Entscheidungsvorlage - FB 61/0455/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung  Aachen-Laurensberg  nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2016_011_L und 2016_011_RQ den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung des Knotenpunktes Schurzelter Straße an der Einmündung Süsterfeldstraße zu fassen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach haushaltsneutraler Einplanung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er fasst  auf  Grundlage der Pläne 2016_011_L und 2016_011_RQ den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung des Knotenpunktes Schurzelter Straße an der Einmündung Süsterfeldstraße. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nach haushaltsneutraler Einplanung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2017.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

In den vergangenen Jahren hat sich die städtebauliche und verkehrstechnische  Situation um den Knotenpunkt Schurzelter-/ Süsterfeldstraße verändert. In unmittelbarer Nähe ist eine neue Wohnbebauung an den Straßen Schurzelter Winkel und an der Ölmühle entstanden. Ein früher landwirtschaftlich genutztes Gebäude an der Schurzelter Straße 52 - 66 wurde umgebaut sowie ein Seniorenheim an der Schurzelter Straße 28 errichtet. In der Folge hat die Kfz-Belastung zugenommen.

Die Hauptprobleme des Einmündungsbereichs sind die Sichtverhältnisse in Kombination mit fehlenden Gehwegen und Querungsmöglichkeiten. Das Sichtfeld aus der Süsterfeldstraße bzw. aus der westlichen Schurzelter Straße ist durch einen Pfeiler des Eisenbahnviadukts eingeengt. Eine Verbreiterung der Fahrbahn oder ein Gehweg auf der südlichen Seite der Schurzelter Straße ist wegen des vorhandenen Widerlagers nicht durchführbar. Der Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr entlang der Süsterfeldstraße endet vor der Einmündung bzw. dem Widerlager und wird auf der anderen Straßenseite nicht fortgeführt.

Die Griffigkeit der Fahrbahnoberfläche ist nicht ausreichend. Außerdem  kommt es häufig zu Wasseransammlungen durch mangelhafte Entwässerung.

Aus den genannten Gründen wurde am 5.12.2007 in der Bezirksvertretung Aachen Laurensberg Maßnahmen zur Lösung der verkehrlichen Probleme an der Einmündung gefordert und am 21.08.2008 im Mobilitätsausschuss beschlossen, vorrangig eine Planung zur Anlage eines Kreisverkehrs zu erarbeiten.

 

Am 20.01.2016 wurde in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg die Vorplanung zur Umgestaltung der Einmündung zum Kreisverkehrsplatz vorgestellt und am 21.01.2016 im Mobilitätsausschuss eine Gestaltungsvariante mit überfahrbarer Mittelinsel und abgesetzter Querungsstelle in der Süsterfeldstraße beschlossen.

 

Bestand

Die Schurzelter Straße ist eine Gemeindestraße und verbindet den Stadtteil Laurensberg mit den Ortschaften Seffent und Vaalserquartier. Sie hat im städtischen Straßennetz eine Verbindungsfunktion zwischen der Roermonder Straße (L 231) über Seffent bis zur Vaalser Straße (B 1).

Die Süsterfeldstraße mündet rechtwinklig in die Schurzelter Straße. Der Straßenzug Süsterfeldstraße / Schurzelter Straße ist verkehrstechnisch als abknickende Vorfahrtstraße ausgewiesen. Der östliche Teil der Schurzelter Straße aus Richtung Roermonder Straße wird untergeordnet auf die Vorfahrtstraße geführt.

Die abknickende Vorfahrt wird von ca. 3.100 Kfz (mit ca. 5 % Lkw-Anteil) zwischen 7 und 19 Uhr und ca. 400 Kfz in der Spitzenstunde 7:30 Uhr – 8:30 Uhr frequentiert. Insgesamt befahren von 7 bis 19 Uhr ca. 5.000 Kfz die Süsterfeldstraße sowie ca. 4.500 Kfz die Schurzelter Straße bzw. ca. 3.200 Kfz den untergeordneten Teil der Schurzelter Straße.

Ein durchgängiger Gehweg befindet sich an der nördlichen Seite der Schurzelter Straße. In der Süsterfeldstraße endet ein Gehweg wegen der Dammböschung der vorhandenen Bahnanlage etwa 40 m vor der Einmündung. Fußgänger und Radfahrer müssen die Fahrbahn oder die angrenzende Grünfläche bis zum Gehweg entlang der Schurzelter Straße benutzen. Weiterhin besteht für die östlich der Einmündung vorhandene Kindertageseinrichtung eine gesicherte Querung. Aufgrund der beschriebenen Missstände kommt es häufig zu kritischen Verkehrssituationen.

Der Bereich ist mit der Buslinie 7 und 24 erschlossen, die den Linienweg über die Süsterfeldstraße - Schurzelter Straße Richtung Roermonder Straße und retour befahren.

Das Unfallgeschehen im Einmündungsbereich Süsterfeldstraße / Schurzelter Straße weist zwischen 2008 und 2014 insgesamt 4 Verkehrsunfälle mit Personenschaden auf. Davon war ein Verkehrsunfall mit Radfahrerbeteiligung ohne Fremdeinwirken.

Bei Regen sammelt sich das Regenwasser am nördlichen Rand der Straße, hinzu kommt das Regenwasser der Böschung. Bei Temperaturen unterhalb des Gefrierpunktes bildet sich Glatteis, das den Verkehr gefährdet.

 

Planung

Geplant ist ein Minikreisverkehr mit einem Durchmesser von 8 m, welcher als Scheibe ausgebildet wird und baulich durch einen Flachbordstein von der Fahrbahn getrennt wird.

Für den Einmündungsbereich ist eine Knotenpunktgeschwindigkeit von VK=30 km/h angesetzt. Durch entsprechende Beschilderung wird auf den Kreisverkehr hingewiesen.

Durch die Kreisgeometrie ist im Bereich der Kreisfahrbahn ein Geschwindigkeitsniveau von 20 km/h zu erwarten, was eine Geschwindigkeitsreduzierung gegenüber dem Bestand bedeutet.

Für den Minikreisverkehrsplatz ist ein Außendurchmesser von 20 m bei einer Breite der Kreisfahrbahn von 6,00 m vorgesehen. Die überfahrbare, geringfügig überhöhte Mittelinsel mit einem Durchmesser von 8,00 m wird mittels Rundbordstein mit Weißvorsatz eingefasst. Am Außenrand sind zur Verdeutlichung der Verkehrsführung sowie zum Schutz der straßenbegleitenden Gehwege Hochbordsteine geplant.

Die Knotenpunktzufahrten sind 3,75 m breit und die Ausfahrten 4,00 m. Die Außrundungsradien betragen 10 m. Die Zu- und Ausfahrten des Kreisverkehrs werden durch 25 m lange Fahrbahnteiler getrennt. Die geplanten Fahrbahnteiler sind den Fahrlinien angepasst und werden mittels Flachbordsteinen eingefasst. Sie dienen der besseren Erkennbarkeit und teilweise zur Querung der Fahrbahn. Um den dort fahrenden Linienbussen eine bessere Abbiegemöglichkeit zu schaffen sind die Köpfe der Fahrbahnteiler überfahrbar. Die Befahrbarkeit des Kreisverkehrs für Gelenkbusse wurde mittels dynamischen Schleppkurven überprüft.

Die Querneigung der Kreisfahrbahn verwindet von +3,6 % auf – 2,6 %. Resultierend aus den topographischen Verhältnissen verläuft die Querneigung im Bereich der Zufahrt Süsterfeldstraße in Richtung Innenrand der Kreisfahrbahn. In den weiteren Zufahrten ist die Kreisfahrbahn nach außen geneigt. Die befahrbare Mittelinsel wird in Asphalt befestigt und geringfügig überhöht ausgebildet. Der bestehende Gehweg der Süsterfeldstraße wird fortgeführt und aus sicherheitstechnischen Aspekten für Radfahrer frei gegeben. Mit Beginn der Tempo-30-Zone wird der Radfahrer wieder auf die Fahrbahn geführt. Der weiterführende Gehweg am südlichen Rand der Schurzelter Straße wird mit einer Gesamtbreite von 2,11 m ausgebaut. Im östlichen Arm der Schurzelter Straße wird aufgrund der Lage am Kreisverkehrsplatz die barrierefreie Querungsstelle als Fußgängerüberweg ausgebildet. Der Gehweg am südlichen Fahrbahnrand der Schurzelter Straße wird als Fortsetzung des Geh- und Radweges der Süsterfeldstraße, bis zum bestehenden Gehweg in Höhe der Bebauung Hausnr. 27 fortgeführt. Die Anpassungsbereiche in den Zu- und Ausfahrten erstrecken sich auf einer Länge von jeweils rd. 50 m. Alle Verkehrsflächen werden im Vollausbau erneuert.

 

Aufbau

Die Befestigung der Fahrbahn sowie der Gehwege erfolgt gemäß RStO Belastungsklasse  Bk 10

 

Fahrbahn: RStO 12 Tafel 1, Zeile 1Gehweg: RStO 12 Tafel 16 Zeile 1

Asphaltdeckschicht  4,0 cm Betonsteinplatten  8,0 cm

Asphaltbinderschicht  8,0 cm Bettung  4,0 cm

Asphalttragschicht14,0 cm Dränbetontragschicht15,0 cm

Frostschutzschicht    39,0 cm Frostschutzschicht    13,0 cm

Gesamtaufbau65,0 cm Gesamtaufbau40,0 cm

 

Aufgrund der zu erwartenden Bodenverhältnisse wird ein 40 cm starker Bodenaustausch unter sämtlichen Verkehrsflächen vorgesehen. Alle Gehwege und Überwege werden mit Taktilen Leitelementen barrierefrei ausgebaut.

 

Entwässerung: nach ATV A 118 und DIN EN 752-2

Für eine gute Entwässerung und zum Schutz der zahlreich bestehenden Versorgungsleitungen wird der Kreis-verkehr 25 cm über der vorhandenen Geländeoberkante angelegt.

Um das anfallende Fahrbahnwasser in die westliche Grünfläche abzuleiten, ist am Fahrbahnrand im westlichen Quadranten keine Bordanlage geplant. Zur Verdeutlichung der Verkehrsführung sowie zum Schutz der Grünfläche sind Findlinge vorgesehen.

Das Einzugsgebiet beträgt 0,61 ha, der Befestigungswert wird durch die geplanten Grünflächen auf 0,21 reduziert. Die Einzugsfläche wird über insgesamt 11 Abläufe entwässert.

Der vorhandene Regenwasserkanal wird um 3 Haltungen erweitert und schließt am Schachtbauwerk R03288045 an die weiterführende Regenwasserkanalisation an. Von Schacht R1 bis zum Schacht R3 werden 45,5 m Betonrohr DN 300 verbaut. Die Schachtbauwerke erhalten zur Fassung des anfallenden Wassers muldenförmige Schachtabdeckungen.

Aufgrund der Einstufung nach dem Merkblatt M 153 ist das anfallende Niederschlagswasser als belastet einzustufen und wird durch eine SediPipe Anlage vor Einleitung in den bestehenden Kanal gereinigt.

Das auf der Fahrbahn anfallende Niederschlagswasser wird in Rinnen gesammelt und über Straßenabläufe dem geplanten Regenwasserkanal bzw. der vorhandenen Mischwasserkanalisation zugeführt. Im Ast der Süsterfeldstraße wird das Fahrbahnwasser des westlichen Fahrstreifens in die Grünflache abgeleitet und am Ende der geplanten Mulde in den Regenwasserkanal abgeschlagen.

Der Gehweg am nördlichen Fahrbahnrand entwässert in Richtung Fahrbahn und erhält aufgrund der beengten Platzverhältnisse in Anlehnung an den Bestand eine Breite von 2,00 m.

Der geplante Geh-/ Radweg im südöstlichen Quadranten wird 2,63 m breit und entwässert in die angrenzende 1,00 m breite Entwässerungsmulde.

Aufgrund der topographischen Randbedingungen entwässert der weiterführende Gehweg am südlichen Rand der Schurzelter Straße in die vorhandene straßenbegleitende Mulde. Am südlichen Rand des Gehweges wird

die geplante Entwässerungsmulde verlängert, um das von der Grünfläche anfallende Niederschlagswasser zu fassen.

 

Grünanlagen:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans. Hier gilt der Schutz von Bäumen, Hecken und Gehölzen. Am südlichen Fahrbahnrand der Schurzelter Straße, zwischen Einmündung und Hausnr. 27, befinden sich vier Eschen und drei Linden, die keine Schadensmerkmale aufweisen.

Für den Ausbau müssen 3 Bäume gefällt werden.  7 neue Bäume werden entlang der südlichen Mulde als Kompensationsmaßnahmen gepflanzt.

 

Straßenbeleuchtung

Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird aufgrund der Neuaufteilung der Verkehrsflächen und der damit verbundenen geänderten Anforderung an die Beleuchtungsanlagen im Zuge der Baumaßnahme angepasst bzw. erweitert. Alle geplanten Querungsstellen werden mit separaten Beleuchtungen für Fußgängerüberwege  ausgeleuchtet. Der Kreisverkehrsplatz wird gemäß den aktuellen Richtlinien markiert, die Beschilderung wird gemäß „Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehrsplätzen“ beschildert. Detaillierte Angaben sind dem Lageplan zu entnehmen.

 

Versorgungsleitungen

Im Bereich der Baumaßnahme befinden sich Leitungen und Anlagen folgender Versorgungsträger:

Stawag: Strom, Gas, Wasserversorgung, Abwasser

Netcologne: Kommunikation

Die vorhandenen Versorgungsleitungen sind im Zuge der Baumaßnahme zu sichern. Vorhandene  Schachtabdeckungen und Schieberkappen sind an die neuen Höhenverhältnisse anzupassen.

 

Grunderwerb

Um am südlichen Rand der Schurzelter Straße eine durchgängige Gehwegverbindung zu realisieren, ist auf dem Grundstück Gemarkung Laurensberg, Flur 22, Flurstück 875 Grunderwerb von 75 m² erforderlich. Die Eigentümergemeinschaft hat gemäß einer ersten Abstimmung ihre Bereitschaft zu einem Grundstückstausch signalisiert. Der weitere Ausbau erfolgt auf den Flächen der Stadt Aachen.

Das Flurstück 876 ist derzeit verpachtet, hier muss eine Vertragsänderung mit dem Pächter erfolgen.

 

Bauzeit

Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2017 geplant. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 4-5 Monate. Voraussetzung ist die Bereitstellung der Mittel durch einen rechtskräftigen städtischen Haushalt und die Bewilligung der Förderung durch die Bezirksregierung.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-800-01400-300-1

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

14.300,00

25.842,93*

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Ergebnis

14.300,00

25.842,93*

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

*davon 11.542,93 € Ermächtigungsübertragung aus 2015

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-813-3

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

** Bisher ist im Haushaltsplan 2016 in der mittelfristigen Planung ab 2017 für diese Maßnahme kein Ansatz vorgesehen. Die Deckung erfolgt durch die haushaltsneutrale Einplanung der Maßnahme mit dem Haushaltsplan 2017.

 

Kosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten für die Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz einschließlich des Regenwasserkanals betragen brutto rund 500.000 Euro zzgl. erforderlicher Abschreibungen.

In der Ausführungsplanung sind die genauen Kosten für die Maßnahme berechnet.

Durch die detaillierte Berechnung sind in vielen Punkten wie z.B. der Beleuchtung die Kosten höher als in dem Förderantrag vom April 2015.

Dazu kommen zusätzliche Kostenpunkte die in der Vorplanung teils noch gar nicht  berücksichtigt werden konnten. Dazu gehören, die geplante Regenwasserleitung, die SediPipe Anlage, das Bodengutachten, die Schadstoffzulage, Abschlussvermessung, zusätzliche Ingenieurleistungen und die Kosten für den Sicherheitskoordinator. Die aktuell ermittelten Kosten betragen daher das 1,8 fache der Kosten des Förderantrags.

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Anlagen

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