Entscheidungsvorlage - FB 61/0373/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 967 – Wildbacher Mühle – sowie den Durchführungsvertrags zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Rat weist nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zurück.

 

Er beschließt darüber hinaus den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 967 -Wildbacher Mühle- für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Wildbacher Mühle, Wildbach und der Bahnlinie Aachen-Mönchengladbach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlage FB61/0373/WP17 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss – einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2014 die Verwaltung beauftragt, für das Gebiet zwischen Wildbacher Mühle, Wildbach und der Bahnlinie Aachen-Mönchengladbach einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB zu erarbeiten.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich am 17.12.2014 diesem Beschluss aus bezirklicher Sicht angeschlossen.

 

Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren.

 

In der Zeit vom 09.02.2015 bis 20.02.2015 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt und die betroffenen Behörden wurden beteiligt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

 

Der Planungsausschuss hat sich am 17.03.2016 mit dem Ergebnis der Bürgerinformation sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung beschäftigt und auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 967 in der vorgelegten Fassung.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB des fand in der Zeit vom 05.04.2016 bis einschließlich 06.05.2016 statt. Parallel dazu wurden nochmals die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der Behörden eingegangen, so dass die Bauleitplanung gegenüber dem Beschluss der öffentlichen Auslegung unverändert fortgeführt werden soll.

 

Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine erneute Beratung notwendig.

 

Dem Rat der Stadt Aachen wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 967 – Wildbacher Mühle hiermit zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

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Anlagen

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