Entscheidungsvorlage - FB 14/0086/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss zum 31.12.2014 festzustellen und das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Aachen zum 31.12.2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. Er schließt sich dem Beschluss des Rechnungsprüfungsausschuss an.

 

  1. Der Rat der Stadt stellt den Jahresabschluss der Stadt Aachen zum 31.12.2014 fest und beschließt das Ergebnis mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen.

 

  1. Der Rat der Stadt Aachen beschließt hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 dem Oberbürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

 

 

(Emmerich)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 95 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Stadt Aachen zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2014 am 14.01.2016 von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. In seiner Sitzung vom 03.02.2016 hat der Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Prüfungsberichtes gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW weitergeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist nach § 101 GO NRW in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Nach Behandlung im Rechnungsprüfungsausschuss ist der Bestätigungsvermerk vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Leiter der örtlichen Rechnungsprüfung zu unterzeichnen. Der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 101 Abs.1 GO NRW in den Prüfungsbericht aufzunehmen.

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der Rat stellt anschließend den geprüften Jahresabschluss fest und entscheidet über die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden kann.

 

Der Bestätigungsvermerk wurde jedoch um folgende Hinweise ergänzt:

 

1.)    Es ist umgehend eine Inventur durchzuführen; die aufgezeigten Feststellungen insbesondere im Sachanlagevermögen sind zu korrigieren.

2.)    Hinsichtlich der Bewertung der Finanzanlage im Sondervermögen „eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement“ ist eine Neubewertung angezeigt. Die nach der Eigenkapital-Spiegelbild-Methode notwendig gewesene Abschreibung in Höhe von 62,3 Mio Euro wurde im Jahresabschluss 2013 mit 15,2 Mio Euro von der Verwaltung berücksichtigt. Für 2014 sind keine weiteren Korrekturen trotz weiterer Verluste vorgenommen worden. Grund hierfür sind mögliche stille Reserven, die bei einer Bewertung nach dem Substanzwertverfahren aufgezeigt werden könnten. Es ist daher umgehend eine gutachterliche Substanzbewertung vorzulegen. Dies ist bisher noch nicht abschließend erfolgt.

3.)    Die Finanzrechnung entspricht nur durch manuell durchzuführende Korrekturbuchungen den gesetzlichen Anforderungen.

 

Das Haushaltsjahr 2014 schließt mit einen Fehlbetrag von -40.774.390,86 €. Gegenüber dem geplanten Fehlbetrag von -51.768.837,09 € (fortgeschriebener Ansatz) ergibt sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 10.994.446,23 €.

 

Stellt man den geplanten Fehlbetrag von -38.990.400,00 € (ohne Ermächtigungsübertragungen) dem Ist-Ergebnis von -40.774.390,86 € gegenüber, ergibt dies lediglich eine Planungsungenauigkeit von 1.783.990,86 €.

 

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Anlagen

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