Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0145/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 die befristete Einrichtung von Stellen im Umfang von 3,5 VZÄ für das Quartiersmanagement in Eilendorf, Richterich, Kronenberg und Aachen-Nord in Zuständigkeit des Fachbereiches Soziales und Integration (FB 50), bewertet nach EG 10 TVöD  (Zuordnung aus IV a Fg. 1a BAT). Die Stellen werden überwiegend gefördert durch das  Förderprojekt des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“. Die Stellen im Umfang von 3,5 VZÄ Quartiersmanage-ment sind mit einem kw-Vermerk zu versehen.

Für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.12.2016 ist überplanmäßig Personal zur Besetzung einer weiteren geförderten 0,5-Stelle für das Projektmanagement im DEPOT in Zuständigkeit des Fachbereiches Wirtschaftsförderung/ Europäische Angelegenheiten (FB 02) einzusetzen, auszuweisen nach EG 10 TVöD (IV a Fg. 1a BAT).

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Entsprechend des Beschlusses des Rates der Stadt vom 03.02.2016 wurden Fördermittel des Landes NRW im Rahmen des Projektes „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ beantragt und mit Bescheid der Bezirksregierung ln vom 15.04.2016 bewilligt. Die Förderung sieht neben investiven Maßnahmen u.a. auch die Finanzierung des erforderlichen Personals für die Einrichtung des Quartiers- bzw. Projektmanage-ments als qualifizierte Begleitung der sozialen Infrastruktur vor.

Unter Hinweis auf den  Ratsbeschluss vom 03.02.2016  und Bezug nehmend auf den Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln sind für die Dauer des Projektes bis zum 31.12.2018 entsprechende Stellen einzurichten wie folgt:

  • für die Bezirke Eilendorf, Richterich und Kronenberg je 1,0 Stelle und für Aachen-Nord 0,5 Stelle Quartiers-management unter der Federführung des Fachbereiches Soziales und Integration (FB 50), bewertet nach EG 10 TVöD (zugeordnet aus  Verg.Gr. IV a Fg. 1a BAT);
  • für Aachen-Nord (DEPOT) ist überplanmäßig Personal im Umfang von 0,5 VZÄ für das Projektmanage-ment zu stellen, verortet im Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten (FB 02).

Die Zuständigkeit für das DEPOT wechselt zum 01.01.2017 von FB 02 zum Kulturbetrieb (E 49).

 

 

Das Quartiersmanagement als Element der von der Stadt Aachen initiierten Sozialentwicklungsplanung fördert die kleinräumige Betrachtung der stadtteilbezogenen Lebensräume zur Ausdifferenzierung der jeweiligen sozialen Lagen innerhalb der Stadt. Die Landesförderung im Rahmen des Projektes „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ schafft die Voraussetzung für die temporäre Erweiterung des Quartiersmanagements in Stadtteilen mit besonderem Erneuerungsbedarf bzw. besonderen Herausforderungen.

 

Die 0,5 Stelle für das Projektmanagement im DEPOT in Aachen-Nord verfolgt in Zusammenarbeit mit den im DEPOT verorteten Nutzern eine sich vom Quartiersmanagement unterscheidende Akzentsetzung integrations-fördernder Maßnahmen und Ansprachen und hat seinen Schwerpunkt in einer inhaltlich Klienten bezogenen Ausrichtung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017/2018 (lt. HH-Plan 2016)

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017/2018

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0,00 €

60.200,00 €

0,00 €

389.200,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand

0,00 €

75.300,00 €

0,00 €

486.500,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-15.100,00 €

-97.300,00 €

 

 

Entsprechend der Förderrichtlinien beträgt der Eigenanteil der Stadt Aachen 20 % der Aufwendungen, sowohl investiv wie konsumtiv.

Auf Basis einer Vergütung nach EG 10 TVöD in Höhe von 69.500 EUR je VZÄ (KGSt-Wert 2015/2016) und einer Entlastung in Höhe von 80% (55.600 EUR) ausrdermitteln entstehen ab 2016 Personalmehrkosten in Höhe von:

 

anteilig 2016:

- 3,5 Stellen Quartiersmanagement ab 01.10.2016  i.H.v.  abgerundet  60.800 EUR

- 0,5 Stelle Projektmanagement ab 01.08.2016 i.H.v. aufgerundet14.500 EUR

gesamt:75.300 EUR

abzüglich Deckung aus Fördermitteln (80% von 75.300 EUR)60.200 EUR

Personalmehrkosten 201615.100 EUR

 

2017 und 2018

Die Zuständigkeit für das DEPOT wechselt zum 01.01.2017 von FB 02 zum Kulturbetrieb (E 49).

 

Zu Lasten des städtischen Haushalts fallen daher für 2017 und 2018 hrliche Personalkosten an in Höhe von jährlich:

3,5 x 69.500 EUR =            243.250 EUR

Diesem Aufwand stehen Erträge in Höhe von 80% des Aufwandes gegenüber = -194.600 EUR

Personalmehrkosten jährlich:48.650 EUR

gesamt für 2017 und 2018:97.300 EUR

 

Grundsätzlich werden die Personalkosten Quartiersmanagement über das 4-er PSP-Element 4-050101-916-5 des FB 50 im Rahmen des Gesamtprojektes abgebildet. Für FB 02 wird für 2016 noch ein 4-er PSP-Element eingerichtet.

Zu erwartende Mehreinnahmen im Rahmen der Aufwandserstattungen nach dem FlüAG o.a. decken ab 2017 die Personalmehrkosten für das FB 50 zugeordnete Quartiersmanagement.

r 2016 kann eine Deckung aus den für die Flüchtlingsbetreuung veranschlagten, jedoch noch nicht verbrauchten Mitteln  aus dem Personalkostenverbund erfolgen.

Eine vollständige Deckung des Eigenanteils für das Projektmanagement wird seitens FB 02 für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.12.2016 zugesichert.

 

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