Entscheidungsvorlage - FB 61/0442/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt den Beschluss der Unfallkommission zur Kenntnis und empfiehlt, dem Mobilitätsauschuss, die Umsetzung des Planes Nr. 2016/04 - 06 zu beschließen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Beschluss der Unfallkommission zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Absprache mit dem Fördermittelgeber des ursprünglichen Umbaus die Umsetzung des Planes Nr. 2016/04 - 06.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Seit 2013 ist der Boxgraben im Bereich der Einmündung Weberstraße und Mariabrunnstraße als  Unfallhäufungsstelle auffällig geworden. Hauptunfallursache sind abbiegende Kfz, die mit bergab fahrenden Radfahrern auf dem Radfahrstreifen (in Richtung Hbf) kollidieren. Durch das Gefälle sind die Radfahrer mit relativ hoher Geschwindigkeit unterwegs und werden von den Fahrzeugen, die in die Mariabrunnstraße und in die Weberstraße abbiegen, übersehen.

 

Die Unfallkommission hat 2013 für diese Situation Roteinfärbungen, Piktogramme und Gelbblinker beschlossen. Trotz dieser Maßnahmen kam es 2014 zu neun Abbiegeunfällen mit zum Teil schwer verletzten Radfahrern. Fünf Unfälle wurden von bergab fahrenden, rechts abbiegenden Kfz, vier Unfälle von bergauf fahrenden, linksabbiegenden Kfz verursacht. 2015 haben sich an dieser Stelle 5 Unfälle ereignet.

 

Die hohe Zahl der Unfälle seit 2013 steht in Zusammenhang mit der Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung in der Mariabrunnstraße. Zur Erschließung des 2013 eröffneten Parkhauses des Louisenhospitals wurde die Zu- und Ausfahrtmöglichkeit  zu den oberen Parkhausebenen über die Weberstraße und eine Straßenbrücke über die Mariabrunnstraße hergestellt. Hierzu war es erforderlich, die Ausfahrt aus der Weberstraße zu signalisieren. Um zu verhindern, dass an diesem Knoten zwei unmittelbar hintereinander liegende Straßen (Weberstraße und Mariabrunnstraße) signalisiert in den Boxgraben einmünden, wurde die Einbahnstraßenrichtung in der Mariabrunnstraße umgekehrt und die bis dahin dort vorhandene Signalisierung abgebaut. Die Zufahrt zur unteren Parkhausebene erfolgt vom Boxgraben aus über die Mariabrunnstraße.

 

Bestand

Der Boxgraben ist Teil des Aachener Alleenringes mit jeweils einem durchgehenden Fahrstreifen pro Richtung. Der Boxgraben wurde 2009/2010 mit GVFG-Mitteln komplett umgestaltet und erneuert. Die Radverkehrsführung erfolgt beidseitig über Radfahrstreifen ohne Sicherheitstrennstreifen zum Parkstreifen, was damals noch den geltenden Richtlinien entsprach.

 

Die dicht beieinander liegenden Einmündungen Weberstraße und Mariabrunnstraße sind Teil eines signalisierten unsymmetrischen Knotens.  Unmittelbar vor der Einmündung  der Weberstraße liegt die Haltestelle Louisenhospital (Fahrtrichtung Hbf). Der Radverkehr wird über einen sehr breiten, rot eingefärbten Radfahrstreifen geführt, welcher vor der Lichtsignalanlage für Busse freigegeben ist. Die Einmündung der Weberstraße in den Boxgraben und die Querung der Fußgänger über die Weberstraße ist signalisiert. In der Einmündung Mariabrunnstraße gibt es keinen signalisierten Überweg sondern eine gepflasterte Gehwegüberfahrt, die zur Fahrbahn mit einem Rundbord abgesetzt ist.

 

Planung

Aufgrund der Häufung von Radfahrerunfällen mit abbiegenden Kfz an Gefällestrecken in Aachen wurde im September 2015 ein Expertenworkshop zu diesem Thema durchgeführt, an dem neben den Teilnehmern der Unfallkommission auch anerkannte Verkehrsplaner und Unfallforscher aus Deutschland sowie Vertreter des ADFC und VCD teilnahmen. Als wichtige Diskussionsergebisse wurden u.a festgehalten:

 

  • Die in Aachen am Boxgraben festgestellten Radverkehrsunfälle spiegeln die typische Häufung von Abbiege-/Einbiegeunfälle im deutschen Verkehrsgeschehen wider.
  • Die sicherste Lösung stellt hier das Führen des geradeausfahrenden Radfahrers links vom rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugverkehr dar.
  • Mittels Kampagnen (AGFS, Schulterblicktraining etc.) können Informationen über die Gefahr der hier untersuchten Verkehrssituation verbreitet werden. Hierbei sollte sowohl die Kraftfahrzeug-Fahrer, als auch die Radfahrer angesprochen werden.

 

Nach Beschluss der Unfallkommission vom 23.10.2015 sind deshalb folgende Maßnahmen zur Behebung des Konfliktes zwischen linksabbiegenden Kraftfahrzeuge und bergab fahrenden Radfahrern vorgesehen:

 

Geradeaus-/Rechtsfahrgebot auf dem Boxgraben in Fahrtrichtung Schanz

Zur Behebung des Konfliktes zwischen linksabbiegenden Kfz und bergab fahrenden Radfahrern ist vorgesehen, das Linksabbiegen vom Boxgraben in die Mariabrunnstraße und die Weberstraße zu verbieten. Stattdessen kann indirekt links abgebogen werden, indem zunächst rechts in den Hubertusplatz abgebogen wird, um dann nach Wendefahrt um den Hubertusplatz geradeaus in die Weberstraße und die Mariabrunnstraße zu fahren. Dieses indirekte Linksabbiegen wird mittels einer wegweisenden Beschilderung verdeutlicht.

 

Markierung einer Rechtsabbiegespur in Weberstraße und Mariabrunnstraße

Die Fläche der heutigen Bushaltestelle vor der Weberstraße wird für das Anlegen einer Rechtsabbiegespur  genutzt. Der Bus hält zukünftig an gleicher Stelle in der Rechtsabbiegespur. Die Radfahrer werden links neben der Rechtsabbiegespur auf einem 1,85m breiten Radfahrstreifen geführt. Im Konfliktbereich Rechtsabbieger/Radfahrer wird der Radfahrstreifen rot eingefärbt.

In Fahrtrichtung Schanz steht im Bereich der Bushaltestelle Luisenhospital eine Fahrbahnbreite von 5,40m zu Verfügung, so dass haltende Busse jederzeit überholt werden können.

Hinter der Haltestelle werden zusätzliche Flächen benötigt. Dafür müssen ein Baum gefällt und der baulich angelegte Parkstreifen auf einer Länge von 24m umgebaut und der Fahrbahn zugeschlagen werden.

 

Kosten und Finanzierung

Für die Neumarkierung der Fahrbahn und den Umbau des Parkstreifens auf der Nordseite werden 31.000 Euro benötigt. Die erforderlichen Mittel stehen bei PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1, Radverkehrsanlagen zur Verfügung.

Für den letztmaligen Ausbau der Straße "Boxgraben" sind Fördermittel bewilligt worden. Diese Maßnahme befindet sich noch in der Zweckbindungsfrist. Es muss daher noch durch die Bezirksregierung geprüft werden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Fördergelder zurückzuzahlen sind.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1, Radverkehrsanlagen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016*

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

-134.400

-134.400

-630.000

-630.000

0

0

Auszahlungen

864.983,83

864.983,83

990.000

990.000

0

0

Ergebnis

730.583,83

730.583,83

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-802-9, Radverkehrsanlagen

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016*

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

-84.000

-84.000

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

107.500

107.500

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

23.500

23.500

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2015

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Anlagen

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