Entscheidungsvorlage - FB 61/0471/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Haltepunkt Eilendorf - Ergebnisse der Vorplanung der Fußgängerüberführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Anhörung/Empfehlung
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22.06.2016
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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23.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, eine Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn zu schließen und die Entwurfsplanung für die Fußgängerüberführung am Haltepunkt Eilendorf auf Grundlage der in Anlage 1 dargestellten Vorzugsvariante zu erarbeiten.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn zu schließen und die Entwurfsplanung für die Fußgängerüberführung am Haltepunkt Eilendorf auf Grundlage der in Anlage 1 dargestellten Vorzugsvariante zu erarbeiten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Im März 2015 wurden die Ergebnisse der vom Aachener Verkehrsverbund beauftragten Machbarkeitsstudie zum Haltepunkt Eilendorf in der Bezirksvertretung Eilendorf sowie im Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen vorgestellt. Seinerzeit wurde beschlossen, die Planung einer Fußgängerüberführung mit optionaler Verlängerung bis zur Josefstraße weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Vorplanung in Abstimmung mit den Partnern AVV/NVR und der Deutschen Bahn zu erarbeiten.
Die Verwaltung hat daraufhin eine Planungsvereinbarung mit AVV und Deutscher Bahn geschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde die Deutsche Bahn Station und Service mit der Vorplanung für die Fußgängerüberführung beauftragt. Durchgeführt wurde die Vorplanung von der bahneigenen Planungsgesellschaft DB International. Die Vorplanung konnte noch im Jahr 2015 abgeschlossen werden, was der Stadt Aachen eine anteilige Förderung über das EU-Projekt Citizens Rail ermöglichte.
Vorplanung Personenüberführung Haltepunkt Eilendorf
Die Ergebnisse der Vorplanung der Fußgängerüberführung sind in Anlage 1 in Lageplan, in einer Visualisierung und in Schnitten dargestellt.
Bestandteil der Vorplanung der Fußgängerüberführung waren folgende Einzelmaßnahmen:
- Der Neubau einer 2,5 m breiten Fußgängerüberführung über die Gleise zur direkten Verbindung beider Bahnsteige.
- Treppenabgänge führen auf beiden Seiten der Bahnlinie von der Personenüberführung zu den Bahnsteigzugängen bzw. zum Bahnsteigvorplatz.
- Zur Herstellung der Barrierefreiheit wurden Personenaufzüge beidseitig der Gleise geplant.
- Entsprechend der Beschlüsse zu der vorangegangenen Machbarkeitsstudie wurde eine optionale Verlängerung der Personenüberführung über die Kehrbrückstraße mit anschließendem Rampenbauwerk bis zur Josefstraße geplant.
Der eigentliche Umbau der Bahnsteige findet derzeit parallel im Auftrag von DB Station und Service im Rahmen der Planungen zum Rhein-Ruhr-Express statt. Vorgesehen sind 125 m lange Bahnsteige für einen Halt von Verstärkerfahrten des RRX 1 und der euregiobahn. Die Bahnsteige sollen auf eine Nennhöhe von 76 cm über Schienenoberkante ausgebaut werden, was einen barrierefreien Einstieg in die Züge ermöglicht. Zudem sollen die Bahnsteige mit dynamischen Fahrgastinformationsanlagen, Blindenleiteinrichtungen, neuer Beleuchtung und neuen Wetterschutzhäusern ausgestattet werden. Der Bahnsteigneubau am Haltepunkt Eilendorf ist nach aktueller Planung für einen Vorlaufbetrieb des RRX bis zum Jahr 2020 fertigzustellen.
Die Planung der Fußgängerüberführung und die Planungen zum Ausbau der Bahnsteige wurden aufeinander abgestimmt und werden nachrichtlich in die jeweiligen Pläne übernommen.
Beschlussvorschlag und weiteres Vorgehen
Die Verwaltung empfiehlt, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn, die Entwurfsplanung für die in Anlage 1 dargestellte Fußgängerüberführung zu erarbeiten.
Hierzu ist zunächst erneut eine Vereinbarung über die weitere Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn zu schließen. Hierin müssen Details zur Vorhabenträgerschaft, zur Finanzierung, zum Bau und zum späteren Betrieb bzw. zur Unterhaltung der Fußgängerüberführung geregelt werden.
Nach Fertigstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist nach Einschätzung der DB ein Plangenehmigungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt vorgesehen. Zudem müssen je nach Umfang der Baumaßnahme bis zu 2,5 Jahre vor Baubeginn jeweils zum Ende September die für die Bauphase erforderlichen Sperrpausen bei der Deutschen Bahn beantragt werden. Wenn dies auf Grundlage der Entwurfsplanung im Jahr 2017 erfolgt, könnte nach heutiger Planung mit einem Bau im Jahr 2020 begonnen werden.
Weitere Planungen im Umfeld
Im Rahmen der Planungen zum Ausbau der Eisenbahnstrecke von Köln über Aachen bis zur deutsch-belgischen Staatsgrenze (ABS 4) wird von der DB zwischen Aachen Rothe Erde und Aachen Eilendorf die Verlängerung eines Gleises geplant, um das Überholen von langsameren Güterzügen zu ermöglichen. Zudem sind in diesem Abschnitt Anpassungen der Oberleitung sowie der Leit- und Sicherungstechnik erforderlich. Nach Angaben der Bahn haben die schalltechnischen Untersuchungen ergeben, dass zur Einhaltung der Schallimmissionsgrenzwerte aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. Um für die Maßnahme das Baurecht zu erlangen wird derzeit über die Bezirksregierung Köln ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Offenlage fand Ende 2015 statt. Im zweiten Halbjahr 2016 soll nach Informationen der DB ein Erörterungstermin stattfinden, der rechtzeitig über die Bezirksregierung bekanntgegeben wird. In Abhängigkeit von der Dauer des Verfahrens plant die DB den Beginn der Baumaßnahmen ab dem Jahr 2018.
Die DB Netz AG plant, die Eisenbahnüberführung über die Nirmer Straße zu erneuern. Hierzu wurde von der Bezirksvertretung Eilendorf und vom Mobilitätsausschuss Ende 2015 beschlossen, dass die Verwaltung mit der DB über eine Aufweitung des Bauwerks verhandeln soll. Eine entsprechende Planungsvereinbarung zwischen DB Netz und Stadt Aachen wurde zwischenzeitlich vorbereitet. Sobald weitere Ergebnisse dieser Planung vorliegen, wird die Verwaltung hierüber berichten.
Die Verwaltung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Deutschen Bahn darauf hinwirken, dass die diversen Planungen im Umfeld des Haltepunktes Eilendorf nach Möglichkeit zeitlich zusammengeführt werden, um Synergieeffekte zu nutzen, die Beeinträchtigungen für Anwohner und die Einschränkungen für die Fahrgäste zu minimieren. Dazu ist ein Mitwirken des Zweckverbandes Nahverkehr Rheinland (NVR) als zuständigem Aufgabenträger unumgänglich.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-06500-300-1, „CitizensRail Projekt Haltepunkt Eilendorf“
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2016* | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | -450.000 | -450.000 | -3.150.000 | -3.150.000 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 554.972 | 554.972 | 3.500.000 | 3.500.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 104.972 | 104.972 | 350.000 | 350.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
*inkl. Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2015
Die mit der Vorplanung beauftragte Deutsche Bahn schätzt die Kosten für die in Anlage 1 dargestellten Fußgängerüberführung inkl. Verlängerung bis zur Josefstraße auf rund 3,208 Mio. € (netto) bzw. 3,818 Mio. € (brutto). Hierin sind neben den Baukosten auch die Planungs- und Genehmigungskosten sowie Risikozuschläge enthalten. Die Kosten für die Fußgängerüberführung ohne optionale Verlängerung über die Kehrbrückstraße und anschließendem Rampenbauwerk bis zur Josefstraße wurden von DB International auf 2,052 Mio € (netto) bzw. 2,442 Mio. € (brutto) geschätzt.
Die Gesamtkosten zur Realisierung des Projekts wurden seitens der Verwaltung bislang mit 4,1 Mio. € angesetzt. In den Haushaltsjahren 2016 bis 2018 stehen im rechtskräftigen Haushalt 2016 insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 4.054.972 € beim PSP-Element 5-120102-900-06500-300-1 „CitizensRail Projekt Haltep. Eilendorf“ für die Umsetzung der Maßnahme zur Verfügung, so dass insgesamt ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Unter Berücksichtigung der Übertragung aus dem Jahr 2015 stehen im Jahr 2016 Mittel in Höhe von rd. 550.000 € zur Verfügung. Im Rahmen der anstehenden Haushaltsplanungen für die folgenden Jahre sollen die Ansätze auch hinsichtlich der Bauzeitplanung entsprechend korrigiert werden.
Die Stadt Aachen hat bereits im Jahr 2013 einen Förderantrag beim NVR nach ÖPNVG NRW (Förderquote 90 % der zuwendungsfähigen Kosten) angemeldet.
Nach der nun vorliegenden Vorplanung empfiehlt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die nächsten Planungsphasen zu erarbeiten. Die Kosten für diese Leistungsphasen werden auf ca. 200.000 € geschätzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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