Kenntnisnahme - E 46/47/0028/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule nimmt den Vierteljahresbericht per 30.04.2016 zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Vorbemerkungen:

         Gemäß § 20 EigVO NRW ist der Vierteljahresbericht per 30.04.2016 (Abschluss 3. Quartal) vorzulegen.

         Der Vierteljahresbericht gemäß Anlage zeigt hierzu das buchhalterische Ergebnis sowie eine darauf basierende Prognose auf das voraussichtliche Jahresabschlussergebnis der Erfolgsrechnung.

 

Erläuterung / Kurzanalyse zur Prognose :

         Im Gegensatz zur Prognose lt. Vierteljahresbericht per 30.01.2016 ist nach jetzigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass die Ergebnisrechnung zum Ende des laufenden Wirtschaftsjahres schlechter als Plan abschließen wird.

         Wesentliche Ursache hierfür ist die Abweichung bei den Personalkosten insgesamt. Dies einerseits in Folge der zwischenzeitlich erfolgten Tarifabschlüsse für die Zeit ab 01.03.2016. Diese führen zu einer Mehrbelastung im Vergleich zum vorherigen Bericht von rd. 160 TEuro. Weiterhin werden die Rückstellungen für zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommene Urlaubsansprüche und geleistete Mehrarbeitsstunden im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich um 110 TEuro zu erhöhen sein. Darüber hinaus ergibt sich bei den Kosten für die Beamten (KG 43) eine „planungsbedingte“ Abweichung (vgl. auch unten) von voraussichtlich rd. 95 TEuro. Hierdurch werden die beim festbeschäftigten Personal (KG 40) insgesamt zunächst erzielten Einsparungen – im Wesentlichen als Folge von teils bewusst und gezielt erzeugten Verzögerungen im Rahmen von Nachbesetzungsverfahren bei temporären Vakanzen sowie durch Wegfall von Lohn-/ Gehaltsfortzahlungen bei Langzeiterkrankungen – größtenteils kompensiert und decken nicht mehr vollständig die ersatzweise und zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs erforderlich werdenden planüberschreitenden Gastverpflichtungen (bei KG 41 und 42).

         Die Erträge insgesamt werden dabei voraussichtlich leicht besser als geplant abschließen, was im Wesentlichen auf positive Einmaleffekte bei den Sonstigen Erträgen in Folge Auflösung nicht in Anspruch genommener Rückstellungen zurückzuführen ist, die die leichte Planunterschreitung bei den Umsatzerlösen mehr als kompensieren.

         Der gegenüber Plan leicht erhöhte städtische Betriebskostenzuschuss (BKZ) resultiert aus nachträglich – d.h. nach Verabschiedung des Wirtschaftsplans – aktualisierten Planansätzen im städtischen Haushalt beim Personalaufwand für Beamte, der jedoch den obengenannten voraussichtlichen Mehraufwand nicht vollständig ausgleicht (vgl. oben).

         Das nach jetzigem Kenntnisstand zum Ende des Wirtschaftsjahres prognostizierte Defizit nach städtischem BKZ von 892TEuro in der Ergebnisrechnung ist voraussichtlich vollumfänglich durch die zum 31.07.2016 noch vorhandene Rücklage (1.060 TEuro lt. geprüftem Jahresabschluss 2014/15) gedeckt.

 

Investitionen / Vermögensplan

         Die im laufenden Wirtschaftsjahr getätigten und bis zum 31.07.2016 noch zu tätigenden Investitionen werden sich insgesamt aller Voraussicht nach im Rahmen des geltenden Vermögensplans bewegen.

         Der aktuelle Stand der (bis 30.05.2016) getätigten Investitionen ist als Anlage beigefügt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Entf.

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Anlagen

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