Kenntnisnahme - FB 61/0481/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Sachstand zur Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagementsystems (EFM) im AVV (AVV-Beirat)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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23.06.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstand zur Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagementsystems (EFM) im AVV
Das Vorhaben zum Aufbau eines EFM-Systems im Gebiet des AVV befindet sich nach anfänglichen Herausforderungen mit Blick auf die Erarbeitung eines verbundweiten EFM-Vertragswerks und der Erarbeitung und Ausarbeitung des verbundweiten Förderantrags zur Einführung von EFM im AVV im zeitlichen Rahmen und wird derzeit ohne Verzug fortgeführt. Die Verbundgesellschaft erhielt Ende letzten Jahres vom Zuwendungsgeber Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) einen Fragenkatalog hinsichtlich der Prüfung des Fördervorhabens EFM im AVV. Der Fragenkatalog umfasste unternehmensübergreifend Fragestellungen bezüglich der Förderfähigkeit von beantragten Komponenten der Vorder- und Hintergrundsysteme, sowie der Prüfung von angegebenen Stückzahlen in Bezug auf die Ausrüstung der Fahrzeuge mit Vertriebs- und Kontrollinfrastruktur. In Kooperation mit den Verkehrsunternehmen wurde der Fragenkatalog vollständig am 22.03.2016 beantwortet. Darauf folgend erhielt die Verbundgesellschaft am 24.03.2016 vom ZV NVR den ersten Entwurf des Prüfberichts zum Fördervorhaben, der von den Verkehrsunternehmen ohne Anpassungsbedarf akzeptiert wurde.
Im Rahmen der Prüfung wurden die vom ZV NVR zugrunde gelegten Gesamtkosten der ersten Baustufe von 8,1 Mio € auf 7,9 Mio. € gesenkt. Die als zuwendungsfähige Kosten bezeichneten 6,8 Mio. € wurden entsprechend auf 6,4 Mio. € herabgesetzt. Hierdurch ergeben sich auch Veränderungen in den beantragten Zuwendungen von zuvor 4,6 Mio. € auf nunmehr 4,3 Mio. €. Die Änderungen der Kosten ergeben sich größtenteils aus Veränderungen in den beantragten Stückzahlen sowie einzelner Komponenten, die vom ZV NVR als nicht förderfähige Kosten eingestuft und aus der Fördermaßnahme ausgeschlossen wurden. Alle Änderungen beruhen auf den zwischen der Verbundgesellschaft, den Verkehrsunternehmen und dem ZV NVR abgestimmten Antworten auf die Fragen des ZV NVR.
Aufgrund der Genehmigung zum vorzeitigen zuschussunschädlichen Maßnahmenbeginn haben die Verkehrsunternehmen ab Herbst 2015 mit den Vergabeverfahren für die EFM-Systeme begonnen. Ende April 2016 wurden erste Vergabeentscheidungen getroffen und bereits ab Herbst 2016 sollen im Rahmen von Pilot-, Test- und Ausrüstungsphasen EFM-Funktionalitäten bei einzelnen Verkehrsunternehmen implementiert und angeboten werden können.
Der mit Datum vom 21.04.2016 erlassene Zuwendungsbescheid des ZV NVR wird aktuell von der Verbundgesellschaft und den Verkehrsunternehmen geprüft. Erfolgen hiergegen keine Einwände, kann im Anschluss der Rechtsmittelverzicht gegenüber dem ZV NVR erklärt und die entsprechenden Zuwendungen in gewünschter Höhe über die Verbundgesellschaft abgerufen werden.
Die Verbundgesellschaft hat nach Abstimmung in den Verbundgremien am 15.03.2016 IVV Aachen mit der Erarbeitung von ergänzenden Grundlagen für das elektronische Fahrgeldmanagement im AVV (verkehrsübliche Wege) beauftragt. Die Umsetzung der Maßnahme ist aufgrund der Tatsache, dass der AVV-Tarif in seiner heutigen Form nicht elektronisch abbildbar ist, notwendig, da es aktuell keine exakten „Raumbegrenzungen“ für Zeitkarten gibt, sondern sich der Geltungsbereich einer Zeitkarte dynamisch aus der Start- und Zielgemeinde ergibt. Die elektronische Fahrtberechtigung muss jedoch an jedem Punkt des Reisewegs automatisiert auf ihre Flächengültigkeit geprüft werden können. Dies ist mit der heutigen Preisstufe 3 („Knochenprinzip“) nicht möglich. Der Umsetzungszeitraum ist bis Juni 2016 geplant.
Um bei der Umsetzung des EFM im AVV auch alle Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen, wird die Verbundgesellschaft im Mai 2016 einen Abstimmungstermin mit allen Datenschutzbeauftragten aus den jeweiligen Häusern koordinieren, um einen gemeinsamen Leitfaden zum Thema Datenschutz zu erstellen.
In regelmäßigen Abständen erfolgt weiterhin eine Abstimmung zwischen der Verbundgesellschaft und den Verkehrsunternehmen im AVV über den Fortgang des Projektes.
Nach dem jetzigen Planungsstand wird beabsichtigt, voraussichtlich ab Juni 2017 erste Chipkarten im AVV ausgeben und prüfen zu können. Die gesamte 1. Baustufe zur Einführung von EFM im AVV (Abonnements als (((eTicket) soll bis zum 01.01.2018 abgeschlossen sein. Zum Ende des Jahres 2016 sollen jedoch bereits die Vorbereitungen für die 2. Baustufe ( (((eTickets für den Gelegenheitsverkehr) in Form eines zweiten Förderantrags beginnen. Hierunter soll auch der Aufbau eines unternehmensneutralen AVV-Webshops in 2018 fallen.
Über den weiteren Fortgang wird zu gegebener Zeit berichtet.