Kenntnisnahme - FB 11/0142/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Veränderungsnachweis zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 vom 20.07.2016 (s. Anlage) zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.01.2016 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen.

 

Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

 

- notwendige Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen

- Bewertungsänderungen

 

Diese Änderungen sind in dem "Veränderungsnachweis zum Stellenplan 2016"

- Stand: 20.07.2016 - , der als Anlage beigefügt ist, zusammengefasst.

 

Gemäß Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 06.04.2011 wird dieser Veränderungsnachweis hiermit dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

 

- r die Allgemeine Verwaltung (Abtlg. I.): 15,0Mehrstellen

 

 - r die regio iT (Abtlg. II.): 1,0 Wenigerstelle

 

- r den Aachener Stadtbetrieb (Abtlg. III.): 2,0 Mehrstellen

 

- r das Gebäudemanagement der Stadt Aachen (Abtlg. IV.): 1,0 Wenigerstelle

 

- r die Volkshochschule (Abtlg. V.): 1,0 Wenigerstelle

 

r das Stadttheater und Musikdirektion (Abtlg. VI.):   - Mehr-/Wenigerstellen

 

-   r den Kulturbetrieb der Stadt Aachen (Abtlg. VII.):  - Mehr/- Wenigerstellen

 

- r das Eurogress - Aachen (Abtlg. VIII.):  1,0 Wenigerstelle

 

 

 

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplan 2016 saldiert insgesamt:

 

Der Stellenplanentwurf 2017 schließt somit für die „Allgemeine Verwaltung“ gegenüber dem Stellenplan 2016 (2.756,0 Planstellen) mit 2.771,0 Planstellen ab.

Im Veränderungsnachweis (VN) sind insgesamt netto 15,0 Mehrstellen in der „Allgemeinen Verwaltung“ und 2,0 Mehrstellen beim „Aachener Stadtbetrieb“ sowie insgesamt 4,0 Wenigerstellen bei der „regio iT“, dem „Gebäudemanagement“, der „Volkshochschule“ und dem „Eurogress – Aachen“ zu verzeichnen.

 

Die 15,0 Mehrstellen in der „Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg. I.) ergeben sich aus 72,5 zusätzlichen Planstellen (davon 39,5 echte Neueinrichtungen + 33,0 Mehrstellen durch Umwandlungen / Verlagerungen) abzüglich 57,5 Wenigerstellen (davon 23,5 echte Einsparungen + 34,0 Wenigerstellen durch Umwandlungen / Verlagerungen)   (VN Teil A. I.).

 

1.Stelleneinrichtungen (VN Teil B. I.)

 

1.1

 

Von den im Veränderungsnachweis ausgewiesenen 39,5 Stellenneueinrichtungen in der „Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg. I.) hat der Personal- und Verwaltungsausschuss 28,0 Planstellen in seinen Sitzungen am 08.01.2014, 17.03. und 23.06.2016 empfohlen, der Rat der Stadt 1,0 Stelleneinrichtung bereits am 16.04.2016 beschlossen.

 

Im Rahmen der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung müssen aufgrund der Veränderungen hinsichtlich der Gruppenstruktur bzw. Frequentierung der bestehenden Kindertageseinrichtungen im aktuellen Kita-Jahr einerseits und der Umstellung auf neue Buchungskontingente aufgrund des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) andererseits sowie infolge des weiteren Ausbaus der U 3 – Betreuung im Kita-Bereich 10,5 neue Planstellen eingerichtet werden. Diesen Mehrstellen stehen insgesamt 9,5 Stelleneinsparungen (vgl. 2.1) entgegen.

 

1.2

 

Beim „Aachener Stadtbetrieb“ (Abtlg. III.) sind 2,0 Beamtenplanstellen für die Bereiche IT und Organisation aufgrund von Personalveränderungen einzurichten. Während die Stellen der Tariflich Beschäftigten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen in den Stellenübersichten der entsprechenden Wirtschaftspläne geführt werden, sind die Beamtenstellen nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung NRW und der Eigenbetriebsverordnung NRW im städt. Stellenplan, gesondert von denen der „Allgemeinen Verwaltung“, zu führen.

 

2.Stelleneinsparungen (VN Teil B. II.)

 

2.1

 

Im Bereich der Allgemeinen Verwaltung (Abtlg. I.) können insgesamt 23,5 unbesetzte Planstellen eingespart werden, hiervon allein 11,0 Planstellen beim Jobcenter (keine Wiederbesetzung mit städt. Kräften) und 9,5 Planstellen aufgrund der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung im Bereich der städt. Kindertageseinrichtungen. Den Wenigerstellen bei den Kitas stehen insgesamt 10,5 Stelleneinrichtungen (vgl. 1.1 Abs. 2) entgegen.

 

2.2

 

Bei der „regio iT“ (Abtlg. II.), dem „Gebäudemanagement“ (Abtlg. IV.), der „Volkshochschule“ (Abtlg. V.)  und dem „Eurogress – Aachen“ (Abtlg. VIII.) können insgesamt 4,0 Stellen entfallen, da sie nicht mehr mit städt. Beamten wiederbesetzt werden.

 

3.Stellenumwandlungen und -verlagerungen (VN Teil B. III.)

 

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen und umgekehrt.

 

Die im Veränderungsnachweis ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind bedingt durch die  - aus haushaltsrechtlichen Gründen -  erforderliche Neuzuordnung von Planstellen bzw. –anteilen zu neuen Produktbereichen.

 

4.Bewertungsänderungen (VN Teil B. IV.)

 

Die im Veränderungsnachweis verzeichneten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. tariflicher Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender „ku" - Vermerke (künftig umzuwandeln) zurückzuführen.

 

 Vorlage FB 11/501                                                          

 

Ausdruck vom: 02.08.2016

Seite: 1/3

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die ab 2017 anfallenden Personalkosten aufgrund der zusätzlichen Mehrstellen wurden bereits im Rahmen der Anmeldungen zum Haushaltsplanentwurf 2017 berücksichtigt.

 

Soweit sich aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen finanzielle Auswirkungen ergeben, sind diese ebenfalls im Rahmen der Anmeldungen zum Haushaltsplanentwurf 2017 berücksichtigt.

 

Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen.

 

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Anlagen

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