:

 

 

Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen AWA, EGN, ZEW, MVA Weisweiler GmbH & Co. KG,

StädteRegion Aachen, Stadt Aachen und Stadtwerke Krefeld AG (SWK)

 

Dieser Vertrag war zum 30.11.2017 kündbar und soll unbefristet verlängert werden, wobei zum Stichtag 30.06.2018 eine Kündigung zum 31.12.2020 möglich ist.

 

Die Zusammenarbeitsvereinbarung regelt alle wesentlichen Eckdaten der Zusammenarbeit wie die Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und die Aufteilung der Kontingente, die Anlieferpreise unter Berücksichtigung von Marktpreisen und gebührenrechtlichen Fragestellungen sowie die hieraus folgende Kosten- und Risikoverteilung.

 

 

Gesellschaftsvertrag der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG

 

Dieser Vertrag läuft weiter unbefristet und ist von seinen Kündigungsfristen synchronisiert.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch weiterhin die Kündigung der Zusammenarbeitsvereinbarung durch einen Vertragspartner nicht mit einer Kündigung des Gesellschaftsvertrags verbunden ist. Die Zahl der stimmberechtigten Aufsichtsratsmitglieder für beide Gesellschafter wurde erhöht und Kündigungsregelungen angepasst.

 

 

Weitere Verträge

 

Bei den Anpassungen und Änderungen im Entsorgungsvertrag zwischen AWA und MVA KG,

im Anlieferungsvertrag zwischen EGN und MVA KG sowie im Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen AWA, EGN und MVA KG wurden im Wesentlichen redaktionelle Änderungen vorgenommen bzw. Haftungsregelungen für beide Partner formuliert.

 

Bei den Verhandlungen wurde die AWA durch entsprechend fachlich qualifizierte Juristen

vertreten.

 

 


Zukünftige Handlungsoptionen

 

Die beabsichtigten vertraglichen Regelungen wurden in Bezug auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit ebenfalls gutachterlich bewertet. Die damit befassten Gutachter kommen einvernehmlich zu dem Ergebnis, dass die angestrebten vertraglichen Regelungen eine gute Basis für einen langfristigen Betrieb der MVA Weisweiler mit positiven Auswirkungen für die Gebührenzahler im ZEW-Gebiet darstellen. Wenngleich die Verlängerung der Verträge auf unbefristete Zeit erfolgen soll, ergeben sich aber aufgrund der synchronisierten Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2020 (bei Kündigung bis zum 30.06.2018) alle Handlungsalternativen für die AWA, den ZEW und die tragenden Gebietskörperschaften Stadt Aachen, StädteRegion Aachen und Kreis Düren.   

 

In der bisherigen Diskussion um den Weiterbetrieb der MVA Weisweiler wurde ausführlich

darüber gesprochen, ob die Wirtschaftlichkeit der Müllverbrennungsanlage durch die

Auskopplung und den Verkauf von Fernwärme (z.B. in Richtung Stadt Aachen) verbessert werden kann. Zu diesem Zweck führt die Geschäftsführung der MVA Weisweiler GmbH & Co. KG

entsprechende Verhandlungen. Diese werden aus ihrer Sicht als positiv bewertet.

 

Vorrangiges Ziel des ZEW und der AWA ist es, die Beseitigung der dem ZEW überlassenen

Restabfälle auch nach 2020 in der MVA Weisweiler fortzusetzen. Nach einhelliger

Einschätzung aller damit befassten Sachverständigen ist der Umbau der MVA zu einem

Müllheizkraftwerk (MHKW) für einen langfristig wirtschaftlichen Betrieb der MVA Weisweiler

unabdingbar. Zur Erreichung dieses Ziels sind derzeit vorsorglich für den Neubau

einer entsprechenden Turbine einschließlich aller notwendigen Nebenanlagen Investitionen von ca. 38,5 Mio. EUR in den weiteren Überlegungen zu berücksichtigen. Diese Investition würde von beiden Gesellschaftern (AWA und EGN) gemeinsam getragen werden. Eine Entscheidung über diese Investition ist allerdings zum heutigen Zeitpunkt nicht erforderlich, da die Verhandlungen und Planungen noch abgewartet werden müssen. Aufgrund der Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2020 sind ausreichende Zeiten und Alternativen für den ZEW und die AWA gegeben.

 

Es ist seitens AWA vorgesehen, die Entscheidung über den Umbau der MVA Weisweiler zu einem MHKW im dritten Quartal dieses Jahres zu fällen,  um einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für mögliche Handlungsalternativen zu gewährleisten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings alleine ein Beschluss über die Fortsetzung der Zusammenarbeit unter Anpassung der Zusammenarbeitsvereinbarung und der weiteren Verträge zu fassen.

 

Zur Beschlussfassung über die einzelnen Verträge wird auf die nichtöffentliche Vorlage verwiesen.

 

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