Entscheidungsvorlage - FB 61/0417/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – Erweiterung der Flächen für Sportanlagen und –flächen einschließlich Hallenbauten im Sportpark Soers - die Aufstellung des Bebauungsplanes Eulersweg / Hubert-Wienen-Straße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – Erweiterung der Flächen für Sportanlagen und –flächen einschließlich Hallenbauten im Sportpark Soers - die Aufstellung des Bebauungsplanes Eulersweg / Hubert-Wienen-Straße für den Plan­bereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im März 2016 wurde die Fortschreibung der Rahmenplanung „Sportpark Soers“ in den betroffenen Bezirken Mitte, Laurensberg und Haaren sowie im Sport- und im Planungsausschuss vorgestellt (Vorlage Nr. FB 61/0379/WP17). Der Planungsausschuss hat nach Empfehlung durch alle anderen beteiligten Gremien in seiner Sitzung am 17. März 2016 einstimmig beschlossen, den „Sportpark Soers“ auf Grundlage der fortgeschriebenen Rahmenplanung städtebaulich weiterzuentwickeln und der Verwaltung mehrere Aufträge erteilt. Unter anderem soll für den Bereich gegenüber dem Tivoli-Stadion ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans vorbe­reitet werden.

 

Zu diesen Flächen wird in der oben genannten Vorlage ausgeführt, dass innerhalb des Sportparks mehrere Ver­eine den Bedarf zur Erweiterung ihrer Sportanlagen und –flächen geäußert haben. Eine Umstrukturierung könnte gegebenenfalls im Bereich der Flächen des Eisenbahnsportvereins erfolgen. Das würde den bestehen­den Bedarf jedoch nicht in ausreichendem Maße abdecken. Als weitere mögliche Reservefläche kommt aus­schließlich die Fläche des heutigen Polizeipräsidiums in Frage. Die derzeitige Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 689 – Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Polizeipräsidium – ist nach Wegzug der Polizei obsolet. Eine Änderung des Planungsrechts ist für eine anschließende Umnutzung also ohnehin erforderlich. Zur Stärkung des Sportparks Soers sollte die Fläche unbedingt als Erweiterungsfläche für Sportanlagen und –flächen gesi­chert werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen, mit dem Ziel, hier eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportanlagen festzusetzen. Dies soll sowohl den Bau von Sporthallen, als auch die Anlage von Flächen sowie die jeweiligen Nebenanlagen, z.B. für das Parken, ermöglichen.

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Anlagen

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