Entscheidungsvorlage - FB 61/0420/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 960 sowie den Durchführungsvertrag zur Kenntnis.

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 960 - Süsterfeldstraße / Süsterau - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen der Süsterfeldstraße, dem ehem. Kloster "Guter Hirte" und der Süsterau gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0249/WP17 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB61/0420/WP17 – Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Für das Plangebiet war in der Sitzung des Planungsausschusses am 03.04.2014 nach vorheriger Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 02.04.2014 der Aufstellungsbeschluss gefasst worden.

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Umsetzung eines Wohngebäudes an der Süsterfeldstraße sowie die Sicherung der angrenzenden Verkehrsflächen.

 

Eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit fand bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens - Campus West - im November 2010 statt. Auch zum damaligen Zeitpunkt war das Planungsziel für den Bereich des „Guten Hirten“ die Schaffung eines Wohngebietes. Um die Anwohner über die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich zu informieren, wurde am 15.04.2015 eine erneute Bürgerinformation durchgeführt. Es handelte sich hierbei um eine rein informelle Veranstaltung, da im beschleunigten Verfahren auf die (formelle) frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann.

Bei der Veranstaltung wurde sowohl das Ergebnis des Landeswettbewerb Wohnen vorgestellt, als auch die Planung für den Umbau des ehemaligen Klosters einschließlich der angrenzenden Neubebauung entlang der Süsterfeldstraße, zu der auch die Planung für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 960 gehört.

 

Am 17.09.2015 beschloss der Planungsausschuss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte hierzu in ihrer Sitzung am 16.09.2015 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.

 

Die öffentliche Auslegung des Planes erfolgte vom 19.10.2015 bis 20.11.2015. Parallel dazu wurden 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange angeschrieben.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21.04.2016 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigt und wie folgt beschlossen:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und  den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 960 - Süsterfeldstraße / Süsterau - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat am 13.04.2016 aus bezirklicher Sicht einen gleichlautenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

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Anlagen

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