Entscheidungsvorlage - FB 52/0041/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Annahme der Schenkung.

 

 

 

 

 

Philipp

Oberbürgermeister

 

 

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verein FC Inde Hahn e. V. hat im Jahr 2004 auf der städtischen Sportplatzanlage Kitzenhausweg

die Umwandlung des Naturrasenspielfeldes in Kunstrasen einschließlich der Errichtung einer Trainingsbeleuchtungsanlage und  die Errichtung von kleinen Trainingsflächen in Kunstrasen als Bauherr durchgeführt und die Maßnahmen zu 100 % finanziert. Hierüber wurde eine vertragliche Regelung mit dem Verein getroffen, die gleichzeitig beinhaltet, dass die Sportanlage bis 2024 an den Verein verpachtet ist. Die Pflege, Unterhaltung und Instandsetzung obliegt dem Verein zu seinen Lasten.

Jetzt möchte der FC Inde Hahn e. V. den Kunstrasenplatz sanieren und in diesem Zusammenhang auch die Trainingsfläche verbessern, Der Kunstrasen ist 12 Jahre alt und abgespielt. Dies entspricht der normalen Lebensdauer, die u. a. je nach Beanspruchung bei Kunstrasenspielfeldern durchschnittlich 10 bis 15 Jahre beträgt.

Es wurde ein Angebot einer Fachfirma vom 14.06.2016 vorgelegt, das vom Fachbereich Umwelt  geprüft wurde. Die Kosten liegen bei rd. 125.000,00 € - brutto.

 

Der FC Inde e. V. hat beantragt, die Sanierungsmaßnahme als Bauherr durchführen zu können und  erklärt gleichzeitig die 100%ige Finanzierung zu übernehmen. Dem Angebot der Firma liegt zu Grunde, dass die Sanierung bis zum Saisonbeginn im August 2016 fertiggestellt sein soll. Voraussetzung dafür ist eine Auftragserteilung an die Firma bis zum 15.06.2016. Gleichzeitig bittet der FC Inde Hahn e. V.um Prüfung, ob nicht evtl. doch eine Kostenbeteiligung der Stadt  möglich sei.

 

Unter Berücksichtigung des Zeitdrucks wurde dem Verein die Genehmigung erteilt, die Maßnahme auf dem städtischen Sportplatz Kitzenhausweg durchführen zu  lassen, jedoch mit u. a. dem Vorbehalt, dass er alle damit zusammenhängenden Kosten trägt und die Maßnahme nach Fertigstellung entschädigungslos in das städtische Eigentum übergeht. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass derzeit noch nicht absehbar ist, ob und in welcher Höhe aus städtischen Mitteln eine Kostenbeteiligung erfolgen kann. Dies wird noch geprüft. Ein Maßnahmenbeginn ist jedoch nicht schädlich hinsichtlich einer möglichen städtischen Kostenbeteiligung. 

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Erläuterung zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Durch die Schenkung des Kunstrasenbelages erhöhen sich der Vermögenswert des Kunstrasenplatzes sowie der Wert des Sonderpostens. Die Bilanzverlängerung hat keine investiven oder konsumtiven Auswirkungen.

Eine mögliche Reduzierung des Sonderpostens ist abhängig von einer Beteiligung der Stadt Aachen an der Finanzierung des Kunstrasenbelages.

 

Loading...