Entscheidungsvorlage - FB 11/0133/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Bewirtschaftung der Stundenkontingente im Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft ab dem 01. August 2016 um 76,25 Wochenstunden auszuweiten.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen des Stellenplanes 2017 zwei halbe Stellen für Erzieher/innen, ausgewiesen nach EG S 8a TVöD-SuE, einzurichten. 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 14. Juni 2016 und dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 16. Juni 2016 empfehlen, den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen zu beschließen.

Unter Berücksichtigung des in der Vorlage dargestellten Ausbaus der OGS geht FB 45 davon aus, dass insgesamt vier Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft betroffen sein werden.

 

Mit der Ausweitung der Gruppen geht ein Mehrbedarf an Personal einher, der sich wie folgt zusammensetzt:

 

Gruppenstruktur/ Ausweitung

 

Schule

 

Regel­gruppe (30,50 Std./ Grupp­e)

Gruppe mit

sonderpäd­.

Förderbedarf (39,00 Std./

Grup­pe)

Gruppe in Brennpunkt-

einrichtung

(39,00 Std./

Grup­pe)

Personal-mehr­-

bedarf in Stunden

Erhö­hung Plan-stellen-bedarf

Annaschule

 

 

+ 0,50 Gruppen

+ 19,50 Std.

0,50

Am Lousberg

+ 1,00 Gruppen

 

 

+ 30,50 Std.

1,00

Am Römerhof

+ 1,00 Gruppen

 

 

+ 30,50 Std.

1,00

Birkstraße

+ 0,50 Gruppen

 

- 0,50 Gruppen

-   4,25 Std.

0,00

Gesamt

+ 2,50 Gruppen

 

+/ - 0,00 Gruppen

+ 76,25 Std.

2,50

 

Da die Eltern bis Oktober (Stichtag nach den Herbstferien) noch die Möglichkeit haben, ihre Kinder in der OGS an- bzw. abzumelden, kann es grds. zu Abweichungen im geplanten Gesamtbedarf (Mehr- bzw. Minderbedarf) oder zu Verschiebungen hinsichtlich der Bedarfe zwischen verschiedenen Schulen kommen. Aufgrund dessen kann der tatsächliche/endgültige Bedarf erst nach den Herbstferien festgestellt werde.

Die Kinder können jedoch bereits ab dem 01. August 2016 in die OGS aufgenommen werden, so dass das hierfür notwendige Personal bereits zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen muss.

Aufgrund dessen ist die Ausweitung des zu bewirtschaftenden Stundenkontingentes für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in städtischer Trägerschaft ab dem 01. August 2016 um insgesamt 76,25 Wochenstunden erforderlich. Unter Berücksichtigung der Verteilung der Wochenstundenkontingente auf die einzelnen Offenen Ganztagsschulen wäre mit der Bewirtschaftung der v.g. Stundenkontingente die Einrichtung von insgesamt  2,50 Planstellen verbunden. Derzeit werden jedoch aufgrund der sich zum Ende des Jahres 2015 ergebenden tatsächlichen Auslastung der OGS in städtischer Trägerschaft insgesamt 1,50 Planstellen nicht bewirtschaftet, so dass lediglich die Einrichtung zweier halber Stellen, ausgewiesen nach EG S8 a TVöD-SuE erforderlich ist.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

41.300 €

0

297.375 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-41.300 €*

-297.375 €*

 

 

Deckung vorhanden

Deckung vorhanden

 

Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann (anteilig) durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden, da im dortigen PSP- Element 4-030101-807-8 53180000 auch eine Pauschale für Personal i.H.v. 43.728 €/ Vollzeitkraft/ Jahr enthalten ist.

Für die Gruppenzuwächse sind daher in diesem PSP-Element im Haushaltsansatz für 2016 Pauschalen für Personal  i.H.v. 35.711,20 € (5/12 für den Zeitraum 01. August - 31. Dezember 2016) und für das Kalenderjahr 2017 Pauschalen i.H.v. 85.706,88 € enthalten.

Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden dagegen aktuell 50.700 € pro Erzieherstelle berücksichtigt (KGSt-Wert). Legt man diesen Wert zu Grunde, entstehen für die spitz zu besetzenden 76,25 Stunden für das verbleibende Jahr 2016 (Besetzung ab 01. August 2016) insgesamt Personalkosten i.H.v. 41.302,08 € und für das gesamte Kalenderjahr 2017 i.H.v. 99.125,00 €, welche sich wie unten dargestellt im Haushalt wiederfinden.

Haushalts-

jahr

Pauschale für Personal,

die durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in den Haushalt eingestellt wurde (43.728 €/ Vollzeitkraft)

PSP-Element 4-030101-807-8 53180000

Kalkulierte Personalkosten für den Personalkostenverbund auf Grundlage des KGSt- Wertes (50.700 €/ Stelle) für Erzieher/innen im städtischen Dienst

2016

35.711,20 € 

anteiliger Betrag (5/12 der Jahressumme)

41.302,08  €

(anteiliger Betrag (5/12) unter Berücksichtigung einer möglichen Besetzung ab 01.08.2016)

2017

85.706,88 €

99.125,00 €

 

Bei den v.g. Personalkosten handelt es sich um Durchschnittswerte der KGSt. Sofern die tatsächlichen Personalkosten für die Besetzung der erforderlichen Stundenkontingente den im Etat des FB 45 vorhandenen Ansatz überschreiten sollten, muss der Differenzbetrag aus dem allgemeinen Personalkostenverbund getragen werden. Die Einplanung der zusätzlichen, über den Etat von FB 45 hinausgehenden, Personalkosten erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 haushaltsneutral, d.h. nur die im Etat des FB 45 vorhandenen Mittel für Personalkosten werden in den Personalkostenverbund verlagert. Wann eine Verlagerung der Ansätze von dem o.g. PSP-Element des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zu Gunsten des Personalkostenverbundes erfolgen kann, wird noch mit FB 45 und FB 20 abgestimmt.

 

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