Entscheidungsvorlage - FB 61/0422/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage des vorgelegten Aufgabenteils der Auslobung einen Hochbauwettbewerb für den nördlichen Teil des Grundstücks der ehemaligen Schule Franzstraße durchzuführen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese, auf der Grundlage des vorgelegten Aufgabenteils der Auslobung einen Hochbauwettbewerb für den nördlichen Teil des Grundstücks der ehemaligen Schule Franzstraße durchzuführen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2014 die Verwaltung beauftragt, für den Bereich des ehemaligen Schulgrundstücks in der Franzstraße einen Hochbauwettbewerb auszuloben.

 

Anschließend wurden die Grundlagen für den Wettbewerb durch die am Verfahren beteiligten Dienststellen zusammengestellt und erörtert. Neben den inhaltlichen Aspekten ging es dabei insbesondere auch um das am besten geeignete Verfahren.

 

Am 15.05.2014 wurde der Planungsausschuss durch eine Mitteilung der Verwaltung darüber informiert, dass die Verwaltung bei dieser Prüfung zum Ergebnis gekommen ist, dass der zunächst angedachte Investorenwettbewerb ungeeignet ist. Statt dessen sollte zunächst das Grundstück ausgeschrieben und gemeinsam mit dem Erwerber ein „klassischer“ Hochbauwettbewerb durchgeführt werden.

 

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat im Anschluss daran den Beschluss zur Ausschreibung des Grundstücks gefasst.

 

In der verwaltungsinternen Abstimmung hatte sich auch herauskristallisiert, dass nicht das gesamte Schulgelände an einen Investor veräußert werden sollte. Der vorhandene Spielplatz soll erhalten werden, ebenso die Sporthalle, die weiterhin für Schulsport genutzt werden soll. Die angrenzenden Gebäudeteile sollen zur Unterbringung einer viergruppigen Kindertagesstätte umgenutzt werden. Dadurch ergibt sich die im beigefügten Übersichtplan dargestellte Fläche für den Wettbewerb.

 

Innerhalb der Grundstücksausschreibung musste sich der Erwerber dazu verpflichten, gemeinsam mit der Stadt einen Hochbauwettbewerb auszuloben und das Ergebnis anschließend umzusetzen. Darüber hinaus hat er sich zur Übernahme eines Kostenanteils bereit erklärt. Der restliche Teil der Finanzierung erfolgt – unter Berücksichtigung des städtischen Eigenanteils – über Städtebaufördermittel, die im Rahmen des Innenstadtkonzeptes beantragt wurden.

 

Die Schule wird seit einiger Zeit für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Diese Nutzung soll bis Ende 2017 fortgeführt werden. Währenddessen soll die Planung für die Folgenutzung durchgeführt werden. Neben dem nun anstehenden Hochbauwettbewerb umfasst dies auch die Aufstellung eines Bebauungsplanes, der erforderlich ist, um eine Neubebauung über das auf Grundlage von § 34 BauGB mögliche Maß hinaus zu ermöglichen.

 

Die Auslobung des Wettbewerbs soll im Juni erfolgen.

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Anlagen

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