Entscheidungsvorlage - FB 11/0143/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Befristete Einrichtung einer halben Stelle im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) im Zusammenhang mit der Abrechnung therapeutischer Leistungen in städtischen Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Frau Kaever
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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01.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 zum Zwecke der Implementierung des neuen Finanzierungssystems therapeutischer Leistungen in städtischen Kindertageseinrichtungen im FB 45 befristet für die Dauer eines Jahres eine halbe Stelle, ausgewiesen nach A 10 LBesG/ EG 9 TVöD, einzurichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist derzeit Träger von 56 Tageseinrichtungen für Kinder, wobei in sieben dieser Einrichtungen insgesamt 20 sogenannte integrative Gruppen vorgehalten werden, in denen Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut und gefördert werden.
Neben dem KiBiz-geförderten pädagogischen Personal (ErzieherInnen und KinderpflegerInnen) sind in diesen Gruppen je ein/e Logopäde/-in und ein/e PhysiotherapeutIn bzw. MotopädIn mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils 19,50 Wochenstunden eingesetzt. Diese therapeutischen Kräfte wurden bislang vollumfänglich vom Landschaftsverband Rheinland finanziert. Zum KiTa-Jahr 2016/2017 endet diese Finanzierung jedoch und wird auf eine Finanzierung über die sogenannte „FInk-Pauschale“ des LVR und die Abrechnung durchgeführter therapeutischer Leistungen mit den Krankenkassen umgestellt.
Der Rat der Stadt Aachen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 29. Juni 2016 daher beauftragt, mit den Krankenkassen in Verhandlungen zu treten und eine Deckung der Personalkosten für das therapeutische Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen zu erreichen.
Erste Gespräche mit den zuständigen VertreterInnen der Krankenkassen haben bereits stattgefunden, so dass ein entsprechender Vertrag über die Heilmittelabgabe in den städtischen Kindertagesstätten zum 01.08.2016 abgeschlossen wird. Die damit verbundene Abrechnung der einzelnen Verordnungen soll über ein darauf spezialisiertes, externes Abrechnungszentrum erfolgen.
Neben den reinen Abrechnungsmodalitäten fallen im Zusammenhang mit der Implementierung des neuen, für die Verwaltung eher atypischen, Verwaltungs-Refinanzierungssystems jedoch weitere Aufgaben an. So ist neben der Bündelung und zentralen Organisation der Abrechnung und Einnahmeverwaltung auch ein zeitnahes und umfassendes Controlling der Auftrags- und Ertragssituation erforderlich. Die hieraus resultierenden Ergebnisse, Auswertungen und Berichte müssen genutzt werden, um ggfs. frühzeitig steuernd eingreifen zu können und eine optimale Ertragssituation aus den beiden o.a. Finanzierungsmöglichkeiten zu erzielen. Da es sich darüber hinaus um ein neues, bislang nicht erprobtes Verfahren handelt, werden gerade zu Beginn zahlreiche Frage- und Problemstellungen erwartet, die es zu bearbeiten gilt. So sollen u.a. auch Handlungsanweisungen und Bearbeitungshinweise entstehen, die den dezentral in den Einrichtungen eingesetzten TherapeutInnen für ihre tägliche Arbeit zur Orientierung und Unterstützung zur Verfügung gestellt werden. Hierzu werden zahlreiche Abstimmungs- und Verhandlungsgespräche mit Krankenkassen, Ärzten, Gesundheitsamt und dem Abrechnungsdienstleister zu führen sein. Es gilt aus den geltenden, auf den ersten Blick nicht so klaren Abrechnungsstandards des Gesundheitssystems Bearbeitungsstandards und Handlungsanweisungen für die städtischen Therapeuten und deren Leitungen zu entwickeln, zu kommunizieren, zu controllen und ggfls. anzupassen.
Des Weiteren gilt es, beide Finanzierungsstränge -LVR-Pauschale und Abrechnung mit den Krankenkassen- so in Einklang zu bringen, dass eine maximale Refinanzierung der Kosten erzielt und Rückzahlungen vermieden werden. Insofern ist eine stetige Abstimmung mit den zuständigen MitarbeiterInnen aus dem Bereich der Betriebskosten erforderlich. Daher soll zum Zwecke der Implementierung des neuen Finanzierungssystems im FB 45 befristet für die Dauer eines Jahres (voraussichtlich Oktober 2016 bis September 2017) eine halbe Stelle eingerichtet werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2017 ff. | Folge- kosten (alt) | Folge- kosten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 9.000 €[1] | 0 € | 28.000 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -9.000 €* | -28.000 €* |
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| *Deckung vorhanden | *Deckung vorhanden | ||||
Die in 2016 anfallenden Personalkosten i.H.v. 9.000 € werden aus dem allgemeinen Personalkostenverbund getragen. In 2017 sollen die aus der Abrechnung der therapeutischen Leistungen mit den Krankenkassen zufließenden Erträge (Etat des FB 45) zuvorderst zur Deckung der anfallenden Personalkosten für die nun einzurichtende Stelle herangezogen werden. Die verbleibenden Erträge können im Anschluss zur Refinanzierung der Kosten für das therapeutische Personal genutzt werden.
[1] Personalkosten für eine halbe Stelle, ausgewiesen nach A 10 LBesG/ EG 9 TVöD. Für die Berechnung wurde eine Besetzung im Zeitraum 01.10.2016-30.09.2017 unterstellt.