Kenntnisnahme - FB 11/0132/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Antrag der Fraktion  der GRÜNEN im Rat wurde die Verwaltung aufgefordert zu prüfen,

  • wo bei der Stadt Aachen Einsatzstellen – insbesondere auch an Schulen – zur Ableistung eines FSJ/BfD eingerichtet werden können,
  • welche Träger sich für eine Kooperation anbieten,
  • welche Kosten durch die Einrichtung eines freiwilligen sozialen Jahres entstehen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Wo können bei der Stadt Aachen Einsatzstellen - insbesondere auch an Schulen - zur Ableistung des BfD eingerichtet werden?

 

Eine Einrichtung kann als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt werden, wenn sowohl die Aufgaben der Einrichtung als auch die Tätigkeiten der Freiwilligen dem Gemeinwohl dienen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist in einem Anerkennungsverfahren nachzuweisen. Freiwillige sollen die hauptamtlich Beschäftigten ihrer Einsatzstelle unterstützen und nicht ersetzen. Durch den Einsatz Freiwilliger dürfen in Ihrer Einrichtung keine Arbeitsplätze für hauptamtliches Personal gefährdet oder deren Neuschaffung verhindert werden. Der Bundesfreiwilligendienst wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet. Als Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst können insbesondere Einrichtungen aus folgenden Bereichen anerkannt werden:

 

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege
  • Behindertenhilfe
  • Kultur und Denkmalpflege
  • Sport
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Umweltschutz
  • Schulen
  • Flüchtlingshilfe

 

 

Die Beantragung von Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst sowie das freiwillige soziale Jahr erfolgt bei der Stadt Aachen dezentral. Bisher nutzt nur der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule diese Möglichkeit. Auf Grundlage der dort gesammelten Erfahrungen kann die Ratsanfrage wie folgt beantwortet werden:

Die Abteilung Schule des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule bietet jährlich Einsatzstellen für Interessenten am Bundesfreiwilligendienst.

Auf Grund des verfügbaren Budgets der Abteilung Schule nach erfolgreicher Antragstellung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gibt es aktuell ein Kontingent von drei Stellen. Der Abteilung Schule stehen zwar die Mittel für den Einsatz von drei Bundesfreiwilligendienstleistende  zur Verfügung, das vom Bundesamt zugesprochene Kontingent kann jedoch auch bei Mittelerhöhung nicht beeinflusst werden, da dem Bundesamt nur begrenzte Mittel für die Erstattungen an die Einsatzstellen zur Verfügung stehen.

Die Bundesfreiwilligendienstleistenden werden an städtischen Schulen eingesetzt. Hierfür eignet sich grundsätzlich jede Schule und jede Schulform. In der Praxis bot es sich bisher an, sie Grundschulen mit Schwerpunkt zuzuweisen.

Dort unterstützen die Freiwilligen insbesondere Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

 

 

Welche Träger bieten sich für eine Kooperation an?

 

Einsatzstellen werden von gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten. Dazu zählen Mitgliedseinrichtungen der Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, etc.) aber auch Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Selbsthilfegruppen, Sportvereine, Museen, Kultureinrichtungen, Träger ökologischer Projekte und Kommunen. Sofern nicht Stellen in eigener Trägerschaft angeboten werden, können Kooperationen mit anerkannten Einrichtungen eingegangen werden.

 

Neben der im FB 45 seitens der Abteilung Schule angebotenen Stellen im Bundesfreiwilligendienst, die auf Grund der finanziellen Möglichkeiten limitiert sind, beschäftigen vereinzelte Schulen Freiwillige in Kooperation mit dem Förderverein oder caritativen Einrichtungen (z.B. IN VIA Aachen e.V.). Die Kosten werden in diesem Falle von dem jeweiligen Kooperationspartner getragen.

 

 

Welche Kosten entstehen durch die Einrichtung eines solchen Freiwilligenjahres bei der Stadt Aachen?

 

Die Kosten für die Beschäftigung einer/eines Freiwilligen belaufen sich derzeit monatlich auf 578,72 €. Hiervon sind Zuschüsse des Bundesamtes in Höhe von 250,00 € in Abzug zu bringen, sodass der Stadt Aachen monatlich Kosten in Höhe von 328,72 € entstehen. Neben den fixen Kosten fallen durch die Teilnahme an Seminaren sowie zu erstattende Fahrkosten variable Kosten an. Erfahrungsgemäß belaufen sich diese variablen Kosten auf ca. 85,00 € monatlich. Somit sind je Freiwilligen mit monatlichen Kosten i.H.v. ca 415 € zu rechnen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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