Entscheidungsvorlage - E 26/0048/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Erläuterungen keine Hundewiese auf dem Grundstück Mataréstraße 11 einzurichten.

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Erläuterungen einen Teilbereich der Grünfläche auf dem Grundstück Mataréstraße 11 als Hundewiese einzurichten. Es ist darauf zu achten, dass der vorhandene Fluchtweg nicht tangiert wird und weiterhin ungehindert als solcher genutzt werden kann.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Ratsantrag vom 11.12.2015 beantragt der Ratsherr Markus Mohr, AfD, das Einrichten einer Hundewiese auf dem städt. Schulgrundstück Mataréstraße 11, 52078 Aachen, vor der Turnhalle an der Ecke Zeppelinstraße (sh. beigefügter Lageplan).

Durch das Einrichten einer solchen Hundewiese soll eine Auslaufmöglichkeit für Hunde geschaffen werden, da es in dem Bereich Aachen Rothe-Erde nicht ausreichend Grünflächen gebe. Überdies soll durch die zusätzliche Hundewiese das Verschmutzen umliegenden Straßen durch Hundekot – trotz der vorhandenen Abfallbehälter und Hundekottütenspender - verringert werden.

Die bestehende Einzäunung könne für das Abgrenzen der Grünfläche genutzt werden.

Die Anwohner sollen gemäß dem Antragssteller durch ein Informationsschreiben auf die Hundewiese sowie die generelle Pflicht, den Hundekot von den Gehwegen etc. zu entfernen, hingewiesen werden.

 

Da es sich bei der vorgesehenen Fläche um ein Teil des Schulgrundstücks der Schulen Städt. Kath. Grundschule Mataréstraße sowie der Städt. Montessori Grundschule Mataréstraße handelt, wurde seitens des Gebäudemanagements eine Stellungnahme des Schulbetriebs (FB 45/400) bzw. der beiden Schulen eingeholt.

In der von dem Schulbetrieb übermittelten Stellungnahme wird zunächst ausgeführt, dass die vorhandene Umzäunung seinerzeit errichtet wurde, da die Grünfläche unerlaubterweise als Hundeklo genutzt wurde. Weiterhin handelt es sich bei der vorgesehenen Grünfläche entlang der Turnhalle zum Teil um einen Fluchtweg (zweiter erforderlicher Rettungsweg) aus der Turnhalle. Dieser führt durch die auf der rückwärtigen Seite der Turnhalle vorhandenen Tür über die Eisentreppe hin zu dem nur von innen zu öffnenden Tor der Umzäunung auf die Mataréstraße (sh. beigefügte Fotos).

Der Fluchtweg muss ständig freigehalten werden. Folglich erscheint das Einrichten einer Hundewiese zumindest für die betroffene, mittig liegende Teilfläche aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet.

Überdies wird die Grünfläche von den Grundschulen dazu genutzt, gemeinsam mit den Schulkindern die dort wachsenden Wildpflanzen zu bestimmen. Es besteht zudem der Wunsch der Grundschulen, auf einem Teil der Grünfläche mittelfristig einen Schulgarten anzulegen, um dort weitere Pflanzen zu säen. Das Vorhaben konnte aufgrund fehlender finanzieller Mittel bis dato noch nicht umgesetzt werden. Ein Umnutzen der Wiese als Hundewiese würde diesem Vorhaben entgegenstehen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, lediglich eine kleine Teilfläche Hundebesitzern als öffentliche Hundewiese zur Verfügung zu stellen. Hier wäre denkbar, die Teilfläche rechts der Fluchttür gelegen (Ecke Mataréstraße/Zeppelinstraße) zu separieren und Hundebesitzern zugänglich zu machen. Der Fluchtweg würde hierdurch nicht tangiert werden. Zudem bestünde die Möglichkeit, die Teilfläche links des Fluchtwegs gelegen als Schulgarten herzurichten.

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Anlagen

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