Kenntnisnahme - FB 61/0419/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Störfallbetriebe in Aachenhier: Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.04.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund eines Tagesordnungsantrags der Fraktion Die Linke wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 22.10.2015 die aktuelle Situation zum Thema „Störfallbetriebe in Aachen“ dargestellt. Als problematisch für die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben im Umfeld der vorhandenen Störfallbetriebe stellt sich die mangelnde Kenntnis über die nach Störfallrecht einzuhaltenden Abstände zwischen dem Betrieb und den als schützenswert einzustufenden Nutzungen bei zweien der vier Anlagen dar. Für die beiden anderen Anlagen ist der einzuhaltende Achtungsabstand bekannt, bei der vierten Anlagen wurde durch ein Gutachten der (niedrigere) angemessene Abstand ermittelt.
Der Planungsausschuss hatte daraufhin die Verwaltung beauftragt, die fehlenden Informationen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Köln (BR), einzuholen und dem Ausschuss spätestens im April 2016 über das Ergebnis zu berichten.
Die Verwaltung hat die BR Köln entsprechend mit der Bitte um Mitteilung der einzuhaltenden Achtungsabstände bei der im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd ansässigen Firma für Schneidewerkzeuge, einer Firma mit Flüssiggaslager am Grünen Weg sowie den Gaskugelbehältern am Prager Ring angeschrieben. Nachdem eine Reaktion der Behörde ausblieb, richtete die Bauaufsicht eine Nachfrage an diese. Daraufhin wurde Anfang März eine Beantwortung der städtischen Anfrage in Aussicht gestellt. Diese liegt jedoch bis heute nicht vor.
Unabhängig davon hat die Bauaufsicht Anfang des Jahres im Rahmen eines Nutzungsänderungsantrages für ein Büro- und Verwaltungsgebäude in ein Flüchtlingswohnheim im Bereich Eilendorf-Süd die BR beteiligt, da sich der Standort in der Nähe des oben genannten Betriebes befindet. Darauf wurde seitens der BR mitgeteilt, dass diese Ansiedlung im Hinblick auf das Störfallrecht unkritisch ist. Allerdings wurde im Antwortschreiben lediglich ausgeführt, dass der Abstand des Wohnheims von der Firma (80 m vom Betrieb bzw. 180 m von den Lager- und Produktionsanlagen, in denen die gefährlichen Stoffe verarbeitet werden) unkritisch ist und daher einer Genehmigung nichts im Wege steht. Nicht mitgeteilt wurde der einzuhaltende Mindestabstand.
Sofern die Bezirksregierung der Verwaltung auch in den nächsten Monaten nicht mitteilt, welche Achtungsabstände zu den Anlagen in Eilendorf-Süd und am Prager Ring einzuhalten sind, kann die Verwaltung zwar nach wie vor im Falle einzelner Genehmigungsverfahren die BR beteiligen, wie es auch bisher immer gängige Praxis war. Dies wird jedoch nach den bisherigen Erfahrungen nicht unbedingt dazu führen, dass die Stadt die gewünschten Kenntnisse über die Betriebe erhält. Neben den Achtungsabständen für die beiden Anlagen wäre es darüber hinaus auch wünschenswert, die so genannten angemessenen Abstände zu erfahren, da diese in der Regel (zum Teil sogar sehr deutlich) unter den Werten für die Achtungsabstände liegen.
Die Ermittlung der angemessenen Abstände ist ausschließlich durch ein Gutachten eines entsprechend qualifizierten Büros möglich. Als Grundlage sind Detailkenntnisse über den jeweiligen Betrieb erforderlich wie z.B. Betriebsabläufe, Lagereinrichtungen oder spezielle Sicherheitsvorkehrungen. Sollte die Bezirksregierung nicht dazu bereit sein, diese gutachterliche Ermittlung für den Betrieb in Eilendorf-Süd, die Gasballons sowie das Flüssiggaslager am Grünen Weg auf den Weg zu bringen, bliebe als Lösung lediglich die Beauftragung eines Gutachtens für alle drei Betriebe durch die Stadt Aachen. Dies setzt allerdings voraus, dass die Bezirksregierung dem Gutachter alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt. Darüber hinaus müsste im Rahmen der anstehenden Haushaltsanmeldung eine entsprechende Summe in den Haushalt 2017 eingestellt werden.