Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0146/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung von 6,5 zusätzlichen A 9 LaufBGr. 1EA2 LBesO A (vormals m. D.) - Stellen im FB 37 – Fachbereich Feuerwehr für die Disponie in der Städteregionalen Leitstelle im Rahmen des Stellenplans 2017.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Aufgaben der Berufsfeuerwehr Aachen umfassen neben der Brandbekämpfung und der Technischen Hilfeleistung auch den Katastrophenschutz und die Durchführung des Rettungsdienstes.

Die Stadt Aachen unterhält gem. § 28 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NW (BHKG) als hoheitliche Aufgabe der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr eine Leitstelle, die mit der Leitstelle für den Rettungsdienst zusammenzufassen ist. Mit der Durchführung der Leitstellenaufgabe nach § 7 Abs. 1 des Rettungsgesetzes NRW, § 4 Abs. 4 und § 28 BHKG (bis 2015: § 1 Abs. 4 und § 21 FSHG – Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung) ist die Stadt Aachen (Berufsfeuerwehr) gem. § 3 Abs. 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen für die Stadt Aachen und die StädteRegion beauftragt.

Die nach Gründung der StädteRegion Aachen erfolgte Vereinigung der beiden Leitstellen ist nach nunmehr 3 ½ Jahren im Neubau der Berufsfeuerwehr Aachen Stolberger Straße erfolgreich vollzogen. Fehler bzw. Defekte und somit Ausfallzeiten sind – im Vergleich mit vielen anderen Leitstellen – sehr gering.

 

Als Ergebnis einer im Jahr 2011 durch den FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation durchgeführten Organisationsuntersuchung waren zu diesem Zeitpunkt zur Wahrnehmung der Aufgaben in der Städteregionalen Leitstelle (auf Basis einer 50-Stunden-Woche) insgesamt 43,5 Planstellen erforderlich (incl. Tagesdienstunterstützung und Leitung Leitstelle). Eine entsprechende Anpassung des Stellenplans ist im Jahr 2012 erfolgt.

 

Inzwischen ist eine erneute Anpassung der personellen Ressourcen bei FB 37 zwingend erforderlich.

 

Zum 01.01.2015 erfolgte in Aachen für Einsatzbeamte der Berufsfeuerwehr die Umsetzung der Arbeitszeitvorgabe gem. AZVOFeu auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden. Durch regelmäßige (derzeit jährliche) Ausbildung und ggf. externe Einstellungen wird der entstehende Personalmehrbedarf nur teilweise gedeckt. Bislang sind in den Stellenplänen 2015 und 2016 im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Leitstelle insgesamt 3 neue Stellen eingerichtet worden.

Bis zur Einrichtung und Besetzung aller erforderlichen Stellen in allen Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes bei FB 37 ist es leider zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes faktisch nicht zu vermeiden, dass weiterhin Dienst über 48 Stunden wöchentlich hinaus geleistet wird.

Für die über 48 Stunden hinaus geleisteten Dienste (Zuvielarbeit) steht den betreffenden Beamtinnen und Beamten eine Entschädigung zu, die i. d. R. als finanzielle Entschädigung nach den Stundensätzen der Mehrarbeitsvergütungsordnung ausgezahlt wird. Die Stadt Aachen (Berufsfeuerwehr und Fachbereich Personal und Organisation) arbeitet mit Hochdruck daran, die erforderlichen Stellen zu besetzen.

 

Für die Städteregionale Leitstelle ist im Jahr 2014 extern ein Personalbedarfsgutachten erstellt worden.

 

Die Umsetzung der Arbeitszeitvorgabe gem. AZVOFeu auf eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden und gestiegene Zahlen bei Notrufen und anderen eingehenden Telefonaten, insbesondere derer, die Einsätze und Tätigkeiten hervorrufen (in Summe ca. 330.000 eingehende Anrufe pro Jahr), erfordert zur ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung eine Anpassung des Personalbestandes in der Städteregionalen Leitstelle auf Basis des Gutachtens in folgendem Umfang:

  • 1 Leitung Leitstelle
  • 4 Dienstgruppenleitungen
  • 1 stellvertretende Leitung Leitstelle
  • 5 Schichtführungen
  • 1 Leitung Systemadministration
  • 5 stellvertretende Schichtführungen
  • 2 Systemadministratoren/innen
  • 33 Disponenten/Disponentinnen
  • 1 leitende Dienstgruppenleitung

 

 

Die folgende Tabelle stellt die Differenz zwischen Stellenplan-IST (Stellenplan Stadt Aachen) und

SOLL-Bedarf (auf Basis Gutachten) dar:

 

Funktionen Tagesdienst

Funktion

Stellenplan-Ist

Bewertung heute

SOLL-Bedarf Bewertung künftig

Differenz Anzahl Stellen

Personaleinzelkosten gem. KGSt*5

Veränderung

Personalkosten Gesamt

Leitung Leitstelle

1

A 12

1

A 13 LaufBGr. 2EA1*6

(vormals g. D.)

0

A 12: 96.200 €

A 13 LaufBGr. 2EA1*6 (vormals g. D.): 108.000 €

+11.800 €

Stellvertr. Leitung

1

A 11

1

A 12

0

A 11: 87.500 €

A 12: 96.200 €

+8.700 €

Leitung Systemadministration

1

A 11

1

A 11

0

A 11: 87.500

0 €

Systemadministration

2

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 + Z. (vormals m. D. Z.)

2

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 + Z. (vormals m. D. Z.)

0

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 + Z. (vormals m. D. Z.): 80.800 €

0 €

 

 

 

 

 

Funktionen 24-Stunden-Dienst

Funktion

Stellenplan-Ist

Bewertung heute

SOLL-Bedarf Bewertung künftig

Differenz Anzahl Stellen

Personaleinzelkosten gem. KGSt*5

Veränderung

Personalkosten Gesamt

Leitende Dienstgruppenleitung

0

1

A 11

+1

A 11: 87.500 €

+87.500 €

Dienstgruppenleitung

0

4

A 10

+4

A 10: 77.500 €

+310.000 €

Schichtführung

10

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 + Z. (vormals m. D. Z.)

5

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 + Z. (vormals m. D. Z.)

-5

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 + Z. (vormals m. D. Z.): 80.800 €

-404.000 €

Stellvertr. Schichtführung

9

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 (vormals m. D.)

5

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 (vormals m. D.)

-4

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 (vormals m. D.): 74.100 €

-296.400 €

Disponie

22,5

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 (vormals m. D.)

33

A LaufBGr. 1EA2*7 (vormals m. D.)

+10,5

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 (vormals m. D.): 74.100 €

+778.050 €

Gesamt: Tagesdienst u.

24 Std - Dienst

46,5

53

+6,5

 

+495.650 €

 

*5: kalkulatorische Plandaten gem. KGSt-Gutachten Kosten eines Arbeitsplatzes

*6: Im Zusammenhang mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ist u. a. die bisherige Besoldungsgruppe A                             13 g. D. der neuen sog. Laufbahngruppe 2 mit dem sog. ersten Eingangsamt (EA1) zugeordnet worden.

*7: dto. für die bisherige Besoldungsgruppe  A 9 m. D.→ neu A 9 Laufbahngruppe 1, zweites Eingangsamt (EA2).

 

Die bislang im Stellenplan aufgeführten Tagesdienststellen „Unterstützung Leitstelle“ werden nicht mehr gesondert geführt und berechnet. Diese Aufgaben werden vom Leitstellenpersonal im täglichen Wechsel wahrgenommen.

 

Zur Einrichtung der neuen Funktion „Leitung Systemadministration“ ist keine neue Stelle erforderlich, da eine Kompensation über eine vorhandene A 11-Stelle möglich ist.

Gleichfalls stehen den neuen Funktionen „Dienstgruppenleitung“ und „Leitende Dienstgruppenleitung“ Kompensationen durch 5 vorhandene Stellen der Funktion „Schichtführung“ gegenüber. Die neuen Funktionen „Dienstgruppenleitung“ und „Leitende Dienstgruppenleitung“ werden sowohl zur Entlastung der bisher von g. D.-Feuerwehrkräften außerhalb der Leitstelle rund um die Uhr zu besetzenden Funktion des sog. rückwärtigen Dienstes hinsichtlich der leitstellenbezogenen Tätigkeit der Lagedienstführung vorgehalten als auch im Sinne eines Qualitätsanstiegs der bisherigen Aufgabenwahrnehmung durch die Funktion „Schichtführung“.

Die neue Funktion „Dienstgruppenleitung“ in der Leitstelle soll – abweichend von der Funktion „Schichtführung“ – mit Beamtinnen und Beamten des Führungsdienstes besetzt werden, um in der Leitstelle Führungsaufgaben rund um die Uhr wahrzunehmen und notwendige Führungsentscheidungen zu treffen. Sie übernimmt Teile der Personalverantwortung (Personal-/Mitarbeitergespräche, Beurteilungen, etc.) für das in der Leitstelle eingesetzte Personal. Darüber hinaus ist sie ständig Ansprechpartner in der Leitstelle für die Wehrleitungen in der StädteRegion Aachen.

Die Funktion „Leitende Dienstgruppenleitung“ nimmt grundsätzlich gleiche Aufgaben wahr wie die Funktion „Dienstgruppenleitung“ und vertritt diese bei geplanter Abwesenheit oder kurzfristigem Ausfall. Darüber hinaus koordiniert sie die gesamte Dienst- und Urlaubsplanung für das Personal der Leitstelle. Sie koordiniert die Arbeit der Dienstgruppenleitungen, führt Personal- und Mitarbeitergespräche mit den Dienstgruppenleitungen und beurteilt diese. Sie unterstützt die Leitung der Leitstelle z. B. bei der Ermittlung und Festlegung von Aus- und Fortbildungsbedarfen sowie bei der Zusammenarbeit mit den benachbarten Leitstellen.

Gem. Stellungnahme des Gutachters sind diese Funktionen bzw. die zusammen mit diesen Funktionen vorgehaltenen Hierarchieebenen bundesweit sehr häufig  vorhanden.

 

Der zusätzliche Stellenbedarf im Bereich der Funktion „Disponie“ wird z. T. über bereits vorhandene Stellen der Funktion „Stellv. Schichtführung“ in Höhe von 4 Stellen kompensiert. Letztendlich sind insgesamt 6,5 A 9 LaufBGr. 1EA2 (vormals m. D.) - Stellen für die Disponie einzurichten.

 

Die Anpassung des Personalbestandes in der Städteregionalen Leitstelle soll möglichst zeitnah erfolgen. Die Aufgabenerfüllung gelingt derzeit nur durch Mehrarbeit/Zuvielarbeit in erheblichem Umfang. Das Leitstellenpersonal wird extrem hoch belastet.

 

Die finanziellen Eckdaten der städteregionalen Leitstelle wurden in den politischen Gremien am 16.09.2009 (Rat der Stadt Aachen), am 17.09.2009 (Verbandsversammlung) und am 08.10.2009 (Kreistag) festgestellt.

Es wurde vereinbart, dass die Aufwendungen/Kosten der städteregionalen Leitstelle durch die Stadt Aachen zu tragen sind. Diese Aufwendungen/Kosten werden zu 100 % von der StädteRegion an die Stadt Aachen mittels monatlicher Abschlagszahlungen erstattet. Zu Beginn des Folgejahres erfolgt jeweils die Spitzabrechnung. Die Abschlagszahlungen werden jährlich neu berechnet.

Die Finanzierung der städteregionalen Leitstelle erfolgt hinsichtlich des auf den Rettungsdienst entfallenden Anteils über die Leitstellengebühr (derzeit 67 %) und darüber hinaus über den Haushalt der StädteRegion. Die nicht gebührenfinanzierten Aufwendungen/Kosten der Leitstelle werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln getragen. Eine Abstimmung über die Verteilung dieser Aufwendungen/Kosten erfolgt über die jeweiligen Finanzdezernate.

 

Eine persönliche Teilnahme des Gutachters an der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 01.09.2016 ist vorgesehen.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat die Ausführungen in v. g. Angelegenheit in seiner Sitzung am 28.06.2016 unter TOP Ö4 (Vorlage - FB 37/0015/WP17) zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Leitstellenbeirat hat als gemeinschaftliches Gremium der StädteRegion Aachen und der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 09.08.2016 die v. g. notwendige Personalanpassung in der Leitstelle für die StädteRegion Aachen auf Basis des Gutachtens und eigener Berechnungen der Stadt Aachen beschlossen (i. S. einer Vorbereitung der Entscheidung der Vertretungskörperschaften der Vertragspartner).

 

Der Dienststellenpersonalrat des FB 37, das Gleichstellungsbüro und die Schwerbehindertenvertretung sind nach Beschluss des Verwaltungsvorstandes durch Übersendung einer Durchschrift dieser Vorlage unterrichtet worden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2018 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0 €*4

0 €*4

0 €*4

0 €*4

0

0

Personal-/

Sachaufwand

540.000 €*1

495.700 €*2

1.620.000 €*1

1.487.100 €*2

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

+ 44.300 €*3

+ 132.900 €*3

 

 

ausreichende Deckung vorhanden

ausreichende Deckung vorhanden

 

Die o. g. finanziellen Auswirkungen auf Basis der KGSt-Materialien-Nr. 16/2015 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2015/2016) ergeben sich nicht alleine in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung der 6,5 neuen A 9 LaufBGr. 1EA2 (vormals m. D.) - Stellen à 74.100 € (ges. rd. 481.700 €), sondern auch durch die neuen Funktionen „Dienstgruppenleitung“ (4 x A 10-Stellen à 77.500 € = rd. 310.000 €) und „Leitende Dienstgruppenleitung“ (1 x A 11-Stelle à 87.500 €), denen jedoch eine Teildeckung über fünf bereits vorhandene Stellen der Funktion „Schichtführung“ gegenübersteht (5 x A 9 LaufBGr. 1EA2 + Z. (vormals m. D. Z.) - Stellen à 80.800 € = 404.000 €). Darüber hinaus ergeben sich finanzielle Auswirkungen durch höhere Ausweisungen der Stellen „Leitung Leitstelle“ (von A 12 mit 96.200 € nach A 13 LaufBGr. 2EA1 (vormals g. D.) mit 108.000 € = 11.800 €) und „Stv. Leitung“ (von A 11 mit 87.500 € nach A 12 mit 96.200 € = 8.700 €).

 

*¹: Aufgrund des bereits gutachtlich festgestellten Personalmehrbedarfs in der städteregionalen Leitstelle hat die Stadt Aachen i. R. der Haushaltplanung 2016 ff. vorsorglich zusätzliche Personalkosten für das Jahr 2017 ff. in Höhe von 540.000 € eingeplant.

 

*²: Von den unter *¹ benannten, bereits vorsorglich eingeplanten Finanzmitteln sind nach Stellenplanabgleich aktuell nur noch 495.700 € für Stellenneueinrichtungen erforderlich. Die für das Jahr 2017 ff. anfallende Reduzierung der bisher durchgeplanten 540.000 € wurde bereits im Rahmen der Anmeldung des Haushaltsplanentwurfs 2017 ff. für den Personalkostenverbund berücksichtigt.

 

*³: Nach Verrechnung der bereits vorsorglich eingeplanten Finanzmittel in Höhe von 540.000 € (vgl. *1) mit den aktuell anzusetzenden Personalkosten in Höhe von rd. 495.700 € ergibt sich eine Verbesserung in Höhe von 44.300 € für das Jahr 2017 bzw. 132.900 € für 2018 ff.

 

*4: Den Personalkosten stehen Gebühreneinnahmen hinsichtlich des auf den Rettungsdienst entfallenden Anteils über die Leitstellengebühr gegenüber (derzeit 67 %). Die nicht gebührenfinanzierten Aufwendungen/Kosten der Leitstelle werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln getragen. Eine Abstimmung über die Verteilung dieser Aufwendungen/Kosten erfolgt über die jeweiligen Finanzdezernate der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen, so dass im Ergebnis hier keine Konkretisierung der Einnahmen erfolgen kann.

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