Kenntnisnahme - BA 4/0052/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In dem vorliegenden Antrag wird die Verwaltung gebeten, bei den Bezirksämtern von Laurensberg und Richterich nachzufragen, welche Erfahrungen mit dem Einsatz der Anzeigetafeln gemacht wurden.

Weiterhin wird sie gebeten, mit dem Aachener Stadtbetrieb abzuklären, inwieweit ein regelmäßiges Versetzen der

Anzeigetafel innerhalb des Bezirks durchgeführt werden könnte.

 

Stellungnahme Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61)

Der Mobilitätsausschuss hat sich in den letzten Jahren nicht mit der Anschaffung von Anzeigetafeln beschäftigt.

Die Bezirke Laurensberg und Richterich haben aus ihren bezirklichen Verfügungsmitteln je eine solche Tafel für die Verwendung in ihrem Bezirk angeschafft. Sie wird nach Abstimmung mit dem Aachener Stadtbetrieb montiert und ggf. der Akku gewechselt.

 

Aus verkehrlicher Sicht hat FB 61/400 als Straßenverkehrsbehörde gegen die Anschaffung und den Einsatz solcher Tafeln keine Bedenken, wenn

 

- die Beschaffung des Gerätes aus bezirklichen Mitteln und die Unterhaltung mit bezirklichen Kräften
erfolgt,

- die Standorte der Tafel von vom Bezirk nach sachlichen Aspekten (schützenswerte Einrichtungen,
  Unfallhäufungsstellen, besondere Verkehrslagen z. B. wegen Baustellen oder Umleitungsverkehren)
  ausgewählt werden,

- die Messergebnisse der nicht geeichten Geräte nicht veröffentlicht werden, sondern bei
  überdurchschnittlich hohen Überschreitungen lediglich als Grundlage für den Einsatz des geeichten
  Wavetech-Gerätes des FB 61/300, Herrn Fabian ("BlackBox") dienen.

 

Es wird angeregt, die Anwendungen vorab mit den Bezirken Laurensberg und Richterich abzustimmen, um einheitliche Kriterien im gesamten Stadtgebiet zu verfolgen und evtl. gemachte Erfahrungen aus der Nutzung schon berücksichtigen zu können.

 

Erfahrungswerte zum Einsatz der Geschwindigkeitsanzeige im Bezirk Laurensberg

Für den Einsatz des Gerätes im Stadtbezirk wurde zum sachgerechten und den Notwendigkeiten angepassten Einsatz eine Priorisierung vorgenommen.

 

1. Priorität haben die Bereiche im Umfeld von

Grundschulen und deren Schulwege,

Kindertagesstätten,

Kinderspielplätzen,

Seniorenwohnanlagen.

Hier  erfolgt  reihum ein Einsatz auf Veranlassung des Bezirksamtes.

2. Priorität haben Wohnstraßen mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Km/h außerhalb der

o. g. Bereiche innerhalb der geschlossenen Ortslagen, wo der Einsatz entweder auf Veranlassung des

Bezirksamtes oder von Anfragen aus der Bürgerschaft erfolgen kann.

 

Alle anderen Einsatzwünsche sind dann im Einzelfall, ggf. im Benehmen mit der Bezirksvertretung,

abzustimmen und zu entscheiden.

 

Die Außenwirkung des Einsatzes der Anlage, die im Jahre 2014 beschafft wurde, ist durchweg positiv zu bewerten.  Nach den bisherigen Erfahrungen empfinden Anwohner, Schulen und Kindertagesstätten, in deren Umfeld die Anlage installiert wurde, einen verkehrsberuhigenden Effekt. Es wurde berichtet, dass viele Fahrer bei der Anzeige einer zu hohen Geschwindigkeit verbunden mit dem visuellen Hinweis abbremsen würden.

 

Auch die Erinnerung an die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird positiv gesehen ebenso wie die Tatsache, dass die Verwaltung mit dieser Anlage in den betroffenen Gebieten vorstellig wird und die Bürger sich dort ernst genommen fühlen. Der Bezirk geht nach Möglichkeit auf die Wünsche von Bürgern hinsichtlich des Einsatzortes ein und hat auch die Fraktionen gebeten, Einsatzorte vorzuschlagen.

 

Aus der internen Auswertung - die Anlage ist mit einer Auswertungssoftware bestückt, deren Ergebnisse nach den Einsätzen intern dokumentiert werden - der Verkehrsdaten ist ersichtlich, dass bei einer signifikanten Anzahl von Fahrzeugen die Geschwindigkeit während des Messvorgangs reduziert wird, insofern bewirkt die Anlage zumindest in dem betreffenden Streckenabschnitt den gewünschten Effekt. Inwieweit dieser Effekt nach dem Abbau der Anlage anhält, also verkehrserzieherisch gewirkt hat, kann nicht beurteilt werden. Fakt ist, dass während des Messzeitraums das Geschwindigkeitsverhalten in etwa gleich bleibt, eine Absenkung der gemessenen Eingangsgeschwindigkeiten nach Beginn der Messung ist nicht festzustellen.

 

Allerdings können die Messdaten hinsichtlich des Geschwindigkeitsverhaltens FB 61 als Grundlage für weitere Maßnahmen (Kontrolle mit Ahndung, ggf. bauliche Veränderungen) dienen.   

 

Es bleibt aber auch festzustellen, dass die Auswahl der Messstellen im Bezirk personelle und finanzielle Ressourcen bindet, da in jedem Fall ein Ortstermin zur Feststellung der Eignung des Messortes notwendig ist.

 

Das Gerät darf nach einschlägigen Vorschriften nicht an Verkehrsmasten mit weiteren

Verkehrsschildern angebracht werden. Aus diesem Grunde wurde mit der Stawag vereinbart, dass

nach vorheriger Abstimmung jedes Standortes eine Montage an den Lichtmasten erfolgen kann. Es wird eine ausreichend lange und einigermaßen gerade Messstrecke benötigt, auf der keine Beeinträchtigung der "Sicht" durch Bäume, Fahrgastunterstände o. a. vorhanden ist. Auch eine Installation vor Kreuzungen und Rechts- vor Links Einmündungen ist nicht sinnvoll, da hier die Geschwindigkeiten ohnehin reduziert werden.

Darüber hinaus müssen die Kennziffern der Straßenlaternen ermittelt werden, damit diese der Stawag zur Genehmigung vorgelegt werden können.

 

Erfahrungswerte zum Einsatz der Geschwindigkeitsanzeige im Bezirk Richterich

 

Die Geschwindigkeitsanzeige ist seit Januar 2015 im Stadtbezirk im Einsatz.

Seitdem hat sie 7 x ihren Standort gewechselt, durchschnittlich war sie demnach 2,5 Monate an einem Standort.

In der Mehrzahl handelte es sich um Straßen mit einem Geschwindigkeitsgebot von 30 km/h.

Man kann auf jeden Fall die Aussage treffen, dass die Anzeige zu einer Sensibilisierung beigetragen hat. Dies kann man daran festmachen, dass entweder die Anwohner die Anzeige begrüßten oder von anderen Bewohner weitere Vorschläge für Standorte gemacht wurden. Diese Wünsche werden in eine Liste eingetragen und nach und nach abgearbeitet.

Des Weiteren wurden von einigen Standorten Auswertungen gemacht.

Wenn man die Effektivität der Anzeige an diesen Ergebnissen messen will, dann kann man allgemein sagen, dass mehr als 85 % der erfassten Fahrzeuge in einer Tempo 30-Zone nicht schneller als

38 km/h gefahren sind. Es gibt natürlich einzelne Ausreißer nach oben.

Diese werden zu den Zeiten gemessen, wo nicht mehr viel Verkehr ist, d. h. in den Nachtstunden bzw. in den frühen Morgenstunden.

Diese Werte liegen nach Aussage von FB 61 im guten/normalen Bereich.

 

Die Messungen sind jedoch nicht belastbar. Verkehrliche Maßnahmen o. ä. lassen sich nicht ableiten.

Die Geschwindigkeitsanzeige kann jedoch Hinweise liefern, an welchen Stellen weiterer Handlungsbedarf (d. h. Messungen FB 32) besteht.

 

Der Aachener Stadtbetrieb prüft derzeit, ob er beim Einsatz weiterer Anlagen die Bezirke in der bisherigen Form, d. h. kostenneutral für die Bezirke, unterstützen kann.

 

Die Montage bedarf eines zeitlichen Aufwandes von ca. 30 – 40 Minuten und wird vom Aachener Stadtbetrieb mit einem Hubwagen (LKW) und zwei Mann Besatzung ausgeführt. Die Demontage/Montage erfolgt durch die jeweilige Bezirkskolonne. Der Akku der Anzeigentafel muss durch die Kolonne wöchentlich ausgewechselt werden.

 

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Anlagen

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