Kenntnisnahme - FB 11/0141/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mobilitätsmanagement in der Aachener Stadtverwaltung

 

Mit einem umfassenden, verwaltungsweiten Mobilitätsmanagement möchte die Stadt Aachen die Verkehrssituation in der Innenstadt entlasten sowie einen aktiven Umweltbeitrag leisten. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der seit diesem Jahr geltenden Umweltzone. Bevor perspektivisch auch gesamtstädtische Effekte erzielt werden können, soll zunächst über verändertes Mobilitätsverhalten von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Beitrag erbracht werden. Die aktuellen Rahmenbedingungen innerhalb der Verwaltung zielen nicht konsequent auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ab:

  • Dienstliche Nutzung privater PKW´s wird großzügig anerkannt
  • Parkgebühr-Ermäßigungen werden gewährt; auch Sonderparkgenehmigungen sind im Umlauf
  • Km-Geld-Kosten werden erstattet bei gleichzeitiger Übernahmemöglichkeit der Dienstreisekasko
  • Städtische Flächen, die nicht entsprechend gewidmet sind, werden als Parkplatz genutzt

 

Das Gesamtprojekt setzt sich daher aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die in mehreren Stufen konzeptioniert und sowohl nacheinander als auch parallel umgesetzt werden können. Die Schwerpunkte des Mobilitätsmanagements liegen zunächst auf:

  • dem Ausbau von Elektromobilität,

(findet bereits auf mehreren Ebenen und unter Beteiligung verschiedener Akteure statt)

  • dem Umgang mit Dienstfahrten von städtischen MitarbeiterInnen,

(Aufbau eines E-Flottenmanagements; Testbetrieb läuft bereits im FB 45 und im Verwaltungsgebäude Katschhof)

  • dem Parkflächenmanagement von städtischen Flächen/Grundstücken

(dies soll hier vorgestellt werden)

 

Konzept zum Parkflächenmanagement für städtische Grundstücke

 

Die Nutzung bzw. die Bewirtschaftung von Parkflächen auf städt. Grundstücken erfolgt bisher dezentral über mehrere Fachbereiche und betrifft eine Vielzahl von Nutzergruppen:

  • Die Vermietung von Parkplätzen an MitarbeiterInnen der Stadtverwaltung (in APAG-Parkhäusern sowie an Verwaltungsgebäuden) erfolgt über FB 11
  • Die Vermietung von Parkplätzen an Sonstige (Privatpersonen, Unternehmen usw.) erfolgt über

E 26 und FB 23

  • Preise, Mietbedingungen und Anspruchsgrundlagen sind dabei sehr unterschiedlich
  • Parkplätze auf städt. Liegenschaften wie Schulen, KITAs und Bezirksämtern können von LehrerInnen, ErzieherInnen und MitarbeiterInnen, aber auch von Eltern und anderen berechtigten Nutzern (wie z.B. Vereinen), kostenlos genutzt werden

 

Die Vermietung von APAG-Stellplätzen an städt. Mitarbeiter erfolgt zu Sonderkonditionen. Die Gültigkeit ist in der Regel auf Montag bis Freitag von 6 Uhr bis 21 Uhr beschränkt. Die Mietpreise liegen zwischen 33,90 € und 51,90 € pro Monat. Der von der/dem MitarbeiterIn zu tragende Eigenanteil ist u.a. abhängig davon, wie stark das Privatauto auch für Dienstfahrten eingesetzt wird/werden muss, was durch die Fachbereichsleitung zu bestätigen ist.

 

An den allgemeinen Verwaltungsstandorten wie z.B. Mozartstraße, Kasinostraße und anderen Standorten mit Freiluft-Parkflächen werden bereits seit vielen Jahren personengebundene Parkplätze vermietet. Die Parkgebühren liegen derzeit bei 35 € monatlich für städtische Bedienstete.

 

Die Vermietung an Sonstige ist nicht einheitlich geregelt. Hier besteht jedoch kein prioritärer Handlungsbedarf. Trotzdem sollte das Thema im Gesamtprojekt berücksichtigt werden.

 

Ziele des Konzepts zum zentralen Parkflächenmanagement sind,

  • dass MitarbeiterInnen verstärkt auf die Nutzung des privaten PKWs verzichten.
  • dass alle städtischen Flächen grundsätzlich gleich behandelt werden.
  • eine teilweise Rückgewinnung von Schulflächen für Schulhofnutzungen, insbesondere durch Vermeidung vom „wildem Parken“ (unbefugtem Parken auf Flächen, die keine Parkflächen sind).
  • eine teilweise Umwandlung von nicht benötigten Schulparkplatzflächen in Standorte für Ladestationen, Pedelecs, Fahrradständer und Carsharing.
  • dass die Abwicklung zentralisiert und vereinfacht wird.

 

Ziel des Parkflächenmanagements ist ausdrücklich nicht eine Einnahmensteigerung, sondern eine Gleichbehandlung, sowie ein Umdenken in Bezug auf das eigene Mobilitätsverhalten. Mögliche Mehr-Einnahmen sollen zum Ausbau der Elektromobilität genutzt werden. 

 

Erster Schritt

Im Sinne der Gleichbehandlung von MitarbeiterInnen des öffentlichen Dienstes besteht ein erster Schritt dieses Konzeptes darin, im Januar 2017 mit Beginn des 2.Schulhalbjahres alle Parkplätze auf städtischen Parkflächen, die sich an Schulen und Kindertagesstätten befinden, nur noch gegen einen monatlichen Mietbeitrag zur Nutzung frei zu geben. Zum Start wären nur die Parkflächen an Gebäuden innerhalb der Umweltzone betroffen, an denen auch gleichzeitig Bewohnerparkzonen eingerichtet sind.

 

Gleichzeitig soll die Motivation gesteigert werden, auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Dies wird unterstützt durch die bei der Stadt Aachen bereits seit Jahren bestehende Möglichkeit der Nutzung eines Job-Tickets, welches zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung steht und zu einem günstigen Preis angeboten wird. Dies ist auch dem Land, als zuständigem Arbeitgeber der Lehrkräfte an Aachener Schulen, empfohlen worden.

 

Beschreibung des neuen Verfahrens auf Schulparkflächen

An jeder Schule werden entsprechend ausgewiesene Parkflächen gekennzeichnet, die von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr ausschließlich von Mitarbeiter/innen der Schule, die einen Halbjahres-Mietvertrag mit der Stadt Aachen abgeschlossen haben und daher über eine entsprechende Parkberechtigung verfügen, genutzt werden dürfen. Interessierte Lehrkräfte und SchulmitarbeiterInnen erhalten die Möglichkeit, via Internet eine kostenpflichtige Parkberechtigung gegen eine Halbjahresmiete von 120 Euro zu buchen. Für jede/n Vertragspartner/in entsteht ein konkretes werktägliches Parkrecht. Es findet jedoch keine konkrete Zuweisung einer bestimmten Parkfläche je Kraftfahrzeug statt. Da für jeden Parkberechtigten eine Parkfläche zur Verfügung steht, ist unter den jeweils noch freien Parkflächen zu wählen. Damit ist keine Ähnlichkeit mit dem Verfahren bei Bewohnerparkzonen gegeben, welches nach öffentlich-rechtlichen Regelungen umgesetzt wird. Beim Parken an Schulen und Kita handelt es sich ausschließlich um Privatrecht.

Das Schulministerium ist mit Schreiben vom 05.04.2016 über die Pläne der Stadt informiert und um Stellungnahme gebeten worden. In der vorliegenden Antwort werden zum geplanten Verfahren keine Bedenken geltend gemacht.

 

Verfahren für Parkflächen an Kitas:

An jeder Kindertagesstätte werden konkret ausgewiesene Parkflächen auf dem Kita-Gelände eingerichtet. Interessierte MitarbeiterInnen erhalten die Möglichkeit, via Internet oder im Mitarbeiterportal eine kostenpflichtige Parkberechtigung zu buchen, sofern Parkflächen verfügbar sind. Damit besteht ebenfalls ein konkretes werktägliches Parkrecht.

 

Grundsätzlich für beide Verfahren gültig:

An den Schulen wird es bei Bedarf einen Parkplatz zum kurzzeitigen Be- und Entladen geben, der nicht zu den vermieteten Parkflächen gehört. Für eine/n Kita-Mitarbeiter/in, die/der den PKW zum Abholen der Post und sonstiger Materialien bzw. für Einkäufe der Kita einsetzt, wird nach Möglichkeit ein reservierter Parkplatz eingerichtet, wenn die Einrichtung über Parkflächen verfügt. Für Schulhaus-meisterInnen muss ebenfalls ein Parkplatz zur Verfügung gestellt werden; aus Gründen der Gleich-behandlung in beiden Fällen ebenfalls entgeltlich.

Die Parkgebühr wird monatlich ausgewiesen. Angedacht sind jedoch ausschließlich Halbjahresverträge, die sich auf das Schulhalbjahr beziehen, d.h. von August bis Januar und von Februar bis Juli. Die Mietgebühr beträgt 20 € pro Monat bzw. 120 Euro für das Halbjahr. Ein kürzerer Vertragszeitraum würde einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand bedeuten.

 

Die Parkberechtigung gilt dann von Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr, damit am Nachmittag oder am Wochenende auch für Vereine und sonstige BesucherInnen die Möglichkeit zum gebäudenahen Parken erhalten bleibt. Mitarbeiterinnen an Schulen und Kitas ist es damit ebenfalls möglich, nach 17 Uhr kostenfrei an ihrer Schule oder Kita zu parken.

Dem/der Mieter/in ist es gestattet, die Parkberechtigung zeitweise anderen Berechtigten zur Verfügung zu stellen. Vertraglich bleiben alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bei dem/der Mieter/in.

Bestehende Verträge verlängern sich jeweils um ein weiteres halbes Jahr, ohne dass ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden muss, wenn spätestens 4 Wochen vor dem Halbjahresende der neue Beitrag von 120 Euro eingegangen ist. Es ist ausreichend Vorlauf für die Verlängerung notwendig, damit ein neuer Vertrag mit ausreichend Zeit für alle Formalitäten zwischen den neuen Vertragsparteien abgewickelt werden kann.

Den Schul- und Kita-Leitungen steht es frei, rechtzeitig vor Beginn des Halbjahres für die verfügbaren Parkflächen eine Prioritätenliste vorzugeben, welche MitabeiterInnen vorzugsweise einen Parkplatz anmieten dürfen (z.B. aufgrund einer Behinderung). Wird keine Prioritätensetzung geltend gemacht, entscheidet die Reihenfolge der E-Mail-Eingänge. Es wird sowohl der Tag als auch die Uhrzeit dokumentiert.

 

Abwicklung

Über das Projekt informiert sind bisher FB 11, FB 12, FB 22, FB 23, E26, FB 30, FB 32, FB 45, FB 61, FB 63, der Personalrat und der Datenschutzbeauftragte. Involviert ist zudem die Regio IT für die Realisierung der online-Umsetzung.

Im Rahmen der vorgesehenen schrittweisen Umsetzung werden die Vor- und Nachteile einer vollständig zentralen Abwicklung der Parkflächenbewirtschaftung geprüft und eine für die Wahrnehmung der Aufgabe bestmögliche Organisationsstruktur abschließend festgelegt. Dies geschieht im fachlichen Austausch und im Rahmen einer bereits bestehenden Arbeitsgruppe der beteiligten Fachbereiche (FB 11, E 26, FB 45 und FB 23) unter Federführung des FB 01.

 

Der Personalaufwand für die Abwicklung (Programm-Pflege, Online-Versand der Mietverträge, Nachverfolgung der Zahlungseingänge, Bearbeitung von Erstattungsanfragen und Beschwerden, Erstellung von Auswertungen etc.) ist derzeit jedoch noch nicht absehbar.

 

Mögliche Ausbaustufen

  •    Schul- und Kita-Flächen außerhalb der Umweltzone bzw. in den Außenbezirken
  • Alle weiteren städtischen Flächen sollen zur Parkraumbewirtschaftung überprüft und ggf. im gleichen Verfahren bewirtschaftet werden.

 

 

Eine Übersicht mit den Bewohnerparkzonen bzw. der Umweltzone und eine Liste der betroffenen Einrichtungen sind ergänzend beigefügt. Insgesamt handelt es sich um rund 240 Stellflächen.

Bis zur geplanten Einführung im Januar 2017 wird die Zahl aller offiziellen bzw. zulässigen Parkflächen an den einzelnen Schulen und Kitas überprüft werden, damit diese entsprechend dem jetzt aktuellen Stand erfasst sind.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Es werden keine finanziellen Auswirkungen erwartet. Evtl. Mehreinnahmen sollen zur Förderung der Elektromobilität eingesetzt werden.

 

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Anlagen

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