Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0093/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt, die Integration des jeweiligen Umweltberichts in die Begründung zur Offenlage der Änderung des Flächennutzungsplans bzw. des Bebauungsplans, sobald die Ergebnisse zum Ausgleich und der Entwässerung darin eingearbeitet sind.

Er beschließt den Freiraumplan für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 969 als Grundlage für die Umsetzungsplanung.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur geplanten Errichtung einer ALDI-Filiale in Aachen an der Lütticher Straße / Unterer Backertsweg wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) aufgestellt sowie der Flächennutzungsplan (FNP) geändert, der für den Planungsbereich vollständig „Fläche für die Forstwirtschaft“ darstellt. Im Rahmen der Bauleitplanung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine Umweltprüfung durchgeführt, die in den Umweltberichten zur FNP-Änderung und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 969 dokumentiert wird.

 

Ergebnis:

Bisheriges Ziel des Umweltschutzes ist die Erhaltung des Waldes mit all seinen Funktionen zum Schutz des Menschen sowie des Naturhaushaltes.

Durch die künftige gewerbliche Nutzung wird ein Eingriff in den Naturhaushalt ausgelöst. Die Eingriffs-Ausgleichsbilanz schließt mit einem Defizit von -3.041 Wertepunkten ab. Da das Vorhaben im Wesentlichen einen Eingriff in Waldbestände umfasst, ist vorrangig ein Ausgleich über eine entsprechende Neuanlage von Wald auf einer bisher noch nicht forstwirtschaftlich genutzten Fläche im Verhältnis 1:1 (0,83 ha) auf dem Gebiet der Stadt Aachen gemäß Landesforstgesetz erforderlich. Dadurch werden 1.657 Wertepunkte erreicht, so dass das noch verbleibende Defizit von -1.384 Wertpunkten durch eine weitere Ausgleichsmaßnahme auszugleichen ist. Die Einzelheiten zu den Ausgleichsmaßnahmen und -flächen sind bis spätestens zum Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan verbindlich zu regeln. Entsprechende Verhandlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen, so dass der Ausgleich im Zeitpunkt der Vorlagenerstellung als nicht gesichert eingestuft wird.

 

Ebenfalls ist das Entwässerungskonzept noch abzustimmen; es sind verbindliche Regelungen festzulegen, um die wassertechnische und -rechtliche Erschließung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die zum Plangrundstück tiefer liegende Nachbarschaft nicht durch wild abfließendes Wasser beeinträchtigt wird.

Die umweltrelevanten Auswirkungen hinsichtlich der noch anstehenden Änderung der Verkehrsführung sind noch nicht Gegenstand dieses Umweltberichtes, werden jedoch bei der Fortschreibung des Umweltberichtes mit einfließen.

Erst wenn sowohl ein umsetzungsfähiges Ausgleichskonzept als auch ein tragfähiges Entwässerungskonzept vorliegen, werden unter Beachtung der übrigen im Umweltbericht genannten Maßnahmen keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Umwelt erwartet.

 

Es ist eine Durchgrünung des Plangebietes vorgesehen, die zum einem zur Verbesserung des Ortsbilds zum anderen zur Minderung der durch die höhere Versiegelung entstehenden Aufheizwirkung beiträgt. Der zum Vorhaben erstellte Freianlagenplan ist mit dem Fachbereich Umwelt abgestimmt und soll als Grundlage für die Umsetzungsplanung und als Bestandteil des Durchführungsvertrages dienen.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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