Kenntnisnahme - FB 61/0490/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Raumordnungsverfahren Gasfernleitung Zeelink I - Stellungnahme der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/100
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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06.07.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Hinweis:
Auf Grund der verbindlichen Fristsetzung für die Einreichung der Stellungnahme für das
Raumordnungsverfahren für die Gasfernleitung Zeelink I am 01.07.2016, war eine Beratung an einem regulären Sitzungstermin der Bezirksvertretung Aachen – Kornelimünster/Walheim nicht möglich.
Daher wurde im Rahmen eines interfraktionellen Gespräches am 01.06.2016 die Thematik mit folgendem Ergebnis erörtert:
Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, alle rechtlich möglichen Schritte zu unternehmen, um den von Open Grid Europe GmbH geplanten Verlauf der Gastransportleitung zu verhindern. Die geplante Gastransportleitung ist aus Gründen des Landschaft- und Naturschutzes und des Wasser- und Trinkwasserschutzes strikt abzulehnen.
Dieses Ergebnis wird der Bezirksregierung Köln im Rahmen der fristgerechten Übersendung der Stellungnahme der Stadt Aachen zum Raumordnungsverfahren zum Neubau der Erdgasfernleitung Zeelink I, mitgeteilt.
Im Folgenden sind die Unterlagen für die Beratung des Rates der Stadt Aachen am 29.06.2016 beigefügt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Raumordnungsverfahren Gasfernleitung Zeelink I – Stellungnahme der Stadt Aachen
Projekt Zeelink I
Die Informationen dieses Abschnitts sind den Unterlagen der Bezirksregierung Köln sowie der Open Grid Europe entnommen:
Die Bezirksregierung Köln leitet das Raumordnungsverfahren für die Erdgasfernleitung „ZEELINK I“ mit Auslegung der Verfahrensunterlagen und Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Vom 9. Mai bis einschließlich 1. Juli 2016 können betroffene Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Die Verfahrensunterlagen liegen in dieser Zeit bei den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf, der Städteregion Aachen sowie den betroffenen Kreisen Rhein-Erft-Kreis, Heinsberg, Düren, Rhein-Kreis-Neuss und Viersen sowie den kreisfreien Städten Aachen, Mönchengladbach und Krefeld öffentlich aus.
Das Projekt ZEELINK ist ein wesentlicher Bestandteil einer Erdgasleitungsinfrastruktur, die für die Umstellung von niedrigkalorischem L-Gas auf das hochkalorische H-Gas erforderlich ist. Darüber hinaus wird dadurch die Nord-Süd-Transportkapazität und -flexibilität verstärkt und die Versorgungssicherheit mit Erdgas erhöht. Die von der Open Grid Europe GmbH geplante Erdgasfernleitung ist in zwei Abschnitte unterteilt. Sie führt von Lichtenbusch auf dem Gebiet der Stadt Aachen nach St. Hubert auf dem Gebiet der Stadt Kempen im Kreis Viersen (ZEELINK I) und von dort bis nach Legden im Kreis Borken (ZEELINK II). ZEELINK I und II sind zwei selbständige Abschnitte, für die parallel eigenständige Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Die Bezirksregierung Köln leitet das Verfahren ZEELINK I und die Bezirksregierung Münster ZEELINK II.
Die Notwendigkeit des Projektes geht auf den Netzentwicklungsplan Gas 2015 zurück. Dieser berücksichtigt die strukturellen Veränderungen welche sich durch die schrittweise Umstellung der Versorgungsgebiete von L-Gas (niederkalorisches) auf H-Gas (höherkalorisches) ergeben. Außerdem trägt das Projekt zur Transportflexibilisierung und Erhöhung der Versorgungssicherheit bei.
Wegen der überörtlichen Bedeutung und der Raumbedeutsamkeit des Vorhabens ist zunächst ein Raumordnungsverfahren erforderlich. Dies ist ein Verfahren, welches dem Planfeststellungsverfahren vorangeht. Es soll in einem möglichst frühen Stadium die Raumverträglichkeit des Vorhabens klären und die raumordnerisch günstigste Lösung aufzeigen, um bereits im Vorfeld Fehlplanungen zu vermeiden.
Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens, durch Bekanntmachung der raumordnerischen Beurteilung im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln, schließt sich als zweite Stufe ein Planfeststellungsverfahren an. Die Planfeststellung definiert den konkreten Verlauf der eigentlichen Leitung. Sie bündelt zugleich alle nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen (umfassende Konzentrationswirkung) und ist Grundlage für die Sicherung der Leitung durch Verträge und Grundbucheintragung.
Im Bereich der Stadt Aachen enthalten die Verfahrensunterlagen einen Vorzugskorridor (südöstlich) mit Varianten (nordwestlich) die jeweils in Unterabschnitte gegliedert sind (Übersichtskarten siehe Anlage). Die Untersuchungskorridore sind 600 m breit und werden in einem umfangreichen Prozess nach verschiedenen Kriterien untersucht und bewertet. Die eigentliche Schutzstreifenbreite, welcher später für die konkrete Leitung freizuhalten ist, beträgt 10 m. Für den Zeitraum der Leitungsverlegung ist ein Arbeitsbereich erforderlich. Seine Breite beträgt im Freiland 38 Meter und im Wald 28 Meter. Die Nennweite der Leitung (DN 1200) beträgt 1,2 Meter, sie ist aus ummantelten Stahlrohren gefertigt und auf einen Druck von 100 bar ausgelegt. Die Erdüberdeckung beträgt mindestens einem Meter.
Für das Projekt sind nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens folgende Schritte vorgesehen:
- Planfeststellungsverfahren an Mitte 2017
- Hauptbauzeit ab Frühjahr 2019
- Inbetriebnahme 2021
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Stadt Aachen am Raumordnungsverfahren
Als Bestandteil des Raumordnungsverfahrens wird die Öffentlichkeit beteiligt. Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 1. Juli 2016 schriftlich, per E-Mail (ausschließlich unter: ROV.ZEELINK1@bezreg-koeln.nrw.de) oder zur Niederschrift bei den auslegenden Behörden geltend gemacht werden. Betroffene oder interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich darüber hinaus über die Planung im amtlichen Teil des Amtsblattes für den Regierungsbezirk Köln Nr. 16 vom 25. April 2016 und auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln informieren. Die Stadt Aachen bietet über www.aachen.de/bauleitplanung einen einfacheren Zugang zu den Unterlagen auf den Seiten der Bezirksregierung.
Parallel zur öffentlichen Auslegung der Verfahrensunterlagen beteiligt die Bezirksregierung Köln auch die Stadt Aachen am Raumordnungsverfahren Erdgasfernleitung Zeelink1 der Open Grid Europe. Die verbindliche Fristsetzung für Stellungnahmen ist ebenfalls der 1. Juli. 2016, die gesetzlichen Vorgaben sehen keine Fristverlängerung vor!
Die umfangreichen Antragsunterlagen wurden von der Verwaltung geprüft und die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Aachen zur Beratung erarbeitet. Auf Grund des erheblichen Umfangs der Antragsunterlagen können diese nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden (s.o.).
Da durch die räumliche Lage des Vorzugskorridors und der Variantenkorridore alle Stadtbezirke betroffen sind und fachlich die Zuständigkeit mehrerer Ausschüsse berührt ist, ist eine dichte Beratungsfolge bis zur abschließenden Beratung im Rat am 29.06.2016 erforderlich. Auf Grund der Fristsetzung und dem geringen zeitlichen Vorlauf zur Auswertung der umfangreichen Unterlage konnten die Beratungsunterlage und die Stellungnahme teilweise nur als Nachträge verschickt werden. Über die Ergebnisse der Beratungen der vorangegangenen Sitzungen wird jeweils mündlich berichtet.
In den Verfahrensunterlagen wird an verschiedenen Stellen eine „Gasverdichterstation Verlautenheide“ angesprochen oder in Karten dargestellt. Da dies ein eigenständiges Projekt und nicht Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens ist, erfolgt in diesem Rahmen auch keine formelle Stellungnahme hierzu. Vor diesem Hintergrund behält sich die Stadt Aachen ausdrücklich vor, zum Standort einer Gasverdichterstation außerhalb dieses Raumordnungsverfahrens ausführlich Stellung zu nehmen.
Stellungnahme
Die umfangreichen Unterlagen des Raumordnungsverfahrens wurden von den verschiedenen Fachdienststellen der Verwaltung ausgewertet. Auf Grund des zur Verfügung stehenden engen Zeitrahmens konnten die Angaben in den Antragsunterlagen nur stichprobenartig überprüft werden. Hierbei entsteht insgesamt der Eindruck, dass die Grundlagendaten grundsätzlich umfassend ermittelt wurden. Der anschließende Schritt der Bewertung kann aber nicht immer nachvollzogen werden. In diesem Verfahrensschritt geht es um die Definition eines Korridors von 600m Breite, innerhalb dessen, im anschließenden Planfeststellungsverfahren die Lage der eigentlichen Leitung festgelegt würde. Damit ergeben sich grundsätzlich Möglichkeiten der Konfliktminderung im Rahmen einer künftigen, konkreten Leitungstrassenplanung.
Zusammenfassung des Entwurf der Stellungnahme:
1.Die Stadt Aachen erkennt an, dass Aachen in der Grenzlage zu Belgien räumlich eine besondere Schlüsselstelle für die Trassenführung der Gasfernleitung Zeelink I einnimmt.
2.Das geplante Projekt ruft unabhängig von einzelnen Korridorvarianten gravierende Eingriffe in Natur und Landschaft hervor und beeinträchtigt andere städtische Belange. Die wesentlichen Konflikte werden in dieser Stellungnahme aufgezeigt.
3.Mit dem Ziel einer weitgehenden Vermeidung negativer Auswirkungen muss die Stadt Aachen eng in die weitere Planung der Trassenführung eingebunden werden.
4.Die Stadt Aachen fordert vor dem Hintergrund der Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft die Bezirksregierung Köln als Verfahrensträgerin auf, sowohl die Raumordnerische Beurteilung zur Mitteleuropäischen Transversale aus 2008 als „sonstiges Erfordernis der Raumordnung“ mit ihrer Bevorzugung der Alternativtrasse entlang der BAB A44 zwischen Brand und Forst ihrer anstehenden Beurteilung zu berücksichtigen und intensiv darauf hinzuwirken, dass diese Trassenführung auch für Zeelink I genutzt werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte ausführliche Stellungnahme der Stadt Aachen bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,8 MB
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83,9 kB
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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