Entscheidungsvorlage - FB 61/0464/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Junkerstraße, Beseitigung des Unfallschwerpunktes an den Einmündungen Bleiberger Straße und Welkenrather Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Kenntnisnahme
|
|
|
15.06.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
23.06.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen Mitte nimmt den Beschluss der Unfallkommission zur Kenntnis und empfiehlt, dem Mobilitätsauschuss, die Umsetzung des Planes Nr. 2016-05-01 zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Beschluss der Unfallkommission zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Absprache mit dem Fördergeber des ursprünglichen Umbaus die Umsetzung des Planes Nr. 2016-05-01.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Seit 2014 ist die Junkerstraße im Bereich der Einmündungen Bleiberger Straße und Welkenrather Straße als Unfallhäufungsstelle auffällig geworden. 2014 kam es zu sechs Abbiegeunfällen (vier an der Bleiberger Straße und zwei an der Welkenrather Straße). Für das Jahr 2015 wurden von der Polizei insgesamt vier Unfälle an der Bleiberger Straße und Welkenrather Straße registriert. Unfallverursacher sind rechtsabbiegende Autofahrer, die bergab fahrende Radfahrer auf dem Radfahrstreifen (in Richtung Lochnerstraße) nicht wahrnehmen. Durch das Gefälle sind die Radfahrer zügig unterwegs und werden von den Fahrführern, die in die Bleiberger Straße und in die Welkenrather Straße abbiegen, übersehen.
Die Unfallkommission hat im Mai 2015 für diese Situation beschlossen, Piktogramme in der Fahrbahn aufzubringen. Zusätzlich erhielt der rechte IV-Streifen die VZ 138-10 (Radfahrer kreuzen) und 1000-21 (Rechtspfeil) als Bodenmarkierung. Trotz dieser Maßnahmen kam es 2015 zu vier Abbiegeunfällen mit verletzten Radfahrern.
Bestand
Die Junkerstraße ist als Hauptverkehrsstraße (Teilstück des Aachener Alleenringes) mit einem Radfahrstreifen und zwei Fahrstreifen in talwärtiger Richtung sowie einem Radfahrstreifen und einem Fahrstreifen in bergwärtiger Richtung ausgestattet. Ab der Einmündung zur Bleiberger Straße wird der linke Fahrsteifen zur separaten Linksabbiegespur in die Lochnerstraße; der rechte Fahrstreifen bleibt als eine Geradeaus/Rechtsabbiegespur bestehen. Die Radverkehrsanlagen wurden 2013 neu angelegt. Der talwärtige Radfahrstreifen wurde 2013 an beiden Einmündungen rot eingefärbt. Seit Anlage der Radfahrstreifen hat die Nutzung der Junkerstraße durch Radfahrer deutlich zugenommen. Talwärts gibt es zwei dicht aufeinander folgende nicht signalisierte Einmündungen (vor und hinter einer Eisenbahnbrücke): Die Bleiberger Straße ist eine Verbindungsstraße für den Verkehr in Richtung Vaals (Niederlande). Die Welkenrather Straße bietet den Zugang zu einem Wohngebiet und Einzelhandelsstandort. Die Einmündungen sind recht stark frequentiert.
Planung
Da sich in 2015 an mehreren Stellen in Aachen (Boxgraben, Adalbertsteinweg/Reichsweg, Krefelder Straße/Passstraße) ähnliche Radfahrerunfälle ereignet haben, wurde zum Thema „Sicherung des Radverkehrs vor abbiegenden Kfz an Gefällestrecken in Aachen" im September 2015 ein Expertenworkshop durchgeführt, an dem neben den Teilnehmern der Unfallkommission auch anerkannte Verkehrsplaner und Unfallforscher aus Deutschland sowie Vertreter des ADFC und VCD teilnahmen. Als wichtige Diskussionsergebnisse wurden u.a festgehalten:
- Die in Aachen u.a. an der Junkerstraße festgestellten Radverkehrsunfälle spiegeln die typische Häufung von Abbiege-/Einbiegeunfälle im deutschen Verkehrsgeschehen wider.
- Die sicherste Lösung stellt hier das Führen des geradeaus fahrenden Radfahrers links von dem rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugverkehr dar.
- Mittels Kampagnen (Schulterblicktraining etc.) können zusätzliche Informationen über ein geeignetes Verkehrsverhalten verbreitet werden. Hierbei sollten sowohl die Kraftfahrzeug-Fahrer, als auch die Radfahrer angesprochen werden.
Polizei, ASEAG, Straßenverkehrsbehörde und Verkehrsplaner haben die Vorschläge - als Unfallkommission - diskutiert, halten folgende Maßnahmen zur Behebung des Konfliktes zwischen linksabbiegenden Kraftfahrzeugen und bergab fahrenden Radfahrern für sinnvoll und haben beschlossen:
Markierung einer Rechtsabbiegespur in Richtung Bleiberger Straße und Welkenrather Straße
Zur Behebung des Konfliktes sollen die Fahrspuren im Konfliktbereich anders angeordnet werden. Dazu soll eine separate Rechtsabbiegespur in die Bleiberger wie auch in die Welkenrather Straße geschaffen werden. Der Radverkehr soll frühzeitig linksseitig der Rechtsabbiegespur geführt werden. Dazu wird der Radfahrstreifen zwischen Hs- Nr. 81 und 71 vom Fahrbahnrand abgesetzt. Der rechtsabbiegende Verkehr erhält einen klar definierten Querungsbereich. Für den in Richtung Lochnerstraße fließenden Kfz-Verkehr verbleibt – nach einem Verflechtungsbereich zwischen Hs-Nr. 99 bis 71 – eine durchgehende Fahrspur. Der heute überdimensionierte Linksabbiegestreifen in die Lochnerstraße wird dazu verkürzt. Die neue Verkehrsflächenaufteilung trägt zu geringeren Fahrgeschwindigkeiten und einer sichereren Regelung der Verkehrsbeziehungen bei.
Zusätzliche Unfallhäufungsstelle 2015 vor der Einmündung Lochnerstraße in Höhe der Tankstelle
Da sich 2015 zusätzlich an der Einmündung Lochnerstraße zwischen rechtsabbiegenden Fahrzeugen und geradeaus fahrenden Radfahrern 5 Unfälle ereignet haben, ist dieser Knotenpunkt Thema der aktuellen Unfallkommission am 15.06.2016. Über die Ergebnisse der Beratung der Unfallkommission wird in den Sitzungen mündlich berichtet.
Kosten und Finanzierung
Für die Neumarkierung der Fahrbahn werden 20.000 Euro benötigt. Die erforderlichen Mittel stehen bei PSP-Element 4-120102-802-9, Radverkehrsanlagen zur Verfügung.
Für die Markierung der Radverkehrsanlagen sind 2012 Fördermittel bewilligt worden. Die Maßnahme befindet sich noch in der Zweckbindungsfrist. Die Anpassungen sind mit der Bezirksregierung abzustimmen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-800-00300-300-1, Radverkehrsanlagen
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2016* | Fortgeschriebener Ansatz 2016* | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | -134.400 | -134.400 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 864.983,83 | 864.983,83 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 730.583,83 | 730.583,83 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-802-9, Radverkehrsanlagen | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016* | Fortgeschriebener Ansatz 2016* | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | -84.000 | -84.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 107.500 | 107.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 23.500 | 23.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2015
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
363,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
423,3 kB
|