Entscheidungsvorlage - FB 30/0013/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Änderung des § 27 der Hauptsatzung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund der dritten Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung vom 05.11.2015 wurden die §§ 4, 6, 7 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO NRW) geändert. In § 4 Abs. 1 Nr. 4 BekanntmVO n.F. wurde nunmehr unter den in §§ 6 und 7 der BekanntmVO genannten Voraussetzungen die Bereitstellung von digitalisierten Dokumenten im Internet als eine weitere Form der Bekanntmachung eröffnet. Um von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu können, ist gemäß § 4 Abs. 2 S. 1 BekanntmVO n.F. eine Festlegung der Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Bereitstellung im Internet erforderlich und insoweit eine Anpassung des § 27 der Hauptsatzung, der als Regelfall eine öffentliche Bekanntmachung in den Aachener Tageszeitungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 BekanntmVO) vorsieht, vorzunehmen.

 

Nach erfolgter Änderung der Hauptsatzung beschränkt sich der nachrichtlich in den beiden Aachener Tageszeitungen zu veröffentlichende Hinweis auf die bereits erfolgte Bereitstellung des digitalisierten Dokumentes unter Angabe der Internetadresse www.aachen.de/bekanntmachungen und des Bereitstellungstages (§ 6 Abs. 1 S. 2 BekanntmVO n.F.).

 

Da die öffentliche Bekanntmachung durch Veröffentlichung in den Tageszeitungen nicht mehr im Volltext erfolgen muss, sondern lediglich ein nachrichtlicher Hinweis auf die im Internet erfolgte öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, lassen sich die Kosten der Veröffentlichung deutlich verringern.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Senkung der Kosten für die öffentlichen Bekanntmachungen

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Anlagen

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