Entscheidungsvorlage - FB 37/0011/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 105.000 €  zum Produkt 021701 – Notfallrettung – zur kurzfristigen Ersatzbeschaffung eines RTW für das verunfallte Fahrzeug AC-FW 81 .

 

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 105.000 €  zum Produkt 021701 – Notfallrettung – zur kurzfristigen Ersatzbeschaffung eines RTW für das verunfallte Fahrzeug AC-FW 81 .

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Am 09.04.2016 wurde der Rettungswagen AC FW 81 (Baujahr 2013, 160.000 KM) bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall auf dem Pariser Ring sehr stark beschädigt. Glücklicherweise blieb die Besatzung des DRK unverletzt. Der hier bestellte Gutachter hat das Fahrzeug erstbegutachtet und dann zur weiteren Schadensermittlung an den Aufbauhersteller, die Fa. WAS, verbringen lassen. Dort wurde festgestellt, dass der Aufbaukoffer und das Trägerfahrzeug aus technischen und letztendlich auch wirtschaftlichen Gründen nicht mehr instand gesetzt werden kann. Das abschließende Gutachten mit dem genauen Wiederbeschaffungswert liegt noch nicht vor. Da die Versicherungsleistungen in Aachen konsumtiv vereinnahmt werden und für eine Neubeschaffung investive Mittel benötigt werden, ist zur weiteren und zügigen Bearbeitung das Gutachten nachrangig. 

 

Zurzeit wird der fehlende Rettungswagen durch ein Leih- Fahrzeug einer darauf spezialisierten Firma ersetzt. Die Kosten dafür betragen 333,20 € täglich. Der verunfallte RTW wurde neben der Grundversorgung auch für die Intensiv- Verlegungstransporte eingesetzt. Die Vorhaltung des Rettungsmittels ist unbedingt erforderlich, ein Ersatz muss schnellstmöglich beschafft werden.

 

Bei Totalschäden zuvor wurde der Ankauf ggf. von Gebrauchtfahrzeugen geprüft. Im Ergebnis kommt eine Bedienung aus dem Markt nicht in Betracht. Die Träger des Rettungsdienstes fahren ihre Fahrzeuge – wie in Aachen - bis zum Ende der Nutzungsdauer bei rund 300.000 KM. Danach sind RTW im Regelrettungsdienst verschlissen und aufgrund der Unzuverlässigkeit nicht mehr einsetzbar. Die am Markt erhältlichen Fahrzeuge sind meist stark unfallbeschädigt gewesen. Für den Rettungsdienst Aachen kommen diese Angebote aus Sicherheitsgründen nicht in Frage.

 

Gemäß der letzten Ausschreibung für RTW aus Dezember 2015 betragen die Kosten für ein Ersatzfahrzeug 149.277,32 €. Haushaltsmittel i.H. von 45.000 € stehen beim PSP-Element 5-021701-900-02500-900-1-78310000 – Ersatz beschädigter Einsatzmittel (Rettungsdienst) zur Verfügung. Die restlichen Mittel i.H. von 105.000 € werden durch die Sperrung bei PSP-Element 5-021501-900-09200-900-1 bereitgestellt.

 

Gem. § 83 Abs. 2 GO bedarf die Genehmigung der notwendigen überplanmäßigen Mittel i.H. von 105.000 € der vorherigen Zustimmung des Rates, da die Auszahlung erheblich ist.

 

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

744.000

849.000

0

0

0

0

Ergebnis

0

-105.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-105.000

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Als Deckung können beim PSP-Element

 

5-021501-900-09200-900-1-78310000 - Ersatz beschädigter Einsatzmittel ( Brandschutz ) 

 

Mittel in gleicher Höhe gesperrt werden.

 

 

Die zu erwartende Versicherungsleistung wird konsumtiv vereinnahmt. Die Erstattung durch die Versicherung erfolgt grundsätzlich ohne MWSt.

Die Erstattung der MWSt erfolgt erst dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein Ersatzfahrzeug beschafft worden ist.

 

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