Entscheidungsvorlage - FB 52/0042/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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29.06.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports bedürfen der Änderung bzw. Ergänzung aus folgenden Gründen:
- Die Finanzierung der Sportförderung erfolgt aus Mitteln städtischer Stiftungen. Das Finanzamt Aachen fordert vom Fachbereich Finanzsteuerung, dass eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel der Stiftungen gemäß Stiftungszweck erfolgt. Bei einer Überprüfung durch das Finanzamt muss der Fachbereich Finanzsteuerung Unterlagen, wie z. B. aktuelle Satzung und Körperschaftfreistellungsbescheid des Vereins vorlegen können. Die Sportverwaltung muss deshalb diese Unterlagen bei den Sportvereinen anfordern und auf Verlangen vorzeigen können. Da die Vorlage dieser Unterlagen bisher nicht Voraussetzung für eine Förderung war, muss diese Bedingung in die Sportförderrichtlinien aufgenommen werden. Ohne die Vorlage dieser Unterlagen dürfen keine Sportfördermittel mehr ausgezahlt werden.
- Die Anpassung an neue rechtliche Vorgaben, wie z. B. Vorlage von Verwendungsnachweisen und notwendige Unterlagen, die den Verwendungsnachweisen beigefügt werden müssen.
- Das Verwaltungshandeln der Sportverwaltung soll auf Grund von Erfahrungen bei der Antragstellung den Antragstellern nachvollziehbarer, vereinheitlicht und transparenter dargestellt werden.
- Redaktionelle Änderungen, wie z. B. Rechtschreibfehler, Doppelnennungen, Wegfall nicht mehr existierender Landessportförderrichtlinien, können umgesetzt werden.
Zudem ist es aus Sicht der Sportverwaltung wichtig, die Sportförderrichtlinien zusammenzufassen, damit die Sportvereine die einzelnen Richtlinien nicht suchen müssen, sondern ein „Heft“ erhalten, in dem alle Richtlinien enthalten sind.
Der Sportausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.06.2016 mit der Änderung der Richtlinien zur Förderung des Sports befasst. Die Ergänzungen und Veränderungen, die der Sportausschuss im Rahmen der Beratung beschlossen hat, sind in den beifügten „Sportförderrichtlinien der Stadt Aachen“ ab Juni 2016 berücksichtigt worden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,2 MB
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