Entscheidungsvorlage - FB 61/0405/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Eupener StraßeRückbau des Bordsteinradweges im Zuge der Deckenerneuerung zwischen Goldbachstraße und Jahnplatz und Neumarkierung von Radverkehrsanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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13.04.2016
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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14.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen empfiehlt dem Mobilitätsauschuss, die kurzfristige Umsetzung der Planung gemäß Variante 2 (aufgeschultertes Gehwegparken auf der Westseite) zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss beschließt die kurzfristige Umsetzung der Planung gemäß Variante 2 (aufgeschultertes Gehwegparken auf der Westseite).
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
In der Eupener Straße wurde 2014 die Asphaltdecke zwischen Weißhausstraße und Giselastraße erneuert. Im Zuge dieser Maßnahme wurde in diesem Abschnitt der baulich angelegte Radweg auf der Ostseite entfernt. Auf der Fahrbahn wurden Schutzstreifen neben einer Kernfahrbahn von 5,50 m markiert. In den Sommerferien 2016 wird die Deckenerneuerungsmaßnahme in der Eupener Straße zwischen Giselastraße und Außenring fortgesetzt.
Bei der Detailplanung zu den Asphaltarbeiten Eupener Straße wurde festgestellt, dass die heutigen Radwege auf Gehwegniveau (Bordsteinradwege) nachträglich auf die Fahrbahn aufgesetzt wurden und dabei Klebebord-steine verwendet wurden. Der Zustand dieser Bordsteine macht eine davor verlaufende Fräskante unmöglich, so dass die ganze Anlage baulich erneuert werden müsste. Durch Entfernen des Bordsteinradweges können Kosten eingespart werden. Es empfiehlt sich, die Bordsteinradwege nicht zu erneuern, sondern stattdessen Radverkehrsanlagen, die den aktuellen Regelwerken (ERA 2010, Empfehlungen für Radverkehrsanlagen; RAST 2006, Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) entsprechen, auf der Fahrbahn anzulegen.
Bestand (Anlage 1)
Die Benutzungspflicht der Bordsteinradwege wurde bereits 2010 aufgehoben. Die Radwege entsprechen mit einer Breite von ca. 1,50 m nicht den geltenden Regelwerken. Laut ERA 2010 müssten die Einrichtungsbordsteinradwege mit angrenzendem Längsparken eine Breite von 2,75 m haben.
Zwischen den Bordsteinen ist die Fahrbahn heute durchschnittlich 10 m breit. Mit beidseitigem Längsparken bleibt eine Restfahrbahnbreite zwischen den parkenden Autos von 6 m.
Planung
Variante 1/ Vorzugsvariante (Anlage 2)
Der Bordsteinradweg wird auf beiden Seiten entfernt. Um die Parkplätze zu erhalten und gleichzeitig zu verhindern, dass der Gehweg durch aufgeschultertes Parken beschädigt wird und einem erhöhten Erhaltungsaufwand unterliegt, wird der Gehweg auf der Westseite reduziert. Der Querschnitt sieht somit beidseitiges Parken auf der Fahrbahn mit einem 0,50 m breiten Sicherheitstrennstreifen zum Schutzstreifen vor. Zwischen beidseitigen 1,5m breiten Schutzstreifen wird eine 5,50 m breite Kernfahrbahn markiert. (Anlage 3 und 4)
Variante 2/ aufgeschultertes Parken (Anlage 5 und 6)
Diese Variante unterscheidet sich von Variante 1 lediglich dadurch, dass auf der Westseite aufgeschultert geparkt wird. Die Gehwegbordsteine auf der Westseite bleiben in der heutigen Lage. Das Parken auf der Westseite ist daher nur als aufgeschultertes Parken realisierbar. Bei Beibehaltung des vorhandenen Gehwegplattenbelages führt dies zu Beschädigungen des Plattenbelages und einem erhöhten Erhaltungsaufwand bzw. Erneuerungsbedarf.
Variante 3/ Ausbau wie Variante 2 aber ohne aufgeschultertes Parken (Anlage 7 und 8)
Auch in dieser Variante werden die Bordsteinradwege auf beiden Seiten entfernt. Die Gehwegbordsteine auf der Westseite bleiben in der heutigen Lage. Um den vorhandenen Plattenbelag zu schonen, wird auf der Westseite ein 2 m breiter Parkstreifen markiert, so dass die parkenden Fahrzeuge mit allen Rädern auf der Fahrbahn stehen. In dieser Variante reduziert sich die Breite der Kernfahrbahn zwischen den beidseitigen Schutzstreifen auf ca. 5,0m. Da die Kernfahrbahn im bereits 2014 erneuerten Straßenquerabschnitt 5,50m breit ist, sollte auch im weiteren Verlauf der Eupener Straße diese Fahrbahnbreite fortgeführt werden. Aus Gründen einer stetigen Verkehrsführung kann eine Umsetzung dieser Variante daher nicht befürwortet werden.
Variante 4 (Wiederherstellung des Bestandes)
In dieser Variante würde der Bestand mit den beidseitigen nicht benutzungspflichtigen Bordsteinradwegen wiederhergestellt. Diese Variante beinhaltet keine richtlinienkonformen Radverkehrsanlagen. Eine Umsetzung dieser Variante wird nicht empfohlen.
Kosten
Die Kosten der Deckenerneuerung sind im Rahmen des Deckenernerungsprogrammes eingeplant.
Für die Markierungsarbeiten und den Umbau des Gehweges auf der Westseite entstünden bei Variante 1 zusätzliche Kosten in Höhe von 150.000 Euro. Die erforderlichen Mittel werden bei Bedarf haushaltsneutral ein-geplant.
Bleiben die Gehwegbordsteine zunächst in der heutigen Lage (gemäß Variante 2), bis sich durch die Beschädigungen durch das aufgeschulterte Parken ein Erneuerungsbedarf ergibt, entstehen aktuell zusätzlich zu den bereits gedeckten Kosten für die Deckenerneuerung lediglich Markierungskosten in Höhe von 6.500,- Euro.
Die erforderlichen Mittel sind beim PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ vorhanden.
Empfehlung der Verwaltung
In der Abwägung ist aus Sicht der Verwaltung Variante 1 zu bevorzugen. Die Verkehrsflächenverteilung ist hier optimiert und entspricht den Regelwerken. Ein höherer Wiederherstellungsaufwand wird durch dauerhaft geringere Unterhaltungsaufwände kompensiert.
Die Verwaltung empfiehlt, in Anbetracht der Haushaltssituation zunächst das aufgeschulterte Parken (gemäß Variante 2) zuzulassen und den Umbau des westlichen Gehweges im Zuge der Instandsetzung der beschädigten Gehwegplatten durchzuführen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 4-120102-947-2 Kostenart 52420000 Kleinmaßnahmen im Straßenraum
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 27.000 € | 27.000 € | 80.300 € | 80.300 € | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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703,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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774,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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229,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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138,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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229,7 kB
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6
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(wie Dokument)
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138,1 kB
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7
|
(wie Dokument)
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229,7 kB
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8
|
(wie Dokument)
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138,2 kB
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