Entscheidungsvorlage - BA 5/0030/WP17

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Wirkung vom 31.05.2016 hat Herr Bezirksbürgermeister Christian Krenkel (CDU) seinen Rücktritt vom Amt des Bezirksbürgermeisters erklärt.

Aus diesem Grund ist der / die  Bezirksbürgermeister/in neu zu wählen.

 

Die Wahl des Bezirksbürgermeisters/in richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO.NW) in der derzeit gültigen Fassung.

Nach § 36 Abs.3 GO.NW findet für das Verfahren zur Wahl des / der Bezirksbürgermeisters/in § 67 Abs. 2 bis 5 GO.NW entsprechende Anwendung. Danach ist für den Fall, dass der / die  Bezirksbürgermeister/in während der Wahlzeit ausscheidet, ein Nachfolger/in für den Rest der Wahlzeit ohne Aussprache in geheimer Abstimmung nach § 50 Abs. 2 GO.NW zu wählen.

Gewählt ist nach § 50 Abs. 2 GO.NW die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Vor Beginn des Wahlverfahrens sind Stimmenzähler zu benennen. Bis zur Neuwahl obliegt die Sitzungsleitung dem / der stellvertretenden Bezirksbürgermeister/in.

Diese/r führt nach dem Wahlvorgang den / die neu gewählten Bezirksbürgermeister/in in sein /ihr Amt ein und verpflichtet ihn/sie in feierlicher Form gem. § 67 Abs. 3 GO.NW mit der nachstehenden Erklärung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben:

 

„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.

Zusatz (optional): So wahr mir Gott helfe.“

 

 

         

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