Entscheidungsvorlage - FB 37/0016/WP17
Grunddaten
- Betreff:
- 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel 
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- FB 37/100
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
●
Erledigt
 |  | Finanzausschuss | Kenntnisnahme |  | 
|  | 30.08.2016 | |||
| 
●
Erledigt
 |  | Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz | Kenntnisnahme |  | 
|  | 13.09.2016 | |||
| 
●
Erledigt
 |  | Rat der Stadt Aachen | Entscheidung |  | 
|  | 14.09.2016 | 
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘, sowie die Genehmigung zusätzlicher Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘, sowie die Genehmigung zusätzlicher Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zustimmend zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die gem. § 60 GO NRW am 27.07.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘ sowie zusätzliche Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Siehe Anlage: Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gemäß § 60 (1) GO NRW
Die Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘ erfordert die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel i.H. von 290.000 €.
Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Aufwendungen/Auszahlungen erheblich sind.
Wegen der Eilbedürftigkeit (zeitnahe Beauftragung zur Durchführung des Gesamtprojektes, Teil-Fertigstellung bis April 2017) war eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Diese wurde am 27.07.2016 getroffen und wird hiermit dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (wie Dokument) | 226,6 kB | 
