Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 11/0147/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Einrichtung der nachfolgend genannten 23 Stellen im FB 37 – Fachbereich Feuerwehr im Rahmen des Stellenplans 2017 für die Werkfeuerwehr des Universitätsklinikums Aachen vorbehaltlich der abschließenden Vertragsausgestaltungen über die Wahrnehmung der Aufgaben der Werkfeuerwehr einhergehend mit der 100 %igen Kostendeckung der daraus resultierenden Personal- und Sachmittelaufwendungen (einschl. Versorgungsleistungen):

 

       1 Stelle A 12 LBesO A für die Funktion „Stellvertretende Leitung Werkfeuerwehr“

       5 Stellen A 9 LBesO A (LaufBGr. 1EA2; vormals m. D.) für die Funktion „Melder/-in / hrungsassistenz

       5 Stellen A 9 LBesO A (LaufBGr. 1EA2; vormals m. D.) für die Funktion „Truppführung

       5 Stellen A 8 LBesO A für die Funktion „Maschinist/-in

       5 Stellen A 7 / A 8 LBesO A für die Funktion „Truppmann/-frau

       2 Stellen A 7 / A 8 LBesO A für die Tagesdienstverstärkung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Neben den originären Aufgaben der Berufsfeuerwehr Aachen für das Gebiet der Stadt Aachen sowie hinsichtlich der Durchführung der Leitstellenaufgabe für das Gebiet der StädteRegion Aachen ist ihr seit 01.09.2000 auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Aachen mit dem Land NRW gem. bisherigem § 15 Absatz 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG; neu § 16 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz – BHKG) die Wahrnehmung der Aufgaben der Werkfeuerwehr (WF) des Universitätsklinikums der RWTH Aachen übertragen.

Bisher werden hierfür auf Basis von 7 Einsatzdienstfunktionen im 24-Stunden-Dienst zzgl. der Tagesdienststelle für die Leitung der Werkfeuerwehr im Stellenplan 2016 unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Anpassung des Personalausfallfaktors sowohl auf Basis geänderter Ausfallzeiten als auch des Wegfalls der Opt-Out-Regelung insgesamt 36 Stellen vorgehalten.

 

Das Land NRW hat im Jahr 2014 einen externen Gutachter mit der Erstellung eines Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplans für das Universitätsklinikum beauftragt.

Auf Basis dessen ist auf Weisung der Bezirksregierung Köln u. a. der Personalbestand zur Aufgabenerledigung der Werkfeuerwehr kurzfristig durch die Einrichtung und Besetzung weiterer Stellen anzupassen.

 

Anpassung durch Anordnung der Bezirksregierung Köln:

 

Operativer Dienst (7/24 h):

-   Anpassung der Funktionsstärke von bisher 7 auf 11 Funktionen Brandschutz

  •    1 Funktion Zugführung als Einsatzleitung WF
  •    2 Funktionen Disponie Einsatzzentrale im Innendienst
  •    1 Funktion Melder/-in / Führungsassistenz (neu)
  •    1 Funktion Maschinist/-in (neu)
  •    6 Funktionen Einsatztrupp (2 neu; bisher 4)

-   2 Funktionen Tagesdienstverstärkung (neu)

 

Tagesdienst:

- 1 Leitende Zugführung (neu)

- 1 Leitung Werkfeuerwehr und 1 Vertretung Leitung Werkfeuerwehr (neu)

 

Anpassung durch Anordnung der Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 2016:

Die folgende Tabelle stellt die Differenz zwischen Stellenplan-IST (Stellenplan Stadt Aachen) und SOLL-Bedarf (auf Basis Gutachten & Anordnung Bez.-Reg.) dar:

Funktionen Tagesdienst

Funktion

Stellenplan-Ist

Bewertung heute

SOLL-Bedarf Bewertung künftig

Differenz Anzahl Stellen

Personaleinzelkosten gem. KGSt*5

Veränderung

Personalkosten Gesamt

Leitung Werkfeuerwehr

1

A 12

1

A 13 LaufBGr. 2EA1*6

(vormals g. D.)

0

A 12: 96.200 €

A 13 LaufBGr. 2EA1*6 (vormals g. D.): 108.000 €

11.800 €

Stellvertr. Leitung

0

1

A 12

+1

A 12: 96.200 €

96.200 €

Funktionen 24-Stunden-Dienst

Funktion

Stellenplan-Ist

Bewertung heute

SOLL-Bedarf Bewertung künftig

Differenz Anzahl Stellen

Personaleinzelkosten gem. KGSt*5

Veränderung

Personalkosten Gesamt

Leitende Zugführung

0

1

A 11

+1

A 11: 87.500 €

87.500 €

Wachabteilungsführung/

Zugführung/

Einsatzleitung

5

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 + Z. (vormals m. D. Z.) / A 10

4

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 + Z. (vormals m. D. Z.) / A 10

-1

A 10: 77.500 €

-77.500 €

Disponie Einsatzzentrale

10

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 (vormals m. D.)

10

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 (vormals m. D.)

0

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 (vormals m. D.): 74.100 €

0 €

Melder/-in / Führungsassistenz

0

5

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 (vormals m. D.)

+5

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 (vormals m. D.): 74.100 €

370.500 €

Maschinist/-in

0

5

A 8

+5

A 8: 68.200 €

341.000 €

Truppführung

10

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 (vormals m. D.)

15

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 (vormals m. D.)

+5

A 9 LaufBGr. 1EA2*7 (vormals m. D.): 74.100 €

370.500 €

Truppmann/-frau

10

A 7

15

A 7 / A8

+5

A 8: 68.200 €

341.000 €

Tagesdienstverstärkung

0

2

A 7 / A8

+2

A 8: 68.200 €

136.400 €

Gesamt: Tagesdienst u.

24 Std - Dienst

36

59

23

 

1.677.400 €

*5: kalkulatorische Plandaten gem. KGSt-Gutachten Kosten eines Arbeitsplatzes

*6: Im Zusammenhang mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ist u. a. die bisherige Besoldungsgruppe A 13 g. D. der neuen sog. Laufbahngruppe 2 mit dem sog. ersten Eingangsamt (EA1) zugeordnet worden.

*7: dto. für die bisherige Besoldungsgruppe  A 9 m. D.→ neu A 9 Laufbahngruppe 1, zweites Eingangsamt (EA2).

 

Insofern sind – unter Berücksichtigung der Kompensation der neuen Funktion „Leitende Zugführung“ durch eine der bisherigen Stellen für die Funktion „Wachabteilungsführung/Zugführung/Einsatzleitung“ - 23 Stellen einzurichten.

 

Bezogen auf die Stelle „Vertretung Leitung Werkfeuerwehr“ ist in Anlehnung an den Anordnungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 29.04.16 durch die Werkfeuerwehr Klinikum bei größeren Schadenslagen neben der Sicherstellung der operativen Einsatzleitung dafür Sorge zu tragen, dass aufgrund des erhöhten Beratungs- und Koordinierungsbedarfs für das Krisenmanagement des UKA entsprechend qualifiziertes Personal bereitgestellt wird.

Darüber hinaus stehen erhebliche Erweiterungen des UKA bevor. In diesem Zuge hat der Leiter der WF Klinikum eine Vielzahl an Abstimmungsbesprechungen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz wahrzunehmen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Für diese Zeitansätze und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes muss er adäquat vertreten werden.

Des Weiteren muss eine adäquate Urlaubs-/ und Krankheitsvertretung sowie eine Vertretung aufgrund der Wahrnehmung des Einsatzführungsdienstes bei der Berufsfeuerwehr erfolgen.

 

Die Anpassung des Personalbestandes zur Aufgabenerledigung der Werkfeuerwehr auf dem Gelände der Uniklinik der RWTH Aachen muss kurzfristig auf Grundlage des Anordnungsbescheides der Bezirksregierung erfolgen. Die Aufgabenerfüllung gelingt derzeit nur durch Mehrarbeit/Zuvielarbeit in erheblichem Umfang.

Die Anpassung der im Jahr 2000 zwischen der Stadt Aachen und dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Vereinbarung ist durch die - aufgrund der notwendigen personellen Aufstockung entstehenden - zusätzlichen Personalaufwendungen erforderlich. Die Personalaufwendungen werden auch künftig zu 100 % durch das Land NRW an die Stadt Aachen mittels quartalsmäßiger Abschlagszahlungen erstattet.

 

Eine persönliche Teilnahme des Gutachters an der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 01.09.2016 ist vorgesehen.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat die Ausführungen in v. g. Angelegenheit in seiner Sitzung am 28.06.2016 unter TOP Ö4 (Vorlage - FB 37/0015/WP17) zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Der Dienststellenpersonalrat des FB 37, das Gleichstellungsbüro und die Schwerbehindertenvertretung sind nach Beschluss des Verwaltungsvorstandes durch Übersendung einer Durchschrift dieser Vorlage unterrichtet worden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2017

Fortgeschriebe-­ner Ansatz 2017

Ansatz 2018 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2018 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

978.200 €*4

1.677.400 €*4

2.983.800 €*4

5.032.200 €*4

0 €

0

Personal-/

Sachaufwand

978.200 €*1

1.677.400 €*2

2.983.800 €*1

5.032.200 €*2

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €*3

0 €*3

 

 

ausreichende Deckung vorhanden

ausreichende Deckung vorhanden

 

Die o. g. finanziellen Auswirkungen auf Basis der KGSt-Materialien-Nr. 16/2015 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2015/2016) ergeben sich nicht alleine in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung der 23 neuen Stellen (1 x 96.200 € für A 12; 10 x 74.100 € für A 9 LaufBGr. 1EA2 (vormals m. D.) = 741.000 €; 12 x 68.200 € für A 8 als Ansatz für die A 7-/A 8-Stellen = 818.400 €), sondern auch durch die neue Funktion „„Leitende Zugführung“ (1 x 87.500 € für A 11), der jedoch eine Teildeckung über eine der fünf bereits vorhandenen Stellen der Funktion „Zugführung“ gegenübersteht (1 x 77.500 € für A 10), sowie durch höhere Ausweisung der Stelle „Leitung Werkfeuerwehr“ (von A 12 mit 96.200 € nach A 13 LaufBGr. 2EA1 (vormals g. D.) mit 108.000 € = 11.800 €).

 

 

*¹: Aufgrund des bereits gutachtlich festgestellten Personalmehrbedarfs für die Werkfeuerwehr des UKA hat die Stadt Aachen i. R. der Haushaltsplanung 2016 ff. vorsorglich zusätzliche Personalkosten für das Jahr 2017 ff. eingeplant (für das Haushaltsjahr 2017: 978.200 €; für 2018: 988.000 €; für 2019: 997.900 €, i. R. der Anmeldung des Haushaltsplanentwurfs 2017 ff. für das Jahr 2020 in Höhe von 997.900 € fortgeschrieben).

 

*²: Inkl. der unter benannten, bereits vorsorglich eingeplanten Finanzmitteln sind nach Stellenplanabgleich aktuell Personalaufwendungen in Höhe von 1.677.400 € p. a. infolge der Stellenneueinrichtungen erforderlich. Die für das Jahr 2017 ff. anfallende Erhöhung der bisher eingeplanten Finanzmittel wurde bereits im Rahmen der Anmeldung des Haushaltsplanentwurfs 2017 ff. für den Personalkostenverbund berücksichtigt.

 

*³: Nach Verrechnung der bereits vorsorglich eingeplanten Finanzmittel (vgl. *1) mit den aktuell anzusetzenden Personalkosten in Höhe von 1.677.400 € ergibt sich auf der Personalaufwandsseite eine Verschlechterung in Höhe von 699.200 € für das Jahr 2017 bzw. 2.048.400 € für 2018 ff., der jedoch wegen der 100%igen Kostenerstattung durch das Land jeweils auch eine entsprechende Erhöhung/Verbesserung der Ertragsseite gegenübersteht.

 

*4: Den Personalaufwendungen stehen Gebühreneinnahmen infolge der 100 %igen Erstattung durch das Land NRW an die Stadt Aachen mittels quartalsmäßiger Abschlagszahlungen gegenüber.

 

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