Entscheidungsvorlage - FB 61/0404/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächenpool NRW - Bewerbung der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa; FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 61/100 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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21.04.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Überblick über den Flächenpool NRW
Der Flächenpool NRW ist eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Land verfolgt mit dieser Initiative das Ziel, brachgefallene oder untergenutzte Standorte zu revitalisieren, um die Innenentwicklung zu stärken, die Inanspruchnahme von bislang unbebauten Flächen zu reduzieren und den Freiraum zu schonen. Um diese Standorte gemeinsam zu entwickeln, bietet der Flächenpool Kommunen und Eigentümern ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot. Durchgeführt wird der Flächenpool NRW durch die NRW.URBAN und die BahnflächenEntwicklungsGesellschaft NRW im Auftrag des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr.
Bis zum 15.03.2016 lief der 3. Projektaufruf, auf den sich Kommunen zur Aufnahme in den Flächenpool bewerben können. Aufgrund der besonderen Bedarfslage wurden im aktuellen Aufruf auch erstmals Flächen für den Wohnungsbau berücksichtigt.
Nach – erfolgreicher – Bewerbung und Aufnahme in den Flächenpool folgen drei Phasen der Bearbeitung:
1.Findungsphase: Rahmenbedingungen vereinbaren und Kooperation mit den Eigentümern erreichen
2.Qualifizierungsphase: Nutzungsziele definieren und Entwicklungsperspektiven finden
3.Bindungsphase: Neue Nutzung fixieren und Reaktivierung einleiten
In allen drei Phasen finden intensive Kommunikationsschritte zwischen Flächenpool NRW, der Gemeinde und den Eigentümern statt mit dem Ziel, schrittweise eine stärkere Verbindlichkeit zu erreichen. Die Mitwirkung seitens der Eigentümer ist notwendiger Bestandteil der Entwicklung, aber selbstverständlich freiwillig.
Im Flächenpool stehen „schwierige“ Flächen im Fokus. Die Entwicklungshemmnisse können beispielsweise im Grundstück selber liegen (z.B. Erschließung, Lage, Altlasten, Umgebung) oder aufgrund von unterschiedlichen Zielvorstellungen oder auch alten Konflikten bestehen. Mit Hilfe der externen Beratung und Unterstützung durch den Flächenpool sollen diese Hemmnisse identifiziert und nach Möglichkeit überwunden werden. Die Vorteile der Einbindung in den Flächenpool bestehen vor allem in einem Zugewinn von (Arbeits-)Kapazitäten und Fachkompetenz, der Vereinbarung von klaren Rahmenbedingungen sowie der Neutralität bei der gezielten Eigentümeransprache. Die Arbeit des Flächenpools NRW wird finanziell zu ungefähr 70% vom Land NRW getragen.
Der Flächenpool für Aachen
Die Stadt Aachen verfolgt schon seit langer Zeit das Ziel, eine ausgewogene Entwicklung zwischen Spielräumen der baulichen Erweiterung für Wohnen und Gewerbe auf der einen und Erhalt des Freiraums mit zahlreichen Funktionen auf der anderen Seite zu erreichen. Eine besondere Rolle spielt hier das im Planungsrecht festgehaltene programmatische Ziel „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, das auch durch die Formulierung von quantitativen Zielen der Inanspruchnahme des Freiraums für Siedlungs- und Verkehrszwecke (30ha/ Jahr auf Bundesebene, 5ha/ Jahr auf Landesebene) gestärkt wird. Auch der Masterplan Aachen*2030, der in Erarbeitung befindliche Flächennutzungsplan Aachen*2030, Gutachten und Konzepte zur Klimafolgenanpassung sowie Konzepte zum Wohnungsmarkt und zur Gewerbeentwicklung spiegeln auf Ebene der Stadt Aachen aktuell wieder, dass eine verstärkte Innenentwicklung ein besonderes Ziel der Aachener Stadtentwicklung sein muss.
Schon aufgrund der Mechanismen des Grundstücksmarkts findet in Aachen seit Jahren eine verstärkte Entwicklung innerhalb von bebauten Bereichen statt. Baulücken werden gefüllt, Innenblöcke verdichtet, nicht mehr benötigte Gebäude abgerissen und ersetzt, Gewerbe- und Industriegebiete neu entwickelt. Zunehmend stößt diese stark von privaten Investoren initiierte Innenentwicklung an ihre Grenzen: Es gibt weniger verfügbare Flächen, auch klimatisch sind nicht alle Nachverdichtungen sinnvoll. Diese Entwicklungen haben zudem der Marktlogik folgend überwiegend auf einfacher verfügbaren oder besonders attraktiven Standorten stattgefunden. „Schwierige“ Standorte warten trotz teilweise hoher stadträumlicher Bedeutung noch auf eine Entwicklung. Zudem ist die städtische Beeinflussung der Entwicklungsperspektive bei privaten Vorhaben häufig schwieriger. Zentral für den Erfolg der Initiative ist nicht zuletzt auch eine gelungene Kooperation zwischen Stadt Aachen und den beteiligten Eigentümern. Hier kann der Flächenpool einsetzen. Sowohl bei der Aktivierung von Flächen als auch bei der gemeinsamen Diskussion über Zielvorstellungen kann die externe Unterstützung des Flächenpools greifen.
Die Finanzierung der Arbeit des Flächenpools übernimmt überwiegend das Land NRW. Die Findungsphase ist für Stadt und Eigentümer kostenfrei. In der Qualifizierungsphase steuert die Stadt Aachen einen Eigenanteil in Höhe von pauschal 8.000€ für die Konzeptentwicklung für 4 Standorte bei. Die Eigentümer beteiligen sich finanziell nach Flächenumfang und erforderlichem Aufwand. Zusammen umfassen die Anteile von Stadt und Eigentümer ca. 30% der Kosten dieser Phase. In der abschließenden Bindungsphase entstehen für Stadt und Eigentümer weitere anteilige Kosten, die im Einzelfall vereinbart werden müssen.
Bisheriges Verfahren
Die Bewerbung für den Flächenpool musste bis zum 15.03.2016 beim Land eingereicht werden. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen Beginn der Vorqualifizierungsphase bis zur Bewerbung war im Vorfeld der Bewerbung ein Beschluss des Verwaltungsvorstands erforderlich, der am 01.03.2016 gefasst wurde. In der Beratung durch den Verwaltungsvorstand wurden ebenfalls die bereits vorab verwaltungsintern identifizierten Standorte bestätigt. Diese Standorte können vor Aufnahme in den Flächenpool nicht öffentlich benannt werden.
Zur Bestätigung der Bewerbung sind die Information und ein nachträglicher Beschluss des Planungsausschusses erforderlich.
Weitere Informationen zum aktuellen Projektaufruf sind unter nrw-flaechenpool.de zu finden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
PSP-Element 4-090101-902-4 „Masterplan/Flächennutzungsplan“
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016* | Fortgeschriebener Ansatz 2016* | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 217.952,88 | 217.952,88 | 295.400 | 295.400 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
* inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2015