Kenntnisnahme - FB 11/0131/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung gemäß dieser Vorlage und unter Berücksichtigung der Ergänzungen der Tischvorlage zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Vorlage ist bezüglich der Parkflächenverwaltung ein Verfahren beschrieben, dass keine tägliche Parkmöglichkeit an der Schule oder Kita garantiert. Daher wurde es ähnlich dem Bewohnerparkzonen-Verfahren beschrieben bzw. empfunden.

Es unterscheidet sich jedoch davon grundlegend, da kein öffentliches Recht, welches öffentliche Flächen voraussetzt, sondern ausschließlich Privatrecht für die Stadt Aachen als Eigentümerin zum Tragen kommt. Insofern kann die Preisgestaltung nicht mit den Gebühren für die Bewohnerparkausweise verglichen werden.

Nach Stellungnahme des Rechtsamtes ist es jedoch nicht möglich, einen Mietvertrag für eine Parkfläche abzuschließen, ohne dass auch tatsächlich eine Parkmöglichkeit als Gegenleistung gegeben ist.

Daher werden in Abkehr von dem in der PVA-Vorlage beschriebenen Verfahren nur so viele Parkflächen mit entsprechendem Mietvertrag vermietet werden, wie auch konkret vorhanden sind. Innerhalb der Gesamtparkfläche wird kein konkreter Parkplatz zugewiesen. Das Parken erfolgt flexibel auf den vorhandenen freien Parkflächen. Es steht für jeden Mieter ein Parkplatz zur Verfügung. (Damit entfällt die Parallele zum Verfahren bei Bewohnerparkzonen.) Parkberechtigt ist nur, wer aufgrund des Mietvertrages einen entsprechenden Parkausweis erhalten hat.

Es ist geplant, den Schulen und Kitas anzubieten, eine eigene Priorisierungsliste zu erstellen, um Einfluss nehmen zu können, welche/r Mitarbeiter/in auf jeden Fall einen der Parkplätze aus dem Kontingent für 120 Euro halbjährlich zur Verfügung gestellt bekommen soll.

Damit kann auch den Belangen von behinderten Kolleg/innen Rechnung getragen werden, die keine längeren Strecken bewältigen können oder ggf. eine Stellfläche zum kurzzeitigen Be- und Entladen zur Verfügung gestellt werden.

Falls die Schulen keine Priorisierung vornehmen möchten, zählt die Reihenfolge der Antragseingänge für die Vergabe der nunmehr kontingentierten Stellplätze.

Eine Übersicht mit den Bewohnerparkzonen bzw. der Umweltzone und eine Liste der betroffenen Einrichtungen sind ergänzend beigefügt. Insgesamt handelt es sich um rund 240 Stellflächen.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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