Entscheidungsvorlage - FB 61/0439/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkmöglichkeiten zwischen Ehrenmal und Bezirksamt, Feuerwehrhaus;Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 21.08.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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01.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, gemäß Variante 2 drei Parkstände in Senkrechtanordnung neben dem Feuerwehrhaus herzustellen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter Haushaltsvorbehalt im Jahr 2017.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Brand stellte am 21.08.2015 einen Antrag zu prüfen, inwiefern im Bereich zwischen Ehrenmal, Bezirksamt und Feuerwehrhaus unter Einbeziehung der Grünfläche vor dem KAB-Haus weitere Parkplätze geschaffen werden könnten.
Durch ein Parkraumgutachten sei deutlich geworden, dass der Parkdruck insbesondere an den Markttagen erheblich sei. Es seien aber nur wenige Flächen in der Nähe des Ortszentrums vorhanden, die für die Errichtung weiterer Parkplätze genutzt werden könnten. Die Grünfläche vor dem KAB-Haus und der Paul-Küpper-Platz sollten daraufhin überprüft werden, ob und wie viele zusätzliche Parkplätze geschaffen werden könnten. Es sollten verträgliche Lösungen erarbeitet werden, die dem Ortsbild, aber auch den prekären Parkmöglichkeiten Rechnung tragen.
2. Analyse
In der Rahmenplanung Brand, die am 21.01.2009 der Bezirksvertretung Aachen-Brand vorgestellt wurde, wird als Entwicklungsziel für den Marktplatz inklusive seiner Umgebung u.a. eine Verbesserung des innerstädtischen Erscheinungsbildes sowie die Optimierung der Stellplatzsituation genannt. Die im Antrag erfassten Bereiche Grünfläche KAB-Haus, Paul-Küpper-Platz und Feuerwehrhaus sind sowohl in ihrer repräsentativen Wirkung als auch in ihrer Eignung als Parkierungsanlage unterschiedlich zu bewerten.
Aus Sicht der Abteilung für Umweltvorsorge- und Grünplanung sind die beiden erstgenannten Bereiche ungeeignet für den Bau von Parkplätzen.
Die Grünfläche vor dem KAB-Gebäude ist Bestandteil der Parkanlage 'Eschenallee', die in 2016 zusammen mit dem Marktplatz als zentrales Städtebauförderprojekt in Brand intensiv umgestaltet und aufgewertet wird. Der betreffende Grünraum gehört zu einem wichtigen Eingangsbereich der Anlage, in unmittelbarer Nähe zum Bezirksamt. Neben der an dieser Stelle äußerst negativen Auswirkung auf die Gestaltung des o.g. Gesamtprojekts stehen der Anlage von Parkplätzen die vorhandenen Altbäume entgegen. Auf dem durch Hochstraße, Paul-Küpper-Platz und KAB-Haus begrenzten, dreieckigen Teil der Parkanlage befinden sich 6 Bäume, 5 davon stehen unter Baumschutz. Unter Berücksichtigung des zu schützenden Kronen- und Wurzelraums ist der Bau von Parkständen inklusive der entsprechenden Zufahrt nicht möglich.
Die Grünfläche mit Zierbeeten auf dem Paul-Küpper-Platz ist ein wichtiges Element für die Außenwirkung des Bezirksamtes. Die fast vollständige Inanspruchnahme dieses Bereichs für den Bau von Parkplätzen würde eine deutliche und dauerhafte Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds dieser für die Brander Bürgerschaft wichtigen Einrichtung nach sich ziehen.
Die Anlage von Parkplätzen für ehrenamtlich tätige Mitglieder der Feuerwehr in der Rasenfläche neben dem Feuerwehrhaus wäre mit einem wasserdurchlässigen, möglichst auch begrünbaren Belag (z.B. Schotterrasen) denkbar. Eine gestalterische Beeinträchtigung wäre jedoch auch hier gegeben, da diese Fläche unmittelbar neben dem oberen Ende der Eschenallee liegt, die ein wichtiger Zugang in die angrenzende Grün- und Spielanlage am Marktplatz Brand ist.
3. Planung
Im Bereich der Grünfläche vor dem KAB-Haus ist der Bau von Parkständen aufgrund des schützenswerten Baumbestandes nicht möglich.
Variante 1 (siehe Anlage 3)
In der Rasenfläche der Grünfläche auf dem Paul-Küpper-Platz sind insgesamt 6 Parkstände in Längsaufstellung denkbar, ohne dass die Fläche des Baumbeetes in Platzmitte in Anspruch genommen wird (3 auf jeder Längsseite).
Varianten 1 und 2 (siehe Anlagen 3 und 4)
Auf der Rasenfläche neben dem Feuerwehrhaus können 3 Parkstände in Senkrechtanordnung hergestellt werden. Gegenüber dem vorhandenen Parkplatz auf dem Paul-Küpper-Platz empfiehlt sich hier keine Schrägaufstellung, da Fahrzeuge zum Verlassen des Parkplatzes rückwärts in Richtung Paul-Küpper-Platz fahren müssten, wodurch die Verkehrssicherheit in höherem Maße beeinträchtigt wird und Komforteinbußen entstehen. Durch Senkrechtparken und eine Verbreiterung der Fahrgasse auf 6,00 m sind das Vorwärtseinparken ohne Rangieren sowie die Ausfahrt geradeaus in Richtung Paul-Küpper-Platz möglich. Auf Wunsch der Abteilung für Umweltvorsorge- und Grünplanung sollen die angrenzenden Araukarie und Eibe erhalten bleiben.
4. Fazit und Empfehlung
Aufgrund der städtebaulichen Unverträglichkeit von zusätzlichen Parkständen mit der repräsentativen Wirkung des Paul-Küpper-Platzes vor dem Bezirksamt sollten aus Sicht der Verwaltung keine Parkstände auf der Grünfläche mit Zierbeeten angelegt werden. Die Verwaltung gibt daher die Empfehlung, gemäß Variante 2 die Senkrechtparkstände neben dem Feuerwehrhaus anzulegen, sofern in der politischen Beratung weiterhin auf die Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten Wert gelegt wird.
5. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Die Herstellungskosten für die Senkrechtparkstände neben dem Feuerwehrhaus betragen ca. 5.600 €. Für die Herstellung der Längsparkstände auf der Grünfläche des Paul-Küpper-Platzes wird mit Kosten i. H. v. etwa 4.800 € gerechnet.
In der Haushaltsplanung 2016 stehen unter dem investiven PSP- Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ Mittel i. H. v. 174.000 € zur Verfügung. Unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ stehen Mittel i. H. v. 107.500 € zur Verfügung. Eine Realisierung der Maßnahme ist in 2016 jedoch nicht möglich, da sowohl Mittel als auch Personal bereits für andere Projekte verplant wurden.
Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2017 in die Prioritätenliste für Kleinmaßnahmen aufgenommen. Für die Haushaltsjahre 2017 - 2019 wurden unter dem investiven PSP- Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ Mittel i. H. v. 124.000 € jährlich eingeplant. Unter dem konsumtiven PSP-Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ wurde für 2017 ein Ansatz von 116.400 €, für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 jeweils 116.200 € veranschlagt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 (jährliche Maßnahme)
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 174.000 | 174.000 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 174.000 | 174.000 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-947-2 (jährliche Maßnahme)
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 87.500 | 87.500 | 288.800 | 288.800 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 107.500 | 107.500 | 348.800 | 348.800 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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421,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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118,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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117,1 kB
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