Entscheidungsvorlage - BA 2/0015/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt, im Einvernehmen mit der Verwaltung, dass der Antrag auf dauerhafte Aufstellung eines Schiffs-Containers auf dem Vereinshof Nirmer Straße 28/30 abgelehnt wird.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Vereine St. Apollonia Schützenbruderschaft Eilendorf 1926 e.V. und St. Sebastianus-Schützenbruderschaft 1310 Eilendorf e.V. stellten am 24.06.2015 beim Bezirksamt Eilendorf den Antrag auf dem Vereinshof hinter dem Vereinshaus Nirmer Str. 28/30 auf Dauer einen Schiffs-Container aufstellen zu dürfen. Der Vereinshof ist samstags dem Motorsportclub Eilendorf e.V. zum Kart-Training und montags dem Verein Schleudertrauma zum Stockschießen zugewiesen. Darüber hinaus wird der Vereinshof an den Wochenenden oft, auch in Verbindung mit der Mehrzweckhalle, für Vereinsaktivitäten genutzt. Unter der Woche wird der Vereinshof von den Schülern der Schule Birkstraße als Pausenhof mit genutzt. Wieder verstärkt, seitdem das Hoftor geschlossen halten wird und dadurch die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler erhöht wurde.

Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit dem Gebäudemanagement, bei dem seitens des Fachbereichs auf die strikte Einhaltung der Abstandsgrenzen zu bestehenden Gebäuden und Grenzen hingewiesen wurde,  bestehen seitens des Bezirksamtes und des Fachbereichs grundsätzlich keine Bedenken gegen die Aufstellung des Containers, wenn der Stadt Aachen dadurch keine Kosten und Folgekosten entstehen und seitens der Bauaufsichtsbehörde die noch zu beantragende Baugenehmigung erteilt wird.

Da von der Entscheidung der Verwaltung eine Vielzahl der Vereine betroffen ist, wurde der Trägerverein des Vereinshaus Nirmer Straße e.V. gebeten zu dem Antrag Stellung zu beziehen. Der Antrag wurde auf einer Versammlung des Trägervereins mit den Vereinsvertretern besprochen. Aus der Stellungnahme des Trägervereins geht hervor, dass  mehrere andere Vereine ebenfalls einen Bedarf für ihren Verein sehen und auch gerne einen Container auf dem Vereinshof aufstellen würden. Der MSC ist grundsätzlich gegen die Aufstellung und somit gegen die Verkleinerung des Vereinshofes, da dieser in Gänze für die motorsportlichen Veranstaltungen benötigt wird.

Die öffentliche Verwaltung agiert nach dem Gleichheitsprinzip, das heißt, wenn eine Genehmigung für den beantragten Container ausgesprochen wird, werden auch weitere Antrag, wenn keine baurechtlichen Verhinderungsgründe vorliegen, genehmigt werden müssen. Die beiden Schützenvereine belegen im Vereinshaus die Räume 7, 8 und 9. Darüber hinaus lagern Sie ihre Tische und Bänke in den Kellerräumen des Vereinshauses Nirmer Str. 28.

Aus den oben genannten Gründen beabsichtigt die Bezirksverwaltung den Antrag abzulehnen und bittet daher die Bezirksvertretung zu diesem Antrag um Stellungnahme.

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Anlagen

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