Entscheidungsvorlage - FB 61/0423/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung sowie den Planverwirklichungsvertrag zur Bebauungsplanänderung zur Kenntnis.

 

Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- den Geltungsbereich der I. Änderung für den nördlichen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 849 zu begrenzen,

- die überbaubare Fläche und die Fläche für Tiefgaragen und Stellplätze in seiner Form im Rechtsplan zu ändern,

- die Überschreitung der GRZ auf 0,75 zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- geringfügige Überschreitungen für Terrassen, Terrassenüberdachungen zuzulassen und schriftlich festzusetzen,

- die Höhe der Gebäude in Richtung der Altbauten an der Jülicher Straße zu reduzieren,

- die Fläche zur Anpflanzung einer Hecke im Rechtsplan zu streichen,

- Anforderung von Anpflanzungen und Dachbegrünungen schriftlich festzusetzen

- ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit im Rechtsplan festzusetzen

- Lärmpegelbereiche im Rechtsplan festzusetzen

- Schutzmaßnahmen für das Gebäude über der Tiefgarage schriftlich festzusetzen

 

Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Altbaugelände Jülicher Straße und Baustraße Burggrafenstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 849 – Burggrafenstraße – wurde ein

Durchführungsvertrag mit der gewoge AG abgeschlossen. Für die I. Änderung des B-Plans

849 soll in einem Änderungsvertrag die Maßnahmen für Anpflanzungen für den kleineren

Geltungsbereich, die Maßnahmen für die Dachbegrünung und der bauliche Lärmschutz über

der Tiefgarage, die Verpflanzung von 5 Bäume und das Wegerecht entsprechend vertraglich

gesichert werden. Mit Wirksamwerden dieses Vertrages tritt der Durchführungsvertrag vom

21./30.10.2002 für den Verfahrensbereich der I. Änderung außer Kraft.

 

Der Vertrag ist zwischenzeitlich unterschriftsreif. Die aktuelle, endverhandelte Version ist dieser ergänzenden Tischvorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.

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Anlagen

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