Entscheidungsvorlage - FB 61/0488/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Nirmer StraßeNachbesserungsarbeiten im Bereich der Bahnunterführung hier:Antrag der CDU- und FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 24.04.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
|
Entscheidung
|
|
|
22.06.2016
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Mit Schreiben von 24.04.2016 beantragen CDU-und FDP-Fraktion die Maßnahme, die im Herbst 2015 fertiggestellt worden ist, zu überprüfen und Nachbesserungen ggf. kurzfristig zu veranlassen.
Im Herbst 2015 wurde der Gehweg der Nirmer Straße im Bereich Eisenbahnunterführung zur Verbesserung der Fußgängersicherheit um 43 cm auf 1,51 m verbreitert, und die Fahrbahn auf 2,10 m verengt.
Im Antrag wird ausgeführt, dass diese Maßnahme nicht gemäß Beschlussfassung der Bezirksvertretung und des Mobilitätsausschusses umgesetzt wurde (FB 61/0983/WP15).
Außerdem wird die bauliche Umsetzung als suboptimal angesehen, da es in Fahrtrichtung Nirm immer wieder zu Berührungen der rechten Bordsteinkante komme.
Menschen mit Gehbehinderung, die auf Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind, hätten wegen der Trennfuge und dem Gefälle zur Fahrbahn hin Probleme.
Aktuelle Situation im Nirmer Tunnel
Der Tunnel Nirmer Straße hat nach dem Umbau folgenden Querschnitt:
einseitiger Gehweg ca.1,51 m breit; Fahrbahn 2,10m breit, Schrammbord ca.0,45 m.
Die Durchfahrtshöhe wurde auf 2,80m und die Breite auf 2,10 m beschränkt. Wegen der geringen Fahrbahnbreite wird der Bordstein zusätzlich durch Klemmfixelemente verdeutlicht.
Die Verbreiterung des Gehweges erfolgte provisorisch, da die DB Netz AG beabsichtigt, die Eisenbahnüberführung ab 2017 zu erneuern.
Umsetzung
Die Verwaltung hat die in der Bezirksvertretung am 30.06.2014 beschlossene Maßnahme im
IV. Quartal 2015 umgesetzt. Dabei wurde in der Vorlage klar formuliert, dass es sich bei der Gehwegverbreiterung um ein Provisorium handelt. Insofern hat die Oberfläche keine Neubauqualität und entspricht deshalb nicht in vollem Umfang den Anforderungen der Barrierefreiheit.
Die Fahrbahn wurde auf eine Breite von 2,10 m eingeengt, sodass sich dadurch eine Gehwegbreite von ca. 1,50m ergibt.
Auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde ist die tatsächliche Durchfahrbreite von 2,10 m auch ausgeschildert. Dies hat die Bezirksvertretung am 10.09.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Aus Sicht der Verwaltung entspricht die Umsetzung der Beschlusslage und dem Grundsatz der sparsamen Verwendung städtischer Finanzmittel, da es sich lediglich um einen Zwischenzustand bis zur Realisierung der neuen Bahnunterführung handelt. Weitere Ausgaben sollten deshalb dort nicht aufgewendet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
225,1 kB
|