Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0127/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, für den Stellenplan 2017 die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung (FB 62) zur vermessungstechnischen Bearbeitung der Baulandumlegung Kornelimünster West, befristet bis zum 30.06.2018 und ausgewiesen nach Entgeltgruppe 6 TVöD, zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur weiteren Entwicklung der Stadt Aachen werden dringend bebaubare Flächen für den Wohnungsbau benötigt. Eine dieser ausgewiesenen Wohnbauflächen ist das Gebiet Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße. Der diesbezügliche Bebauungsplan Nr. 812 ist am 23.09.2015 vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen worden. Mit seiner Bekanntmachung am 05.02.2016 hat dieser Rechtskraft erlangt. Der Bebauungsplan soll mit einer Baulandumlegung realisiert werden. Die Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes, förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren), welches im Baugesetzbuch (§§ 45 ff. BauGB) geregelt ist. In seiner Sitzung am 07.05.2014 hat der Rat der Stadt die Umlegung nach § 46 BauGB für diesen Bereich angeordnet. Der Umlegungsausschuss hat die förmliche Einleitung des Verfahrens am 15.03.2016 beschlossen.

 

Das Umlegungsgebiet ist ca. 85.000 m² groß und umfasst 14 Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften. Gemäß dem Bebauungsplan sollen 167 Wohneinheiten mit insgesamt rund 58.000 m² Wohnbaufläche entstehen. Zusätzlich sind ca. 2000 m² für Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen. Neben diesen erhält die Stadt Aachen rund 14.500 m² Bauland. Bei einem Verkauf dieser Flächen ergeben sich Einnahmen für die Stadt Aachen in Höhe von drei Millionen Euro. Des Weiteren ergeben sich im Rahmen der Umlegung durch Ausschöpfen des Umlegungsvorteils Mehreinnahmen in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro ergeben, die jedoch erst zum Ende des Umlegungsverfahrens generiert werden.

 

In der Regel kann die Realisierung eines solch umfangreichen Umlegungsverfahrens fünf Jahre und länger dauern. Aufgrund der aktuellen Dringlichkeit zur Beschaffung von Wohnbauland ist der FB 62 jedoch angewiesen, dieses Verfahren innerhalb von drei Jahren durchzuführen. Um diese Zielvorgabe zu erfüllen, werden die notwendigen Verhandlungen (Erörterungsgespräche) mit den Eigentümern und/oder deren bevollmächtigten Vertretern 2016/2017 von den zuständigen Mitarbeitern inklusive Fachbereichsleitung des FB 62 durchgeführt. Als Grundlage hierfür sind jedoch immer wieder kurzfristig vermessungstechnische Konstruktionen und Berechnungen als Alternativen zu erarbeiten. Dies ist mit den vorhandenen Kapazitäten im Umfang von 0,5 VZÄ in der vorgegeben Zeit jedoch nicht zu erreichen.

Aus diesem Grund beantragt der FB 62 die Einrichtung einer befristeten Stelle zur Wahrnehmung der vermessungstechnischen Bearbeitung im Rahmen der Baulandumlegung Kornelimünster West, zunächst bis zum 30.06.2018.

 

Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung wird gemäß § 65 LPVG durch Übersendung einer Durchschrift dieser Vorlage unterrichtet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

-136.950 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

16.766 €

0

91.650 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

16.766 €

0

-45.350 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-16.766 €

+45.350 €

 

 

Deckung im Gesamtplanungszeitraum

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen Vermessungstechnikerstelle, ausgewiesen nach EG 6 TVöD.

Gemäß KGSt-Materialien 2015/2016 sind hierfür jährlich 61.100 € anzusetzen, zuzüglich Sach-, IT- und Gemeinkosten. Es ist für das Jahr 2016 anteilig mit Personalkosten in Höhe von 30.550 € für ein halbes Jahr zu rechnen. Davon sind 13.784 € durch eine anteilige Stellenvakanz im FB 62 in 2016 gedeckt. Für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 30.06.2018 sind Personalkosten in Höhe von 91.650 € zugrunde zu legen. Es besteht für das Haushaltsjahr 2016 somit eine Unterdeckung in Höhe von 16.766 €. Die Einsparung in Höhe von 13.784 € resultiert aus einer lediglich mit 20 Wochenstunden besetzten Stelle im FB 62, bewertet nach EG 11 TVöD, die mit Personalkosten in Höhe von 71.700 € nach KGSt ausgewiesen und in voller Höhe im Personalkostenverbund eingeplant ist. Für das Planungsjahr 2017 besteht eine Unterdeckung in Höhe von 61.600 €. Für den Gesamtplanungszeitraum 2016 bis 2020 wären die zusätzlich entstehenden Personalkosten durch die nachfolgende Erläuterung insgesamt gedeckt. Im Übrigen sollte bezogen auf das Jahr 2017 eine Deckung durch den Personalkostenverbund gesucht werden.

 

Die nächste regulär durch Fluktuation frei werdende Stelle im FB 62 wird mit Wirkung vom 01.01.2018 vakant. Diese Funktion ist nach Besoldungsgruppe A 12 ÜBesG bewertet (jährliche Personalkosten laut KGSt in Höhe von 91.300 €). Es wird angeboten, diese Vollzeitstelle durch lediglich hälftige Nachbesetzung nach Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers als Deckung für die projektbezogene Tätigkeit im Umlegungsverfahren Kornelimünster-West im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 zu nutzen (Personalkostenersparnis 136.950 €).

 

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